18.10.2022, 15:37
Was habt ihr bei statthafte Antragsart? Hab 80 v bzgl. Haupt wegen vorgeschalteter Auskunft und hilfs 123. Aber uff, keine Ahnung
18.10.2022, 15:39
Genau 80v und 123. 123 ging bei mir durch
18.10.2022, 15:40
(18.10.2022, 15:37)Nrwgast schrieb: Was habt ihr bei statthafte Antragsart? Hab 80 v bzgl. Haupt wegen vorgeschalteter Auskunft und hilfs 123. Aber uff, keine AhnungHab ich auch... 80 V Hauptantrag (AK in der Hauptsache)
123 bzgl. Hilfsantrag (VK in der Hauptsache) habe den Antrag aber im Rahmen des Antrags nach 80 V bereits als unstatthaft abgelehnt... naja mal sehen
18.10.2022, 16:12
(18.10.2022, 15:05)GastNRW10 schrieb: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...11?hl=true
Wurde in NRW die "Abweichung" um Rechtsvorschriften ergänzt? Im zitierten Urteil war das nämlich der Fall:
"Hier ist der Kontrollbericht vom 11.10.2017 jedenfalls während des gerichtlichen Verfahrens um die einschlägigen Rechtsvorschriften ergänzt worden und die Klägerin ist erneut dazu angehört worden."
In Niedersachsen war es heute so, dass es eine "Beanstandung" im Kontrollbericht gab: "Teilweise nicht hygienischer Allgemeinzustand ". Der Antragsteller war der Ansicht war, das sei keine „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ iSd §2 I 1 Nr 1 VIG, weil die Rechtsvorschrift dazu fehlen...
18.10.2022, 16:27
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q...c.norm=all
VG Karlsruhe hatte über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden und hat stattgegeben:
"Es genügt nicht, wenn die informationspflichtige Behörde zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Informationszugang (nur) über Untersuchungsergebnisse in einem naturwissenschaftlich-technischen Sinne verfügt und diese erst im Rahmen des Informationszugangsverfahrens einer rechtlichen Subsumtion zuführt, denn ausreichend - aber auch erforderlich - für das Vorliegen einer „nicht zulässigen Abweichung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist, dass die zuständige Behörde die Abweichung unter Würdigung des Sachverhalts und der einschlägigen Rechtsvorschriften abschließend aktenkundig festgestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 C 29.17 - NJW 2020, S. 1155, BVerwGE 166, 233, juris Rn. 30 ff.)"
VG Karlsruhe hatte über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden und hat stattgegeben:
"Es genügt nicht, wenn die informationspflichtige Behörde zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Informationszugang (nur) über Untersuchungsergebnisse in einem naturwissenschaftlich-technischen Sinne verfügt und diese erst im Rahmen des Informationszugangsverfahrens einer rechtlichen Subsumtion zuführt, denn ausreichend - aber auch erforderlich - für das Vorliegen einer „nicht zulässigen Abweichung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist, dass die zuständige Behörde die Abweichung unter Würdigung des Sachverhalts und der einschlägigen Rechtsvorschriften abschließend aktenkundig festgestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 C 29.17 - NJW 2020, S. 1155, BVerwGE 166, 233, juris Rn. 30 ff.)"
18.10.2022, 16:28
(18.10.2022, 16:12)GastNds123 schrieb:(18.10.2022, 15:05)GastNRW10 schrieb: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...11?hl=true
Wurde in NRW die "Abweichung" um Rechtsvorschriften ergänzt? Im zitierten Urteil war das nämlich der Fall:
"Hier ist der Kontrollbericht vom 11.10.2017 jedenfalls während des gerichtlichen Verfahrens um die einschlägigen Rechtsvorschriften ergänzt worden und die Klägerin ist erneut dazu angehört worden."
In Niedersachsen war es heute so, dass es eine "Beanstandung" im Kontrollbericht gab: "Teilweise nicht hygienischer Allgemeinzustand ". Der Antragsteller war der Ansicht war, das sei keine „festgestellte nicht zulässige Abweichungen“ iSd §2 I 1 Nr 1 VIG, weil die Rechtsvorschrift dazu fehlen...
Nein das war auch so in NRW, also Kontrollbericht ohne Rechtsvorschriften
18.10.2022, 16:32
Hat noch jemand Antrag nach 80a ivm 80 V?
18.10.2022, 16:38
18.10.2022, 16:40
18.10.2022, 16:42
Stimmt, wird wohl 80a gewesen sein. Das hätte man natürlich sehen müssen…verdammt