07.01.2019, 18:28
Wieso hast du das scheingeschäft geprüfte.. Gab doch garkeinen Ansatzpunkt das als ich sage mal glaubwürdigen Vortrag zu verstehen?! Habe halt auch drüber nachgedacht dann aber beschlossen dass es nur unbewiesenes gelaber ist..
Einspruch + wiesereinsetzung, oder?
Am Ende gingen nur die 4000 durch, oder?
Das scheingeschäft würde doch zur Nichtigkeit des rechtsgeschäfts und des Titels führen, oder habe aber gedacht das sei eine falsche Fährte und habe das verworfen..
Einspruch + wiesereinsetzung, oder?
Am Ende gingen nur die 4000 durch, oder?
Das scheingeschäft würde doch zur Nichtigkeit des rechtsgeschäfts und des Titels führen, oder habe aber gedacht das sei eine falsche Fährte und habe das verworfen..
07.01.2019, 18:37
117 hab ich auch - immerhin unbestrittener Vortrag wenn man den ersten Vortrag zur Erfüllung abgelehnt hat.
07.01.2019, 18:38
Wiedereinsetzung hab ich nicht geprüft, weil bei mir die Zustellung an die Tochter unwirksam war. Hätte auch gar keine Zeit mehr gehabt das zu prüfen.
07.01.2019, 18:44
Mit welcher Begründung habt ihr den Vortrag zur Erfüllung abgelehnt OHNE eine Beweisaufnahme durchzuführen? Ich hab hab da gelabert ohne Ende.
07.01.2019, 18:45
Ich habe dieses für und gegen mich im letzten Schriftsatz als bestreiten gewertet..
07.01.2019, 19:00
Bin bei der Erfüllung über 138 zpo gegangen (hier gegen den Kläger), ebenso bei 117 bgb (dort für den Kläger, da Vortrag wirksam zu eigen gemacht). :s
07.01.2019, 19:10
Ich bin auf die Erfüllung nicht mehr eingegangen, weil die ja bestritten wurde und wir keine Beweisaufnahme hatten. Und da das Gericht ja keine Fehler macht... kann diese Frage für die Entscheidung keine Rolle gespielt haben... so meine Überlegung. Weil ich das Scheingeschäft als rechtshindernde Einwendung bejaht habe, kam es auf die rechtsvernichtende Einwendung der Erfüllung nicht mehr an...
Wie habt ihr das mit dem hilfsweise zu eigen machen des Beklagtenvortrags gelöst? hatte noch nie was davon gehört und hab mit 139 argumentiert und es am Ende unstreitig gestellt.
Wie habt ihr das mit dem hilfsweise zu eigen machen des Beklagtenvortrags gelöst? hatte noch nie was davon gehört und hab mit 139 argumentiert und es am Ende unstreitig gestellt.
07.01.2019, 19:13
(07.01.2019, 19:10)GastNrw123 schrieb: Ich bin auf die Erfüllung nicht mehr eingegangen, weil die ja bestritten wurde und wir keine Beweisaufnahme hatten. Und da das Gericht ja keine Fehler macht... kann diese Frage für die Entscheidung keine Rolle gespielt haben... so meine Überlegung. Weil ich das Scheingeschäft als rechtshindernde Einwendung bejaht habe, kam es auf die rechtsvernichtende Einwendung der Erfüllung nicht mehr an...138 meinte ich
Wie habt ihr das mit dem hilfsweise zu eigen machen des Beklagtenvortrags gelöst? hatte noch nie was davon gehört und hab mit 139 argumentiert und es am Ende unstreitig gestellt.
08.01.2019, 16:38
Und liebe Hessen, was kam heute dran? A oder W?
08.01.2019, 16:49
Anwaltsklausur u.a. UrhG