12.10.2022, 17:44
Hi :)
Ich überlege meine Anwaltsstation in einer größeren Einheit zu machen, die eine Stationszusatzvergütung zahlt; dafür habe ich allerdings nicht unerhebliche Kosten fürs pendeln. Daher folgende Frage:
Fällt die Stationsvergütung unter Steuerklasse 6, während die Tätigkeit beim Gericht unter 1 fällt?
Falls ja, wären ja doch deutlich mehr steuern zu bezahlen.
Danke!
Ich überlege meine Anwaltsstation in einer größeren Einheit zu machen, die eine Stationszusatzvergütung zahlt; dafür habe ich allerdings nicht unerhebliche Kosten fürs pendeln. Daher folgende Frage:
Fällt die Stationsvergütung unter Steuerklasse 6, während die Tätigkeit beim Gericht unter 1 fällt?
Falls ja, wären ja doch deutlich mehr steuern zu bezahlen.
Danke!

12.10.2022, 17:47
Zumindest in NRW fällt beides in Steuerklasse I, da der Arbeitgeber das Gehalt an die Landeskasse überweisen muss, die dann einen Gesamtbetrag auszahlt. Dafür behält sie pauschal 25% der Zusatzvergütung ein, was wiederum zumindest von GKs berücksichtigt wird, sodass sie die 25% mehr zahlen und man als Referendar am Ende das volle vereinbarte Gehalt bekommt.
12.10.2022, 18:07
Danke! Aber es geht iE noch etwas mehr ab als die 25% oder? Da kommt noch etwas an steuern drauf, kann das sein?
Nehmen wir als Bsp 1000€ Vergütung - davon würde ich nicht 750€ erhalten sondern eher um die 600?
Nehmen wir als Bsp 1000€ Vergütung - davon würde ich nicht 750€ erhalten sondern eher um die 600?
12.10.2022, 19:16
Ja genau. So wie ich es verstanden habe, zieht die Landeskasse einfach pauschal 25% von dem vom Arbeitgeber gezahlten Betrag ab. Das hat noch nichts mit der Steuer zu tun. Dieser reduzierte Betrag wird mit dem einem Ref-Gehalt addiert und ergibt dann das Brutto-Gehalt. Davon werden dann ganz normal bei der Auszahlung an dich noch die Steuern nach Klasse I abgezogen.
13.10.2022, 07:27
Zumindest in Hessen kannst du das aber auch tauschen, also ich habe jetzt in der Wahlstation Land Steuerklasse 6 und GK Steuerklasse 1, weil ich dann mehr Geld auf die Hand bekomme. Natuerlich musst du dann am Ende ueber die Steuererklaerung Geld wieder nachzahlen ggf, aber ich brauchte das Geld jetzt und zahle dann lieber was nach, wenn ich arbeite.