12.10.2022, 09:58
Grüezi,
liebäugele mit einer Tätigkeit als Staatsanwalt und habe demnächst dort ein Bewerbungsgespräch.
Was sind ganz allgemein die Argumente, die für euch für oder gegen die StA sprechen?
Danke für eure Rückmeldungen!
liebäugele mit einer Tätigkeit als Staatsanwalt und habe demnächst dort ein Bewerbungsgespräch.
Was sind ganz allgemein die Argumente, die für euch für oder gegen die StA sprechen?
Danke für eure Rückmeldungen!
12.10.2022, 09:59
Mach doch erstmal selbst welche. Die können wir dann ergänzen.
12.10.2022, 10:15
die hohe Arbeitsbelastung. die "Mandantschaft", man muss sich schon mit den fragwürdigsten gesellschaftlichen Elementen beschäftigen, will auch nicht jeder (ich z.B. nicht).
12.10.2022, 11:18
Pro:
- Beruf mit Sozialprestige (noch)
- vergleichsweise gutes Gehalt für eine Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht
- teilweise schon sehr interessant, gerade zB in Sitzungen
Contra:
- keine wirkliche Entscheidungskompetenz (selbst nach 10 Jahren brauchste für 153a bei Schaden >1000 die Zustimmung des Richters)
- große Fremdbestimmtheit, kommt viel rein, musste viel machen, was nicht steuerbar ist, zudem abhängig von der jeweiligen Geschäftsstelle
- keine fachliche Tiefe (ggf anders in Sonderabteilungen)
- keine berufliche Perspektive, die meisten StA, bleiben ein Leben lang in der gleichen Behörde StA
- schlechte Vertretung bei Urlaub / Krankheit + Belastung durch Krankheit / Urlaub von Kollegen
- gerade zu Beginn viel Arbeit für dann wieder vergleichsweise wenig Geld für Personen mit der erforderlichen Quali
- 0,0 % Teamwork, also relativ einsam
- Im Vergleich zum sonstigen ÖD, keine Möglichkeit Überstunden aufzubauen, um mal ne Woche mehr frei zu machen
- ebenfalls im Vergleich zum sonstigen ÖD, hoher Druck, minimale Fehlerkultur
- i.E. ist man Sachbearbeiter im Strafrecht und macht Fließbandarbeit
- Aufgrund des Zeitdrucks bei der Arbeit oft lieber pragmatische Lösungen, als richtige
Weder als positiv noch als negativ sehe ich den Punkt das man Ankläger ist, ich möchte nicht nochmal Haft für n Obdachlosen fordern, weil er zum x-ten Mal gegen das Hausverbot im Trink&Spare verstoßen hat...
Zudem kann man manche contras auch positiv sehen, zB keine Entscheidungskompetenz = wenig Verantwortung; wenig Teamwork = gut für Einzelkämpfer...
Zudem sollte man gut damit klarkommen, wenn sich hinter einem die Aktenberge staplen, wenn man dann noch nervös wird macht es gar keinen Spaß mehr
- Beruf mit Sozialprestige (noch)
- vergleichsweise gutes Gehalt für eine Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht
- teilweise schon sehr interessant, gerade zB in Sitzungen
Contra:
- keine wirkliche Entscheidungskompetenz (selbst nach 10 Jahren brauchste für 153a bei Schaden >1000 die Zustimmung des Richters)
- große Fremdbestimmtheit, kommt viel rein, musste viel machen, was nicht steuerbar ist, zudem abhängig von der jeweiligen Geschäftsstelle
- keine fachliche Tiefe (ggf anders in Sonderabteilungen)
- keine berufliche Perspektive, die meisten StA, bleiben ein Leben lang in der gleichen Behörde StA
- schlechte Vertretung bei Urlaub / Krankheit + Belastung durch Krankheit / Urlaub von Kollegen
- gerade zu Beginn viel Arbeit für dann wieder vergleichsweise wenig Geld für Personen mit der erforderlichen Quali
- 0,0 % Teamwork, also relativ einsam
- Im Vergleich zum sonstigen ÖD, keine Möglichkeit Überstunden aufzubauen, um mal ne Woche mehr frei zu machen
- ebenfalls im Vergleich zum sonstigen ÖD, hoher Druck, minimale Fehlerkultur
- i.E. ist man Sachbearbeiter im Strafrecht und macht Fließbandarbeit
- Aufgrund des Zeitdrucks bei der Arbeit oft lieber pragmatische Lösungen, als richtige
Weder als positiv noch als negativ sehe ich den Punkt das man Ankläger ist, ich möchte nicht nochmal Haft für n Obdachlosen fordern, weil er zum x-ten Mal gegen das Hausverbot im Trink&Spare verstoßen hat...
Zudem kann man manche contras auch positiv sehen, zB keine Entscheidungskompetenz = wenig Verantwortung; wenig Teamwork = gut für Einzelkämpfer...
Zudem sollte man gut damit klarkommen, wenn sich hinter einem die Aktenberge staplen, wenn man dann noch nervös wird macht es gar keinen Spaß mehr
12.10.2022, 11:36
(12.10.2022, 11:18)Chill3r schrieb: Pro:
- Beruf mit Sozialprestige (noch)
- vergleichsweise gutes Gehalt für eine Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht
- teilweise schon sehr interessant, gerade zB in Sitzungen
Contra:
- keine wirkliche Entscheidungskompetenz (selbst nach 10 Jahren brauchste für 153a bei Schaden >1000 die Zustimmung des Richters)
- große Fremdbestimmtheit, kommt viel rein, musste viel machen, was nicht steuerbar ist, zudem abhängig von der jeweiligen Geschäftsstelle
- keine fachliche Tiefe (ggf anders in Sonderabteilungen)
- keine berufliche Perspektive, die meisten StA, bleiben ein Leben lang in der gleichen Behörde StA
- schlechte Vertretung bei Urlaub / Krankheit + Belastung durch Krankheit / Urlaub von Kollegen
- gerade zu Beginn viel Arbeit für dann wieder vergleichsweise wenig Geld für Personen mit der erforderlichen Quali
- 0,0 % Teamwork, also relativ einsam
- Im Vergleich zum sonstigen ÖD, keine Möglichkeit Überstunden aufzubauen, um mal ne Woche mehr frei zu machen
- ebenfalls im Vergleich zum sonstigen ÖD, hoher Druck, minimale Fehlerkultur
- i.E. ist man Sachbearbeiter im Strafrecht und macht Fließbandarbeit
- Aufgrund des Zeitdrucks bei der Arbeit oft lieber pragmatische Lösungen, als richtige
Weder als positiv noch als negativ sehe ich den Punkt das man Ankläger ist, ich möchte nicht nochmal Haft für n Obdachlosen fordern, weil er zum x-ten Mal gegen das Hausverbot im Trink&Spare verstoßen hat...
Zudem kann man manche contras auch positiv sehen, zB keine Entscheidungskompetenz = wenig Verantwortung; wenig Teamwork = gut für Einzelkämpfer...
Zudem sollte man gut damit klarkommen, wenn sich hinter einem die Aktenberge staplen, wenn man dann noch nervös wird macht es gar keinen Spaß mehr
Zwar nicht TE, aber Danke für die Auflistung. Ich hab auch demnächst ein VG. das hilft ein wenig :)
12.10.2022, 12:04
Ich habe mich gegen die StA entschieden, da ich das Gehalt als unangemessen niedrig empfinde und ich mir selbst die Frustration nicht antun will, die ich bei vielen Staatsanwälten in der Station beobachtet habe, weil wieder jemand mit einem lachhaften Strafmaß davongekommen ist.
12.10.2022, 12:31
Für die Tätigkeit bei der StA spricht, dass man - nach einer harten Einarbeitungszeit - sicherlich nicht seine 40 Stunden die Woche voll machen muss, um sein Pensum ordentlich zu erledigen. Die Arbeitsbelastung ist, wie häufig behauptet, gar nicht so hoch. Ausnahmen mag es durchaus geben (abgesoffenes Dezernat o.ä.); es ist aber nicht die Regel. Bei entsprechender Entscheidungsfreude kann man in einer allgemeinen Gebietsabteilung auch mit 30-35 Stunden hinkommen. Umfangreiche Sitzungstätigkeit darf dann aber nicht hinzukommen.
So sehr fremdbestimmt ist man mMn bei der StA gar nicht. Die Art des Abschluss' der Ermittlungen bestimmt man selbst und ich habe es nur ganz selten erlebt, dass einem die Vorgesetzten in der Akte "rumfuschen" (Akte anhalten o.ä.).
Der große Nachteil der Tätigkeit ist jedoch in der Tat die Eintönigkeit (Stichwort: Fließbandarbeit). Man kann sich dies aber, wie eingangs erwähnt, zum Vorteil machen und durch die gewonnene Routine in überschaubarer Zeit die Verfahren zum Abschluss bringen. Das ist halt eine Typfrage.
So sehr fremdbestimmt ist man mMn bei der StA gar nicht. Die Art des Abschluss' der Ermittlungen bestimmt man selbst und ich habe es nur ganz selten erlebt, dass einem die Vorgesetzten in der Akte "rumfuschen" (Akte anhalten o.ä.).
Der große Nachteil der Tätigkeit ist jedoch in der Tat die Eintönigkeit (Stichwort: Fließbandarbeit). Man kann sich dies aber, wie eingangs erwähnt, zum Vorteil machen und durch die gewonnene Routine in überschaubarer Zeit die Verfahren zum Abschluss bringen. Das ist halt eine Typfrage.
12.10.2022, 14:34
(12.10.2022, 11:18)Chill3r schrieb: Pro:
- Beruf mit Sozialprestige (noch)
- vergleichsweise gutes Gehalt für eine Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht
- teilweise schon sehr interessant, gerade zB in Sitzungen
Contra:
- keine wirkliche Entscheidungskompetenz (selbst nach 10 Jahren brauchste für 153a bei Schaden >1000 die Zustimmung des Richters)
- große Fremdbestimmtheit, kommt viel rein, musste viel machen, was nicht steuerbar ist, zudem abhängig von der jeweiligen Geschäftsstelle
- keine fachliche Tiefe (ggf anders in Sonderabteilungen)
- keine berufliche Perspektive, die meisten StA, bleiben ein Leben lang in der gleichen Behörde StA
- schlechte Vertretung bei Urlaub / Krankheit + Belastung durch Krankheit / Urlaub von Kollegen
- gerade zu Beginn viel Arbeit für dann wieder vergleichsweise wenig Geld für Personen mit der erforderlichen Quali
- 0,0 % Teamwork, also relativ einsam
- Im Vergleich zum sonstigen ÖD, keine Möglichkeit Überstunden aufzubauen, um mal ne Woche mehr frei zu machen
- ebenfalls im Vergleich zum sonstigen ÖD, hoher Druck, minimale Fehlerkultur
- i.E. ist man Sachbearbeiter im Strafrecht und macht Fließbandarbeit
- Aufgrund des Zeitdrucks bei der Arbeit oft lieber pragmatische Lösungen, als richtige
Weder als positiv noch als negativ sehe ich den Punkt das man Ankläger ist, ich möchte nicht nochmal Haft für n Obdachlosen fordern, weil er zum x-ten Mal gegen das Hausverbot im Trink&Spare verstoßen hat...
Zudem kann man manche contras auch positiv sehen, zB keine Entscheidungskompetenz = wenig Verantwortung; wenig Teamwork = gut für Einzelkämpfer...
Zudem sollte man gut damit klarkommen, wenn sich hinter einem die Aktenberge staplen, wenn man dann noch nervös wird macht es gar keinen Spaß mehr
Gibt es da nennenswerte Unterschiede zwischen der Tätigkeit eines Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft und bei der GStA?
12.10.2022, 14:52
Also ich war nie bei der GStA, daher eher von dem was man so hört:
Ich hätte 0,0 Bock auf GStA, da man dort idR Beschwerdesachen macht und damit immer unmittelbar mit dem konfrontiert wird, was bei der StA schlecht läuft. Und dann kann man ja auch nicht jeder Beschwerde stattgeben...
Wenn man in einer Abt. arbeitet, indem die GStA ne originäre Zuständigkeit hat, kann das evtl ganz interessant sein.
Ich hätte 0,0 Bock auf GStA, da man dort idR Beschwerdesachen macht und damit immer unmittelbar mit dem konfrontiert wird, was bei der StA schlecht läuft. Und dann kann man ja auch nicht jeder Beschwerde stattgeben...
Wenn man in einer Abt. arbeitet, indem die GStA ne originäre Zuständigkeit hat, kann das evtl ganz interessant sein.
12.10.2022, 17:15
(12.10.2022, 11:18)Chill3r schrieb: Pro:
- Beruf mit Sozialprestige (noch)
- vergleichsweise gutes Gehalt für eine Tätigkeit im allgemeinen Strafrecht
- teilweise schon sehr interessant, gerade zB in Sitzungen
Contra:
- keine wirkliche Entscheidungskompetenz (selbst nach 10 Jahren brauchste für 153a bei Schaden >1000 die Zustimmung des Richters)
- große Fremdbestimmtheit, kommt viel rein, musste viel machen, was nicht steuerbar ist, zudem abhängig von der jeweiligen Geschäftsstelle
- keine fachliche Tiefe (ggf anders in Sonderabteilungen)
- keine berufliche Perspektive, die meisten StA, bleiben ein Leben lang in der gleichen Behörde StA
- schlechte Vertretung bei Urlaub / Krankheit + Belastung durch Krankheit / Urlaub von Kollegen
- gerade zu Beginn viel Arbeit für dann wieder vergleichsweise wenig Geld für Personen mit der erforderlichen Quali
- 0,0 % Teamwork, also relativ einsam
- Im Vergleich zum sonstigen ÖD, keine Möglichkeit Überstunden aufzubauen, um mal ne Woche mehr frei zu machen
- ebenfalls im Vergleich zum sonstigen ÖD, hoher Druck, minimale Fehlerkultur
- i.E. ist man Sachbearbeiter im Strafrecht und macht Fließbandarbeit
- Aufgrund des Zeitdrucks bei der Arbeit oft lieber pragmatische Lösungen, als richtige
Weder als positiv noch als negativ sehe ich den Punkt das man Ankläger ist, ich möchte nicht nochmal Haft für n Obdachlosen fordern, weil er zum x-ten Mal gegen das Hausverbot im Trink&Spare verstoßen hat...
Zudem kann man manche contras auch positiv sehen, zB keine Entscheidungskompetenz = wenig Verantwortung; wenig Teamwork = gut für Einzelkämpfer...
Zudem sollte man gut damit klarkommen, wenn sich hinter einem die Aktenberge staplen, wenn man dann noch nervös wird macht es gar keinen Spaß mehr
Die Contra sehe ich nach einem Jahr Dienst anders und sehe dort eher Pros.
Das klingt bei dir eher nach Tätigkeit in einer größeren Behörde oder ineffitientem Arbeitsstil.
Wer braucht 153a, wenn man Strafbefehle schreiben kann
Zudem wird man in keinem Beruf - ob Jura oder nicht - während des Urlaubs zu 100% vertreten.
Wer effizient den Kleinkram weg bekommt - was in aller Regel so auch sachgerecht ist - der kommt mit 40h +/- 5h aus. Ich jedenfalls.
Zudem fühle ich mich in meiner Enrscheidungsfindung frei - 153/ 153a wird doch sowieso immer vom Gericht zugestimmt. Noch nie was anderes erlebt.
Zudem stehen wir Kollegen eng im Kontakt und helfen uns gegenseitig bei Fragen weiter. Anders würde ich es auch nicht wollen.
R1 steigt auf über A15 mit der Zeit an und mir können Beförderungs- sowie Mandatierungsdruck oder eine Wirtschaftskriese egal sein. Zudem habe ich jedenfalls keine Kernarbeitszeiten.
Außerdem ist die Entscheidungskometenz doch grade hoch, da man sein Dez. allein bearbeitet. Larifari ist das mit der einhergehenden Verantsortung sicher nicht.
Das einzig störende empfinde ich das Fehlen von Überstundenaufbau - andererseits brauche ich im Schnitt auch immer seltener mehr als 40h in der Woche.
Kann die Erfahrungen demnach nicht teilen.