13.10.2022, 09:57
Hallo
Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?
Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.
Danke!
Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?
Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.
Danke!
13.10.2022, 09:59
(13.10.2022, 09:57)RAin schrieb: Hallo
Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?
Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.
Danke!
Egal wo, du darfst nicht den Anschein erwecken "normaler" RA zu sein, wenn du keiner bist.
13.10.2022, 13:06
(13.10.2022, 09:59)Egal schrieb:(13.10.2022, 09:57)RAin schrieb: Hallo
Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?
Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.
Danke!
Egal wo, du darfst nicht den Anschein erwecken "normaler" RA zu sein, wenn du keiner bist.
Auch bei Doppelzulassungen?
13.10.2022, 19:03
(13.10.2022, 13:06)Gast schrieb:(13.10.2022, 09:59)Egal schrieb:(13.10.2022, 09:57)RAin schrieb: Hallo
Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?
Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.
Danke!
Egal wo, du darfst nicht den Anschein erwecken "normaler" RA zu sein, wenn du keiner bist.
Auch bei Doppelzulassungen?
Wenn eine Doppelzulassung hat, ist SyndikusRA und RA, darf also auch beide Bezeichnungen führen.