07.10.2022, 22:42
(07.10.2022, 21:20)Gast schrieb:(07.10.2022, 20:55)Gast schrieb:(07.10.2022, 20:51)Gast schrieb:(07.10.2022, 20:49)NRWVerbesserer schrieb:(07.10.2022, 20:34)Gast schrieb: Also ich habe in Nds. Tatsächlich nur Mandantenschreiben aus 2 Gründen:
Mandantenbegehren war NUR beratend über Vorgehensweise und ggf. "Prüfung" ob Regress besteht ...
Zweitens, für eine Klage hätte dem RA ja mal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müssen, da man sonst in die kostenfalle des 93 ZPO tappt dachte ich mir.
In NRW wurde der RA vom Mandanten schon aufgefordert, das Klageverfahren fortzusetzen (oder ihm zu sagen, was jetzt getan wird) oder ihm den Schaden zu ersetzen. Das hatte dieser abgelehnt, deshalb wäre mMn 93 zumindest bei uns nicht einschlägig gewesen.
Aber dank 100 Aussagen ist man natürlich am Ende dann doch nicht mehr sicher, ob man da jetzt was falsches gemacht hat :D
Sehe ich auch so.
Ah interessant, das ist dann in der Konsequenz in RLP nicht passiert (Mdt. Hatte nach dem Vergleich keinen Kontakt mehr zu ehemaligem RA)
Hat eigentlich jemand etwas dazu geschrieben, dass Vergleiche nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind und deshalb auch bei Wirksamkeit des Vergleichs und der Folge, dass dieser prozessbeendigende Wirkung hatte, grundsätzlich noch mal eingeklagt werden könnte?
Nee materielle Wirkung des Vergleichs ist trotzdem so, dass es die Rechtslage ordnet.
5-6 Seiten Mandantenschreiben wtf? Ist bei mir ne viertel Seite. Vergleich ist essig, Regress ist möglich, ich mach ihnen ne Klage, füllen Sie die Vollmacht aus
08.10.2022, 09:52
Für NDS:
Habt ihr etwas dazu geschrieben, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld aus APR-Verletzung nicht abtretbar ist?
Das hatte ich irgendwo im Grüneberg gefunden... hat die Sache komplizierter gemacht.
Habt ihr etwas dazu geschrieben, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld aus APR-Verletzung nicht abtretbar ist?
Das hatte ich irgendwo im Grüneberg gefunden... hat die Sache komplizierter gemacht.
08.10.2022, 10:12
(08.10.2022, 09:52)Mia schrieb: Für NDS:
Habt ihr etwas dazu geschrieben, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld aus APR-Verletzung nicht abtretbar ist?
Das hatte ich irgendwo im Grüneberg gefunden... hat die Sache komplizierter gemacht.
Mein Fund war, dass Unterlassung nicht abtretbar ist, Schmerzensgeld aber grundsätzlich schon (stand irgendwo bei 253).Hab ich dann recht kurz und schmerzlos so abgehandelt.
08.10.2022, 11:04
Das hatte ich auch erst gefunden aber irgendwo bei § 823 stand bei APR, dass auch der Anspruch auf Entschädigung nicht abtretbar ist. Dann hatte ich überlegt, ob der Vergleich deswegen unwirksam sein könnte, weil die Ehefrau ja gar nicht Partei des Rechtsstreits war. Habe ich dann aber ignoriert.
08.10.2022, 12:11
(08.10.2022, 11:04)Mia schrieb: Das hatte ich auch erst gefunden aber irgendwo bei § 823 stand bei APR, dass auch der Anspruch auf Entschädigung nicht abtretbar ist. Dann hatte ich überlegt, ob der Vergleich deswegen unwirksam sein könnte, weil die Ehefrau ja gar nicht Partei des Rechtsstreits war. Habe ich dann aber ignoriert.
Puh, guter Gedanke. Dann hätte man als Minus im Abtretungswillen vielleicht auch den Wille zur Prozessstandschaft erkennen können, von deren Befugnis auch die Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich umfasst ist? Aber wer kommt in der Klausur auf sowas bzw. hat die Zeit...
08.10.2022, 12:13
(08.10.2022, 12:11)Gast schrieb:(08.10.2022, 11:04)Mia schrieb: Das hatte ich auch erst gefunden aber irgendwo bei § 823 stand bei APR, dass auch der Anspruch auf Entschädigung nicht abtretbar ist. Dann hatte ich überlegt, ob der Vergleich deswegen unwirksam sein könnte, weil die Ehefrau ja gar nicht Partei des Rechtsstreits war. Habe ich dann aber ignoriert.
Puh, guter Gedanke. Dann hätte man als Minus im Abtretungswillen vielleicht auch den Wille zur Prozessstandschaft erkennen können, von deren Befugnis auch die Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich umfasst ist? Aber wer kommt in der Klausur auf sowas bzw. hat die Zeit...
Da hätte doch irgendetwas angedeutet sein müssen, ich kann mir nicht vorstellen, dass dann kein Wort dazu drinsteht...
08.10.2022, 12:15
Das mit dem Minus ist ein interesannter Gedanke. Ich habe nur geschrieben, dass es ebenfalls eine schlechte Beratung durch den RA darstellt, dass er nicht erkannt hat, dass die Abtretung nicht möglich war und dass stattdessen eine gewillkührte Protessstandschaft oder nächträgliche Streitgenossenschaft auf Klägerseite in Erwägung zu ziehen gewesen wäre..
Alles aber nicht schön dargestellt. Die Zeit hat nicht gereicht :(
Alles aber nicht schön dargestellt. Die Zeit hat nicht gereicht :(
08.10.2022, 12:17
Weiß jemand, wofür der richterliche Hinweis stand, der zu Prüfungszwecken nicht abgedruckt wurde? (NRW)
08.10.2022, 12:36
Oh nein. Dieser Durchgang ist wirklich machbar, aber ich habe leider die Prozessstandschaft nicht angesprochen und die Abtretung in einem Satz abgehandelt, obwohl das ein Problem war wegen des APR. gar nicht gesehen. Und Donnerstag hatte ich nur eine halbe Stunde für die Begründetheit, das kann ja was werden

08.10.2022, 12:36
(08.10.2022, 09:52)Mia schrieb: Für NDS:
Habt ihr etwas dazu geschrieben, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld aus APR-Verletzung nicht abtretbar ist?
Das hatte ich irgendwo im Grüneberg gefunden... hat die Sache komplizierter gemacht.
Ich hatte nur im Kopf, dass Schmerzensgeld kein höchstpersönliches Recht ist und somit ganz normal abtretbar. Anders als Unterhaltsansprüche, können Schmerzensgeldansprüche im eigenen Namen geltend gemacht werden. Das steht glaube ich im Palandt 253 BGB Rn. 22 oder 23.