03.10.2022, 11:53
Wollte das Thema nochmal hochholen. Ich hätte insb. Interesse an starken Kanzleien, die auch in grenzüberschreitenden Streitigkeiten prozessieren. Müssen keine GK sein, können aber. Bach Langheid Dallmayr (die allerdings offenbar extremst schlecht zahlen) und Morrison & Foerster klingen ja schonmal vielversprechend.
03.10.2022, 11:58
(03.10.2022, 11:53)derpaule schrieb: Wollte das Thema nochmal hochholen. Ich hätte insb. Interesse an starken Kanzleien, die auch in grenzüberschreitenden Streitigkeiten prozessieren. Müssen keine GK sein, können aber. Bach Langheid Dallmayr (die allerdings offenbar extremst schlecht zahlen) und Morrison & Foerster klingen ja schonmal vielversprechend.
Was meinst du mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten? Sollen deine Mandanten international sein, du aber vor deutschen Gerichten auftreten? Oder soll es in anderen Ländern Parallelprozesse geben? Oder willst du auch vor anderen (Schieds-)Gerichten auftreten, die in anderen Ländern sitzen können? Oder soll einfach der Sachverhalt internationale Bezüge haben, auch wenn die Parteien beide deutsch sind und vor einem deutschen Gericht verhandelt wird? Oder willst du ausländische Kollegen bei deren Prozessen (etwa in UK oder US) unterstützen?
03.10.2022, 18:35
(03.10.2022, 11:58)Gast schrieb:(03.10.2022, 11:53)derpaule schrieb: Wollte das Thema nochmal hochholen. Ich hätte insb. Interesse an starken Kanzleien, die auch in grenzüberschreitenden Streitigkeiten prozessieren. Müssen keine GK sein, können aber. Bach Langheid Dallmayr (die allerdings offenbar extremst schlecht zahlen) und Morrison & Foerster klingen ja schonmal vielversprechend.
Was meinst du mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten? Sollen deine Mandanten international sein, du aber vor deutschen Gerichten auftreten? Oder soll es in anderen Ländern Parallelprozesse geben? Oder willst du auch vor anderen (Schieds-)Gerichten auftreten, die in anderen Ländern sitzen können? Oder soll einfach der Sachverhalt internationale Bezüge haben, auch wenn die Parteien beide deutsch sind und vor einem deutschen Gericht verhandelt wird? Oder willst du ausländische Kollegen bei deren Prozessen (etwa in UK oder US) unterstützen?
Mir geht es um Fälle mit IPR/IZPR Bezug, grenzüberschreitende Streitigkeiten eben. Hier habe ich promoviert und würde dieses Wissen gern weiterverwenden/ausbauen. Grenzüberschreitende Streitigkeiten können zB solche sein, in denen sich der entsprechende SV im Ausland abgeaspielt hat, aus welchen Gründen auch immer aber in Deutschland geklagt wird, oder aber eine der Prozessparteien, regelmäßig der Kläger, im Ausland sitzt, aber einen deutschen Vertragspartner/Deliktsschuldner, etc. in Anspruch nehmen möchte. Hier (aber auch in vielen anderen, hier nicht darstellbaren) Fallkonstellationen, muss eine Prüfung der internationalen Zuständigkeit dt. Gerichte und des anwendbaren Rechts vorgeschaltet werden. So bearbeitet zB einer der Köllner Partner von BLD grenzüberschreitende Haftpflichtfälle. Gibt Dir das ein genaueres Bild?
International können die Mandanten natürlich auch sein, weil nun ja, immer spannend.
Ausländische Kollegen in UK/US Prozessen unterstützen geht natürlich nicht, denn hierzu bin ich nicht ausgebildet. Ich erhoffe mir allerdings durch die in solchen Rechtsstreitigkeiten immer auch anklingenden rechtsvergleichenden Fragen diesbezüglichr Kompetenzen weiter auszubauen.
Schiedsgerichtsbarkeit finde ich auch spannend, das kann also auch einen Teil der Tätigkeit ausmachen, hier habe ich aber lediglich Erfahrung durch meine (demnächst noch anstehende Auslands-Wahlstation).
03.10.2022, 21:28
Kann mir das schwer vorstellen. Das IPR ist doch nur eine kleine Vorfrage?
03.10.2022, 22:37
03.10.2022, 23:51
(03.10.2022, 22:37)Gast schrieb:Kein Trollen, im Gegenteil. Kollisionsrechtliche Fragen werden von den jeweiligen Praxisgruppen ganz normal mitbearbeitet. Da gibt es keine Praxisgruppe "IPR" oder sowas und es gibt auch ansonsten keine IPR-Experten in der Anwaltschaft, die das schwerpunktmäßig machen. Dass man das anwendbare Recht bestimmt, wird (zurecht) erwartet und gehört zum Handwerkszeug dazu.(03.10.2022, 21:28)HerrKules schrieb: Kann mir das schwer vorstellen. Das IPR ist doch nur eine kleine Vorfrage?
Du trollst, nehme ich an?
Zur Frage der Berufswahl: Ich würde mir gut überlegen, ob man derart auf das IPR bestehen möchte. Ich würde mich lieber nach dem materiellen Recht richten und mich daher bspw zwischen dem allgemeinen Litigation oder gesellschaftsrechtlichen-, kartellrechtlichen oder patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Ich wage nämlich zu behaupten, dass der oben angesprochene BLD-Partner seine Zeit hauptsächlich im Haftungs- und vor allem Versicherungsvertragsrecht verbringt und nicht überwiegend im IPR. Wenn man kein Faible für Industrieversicherungen mitbringt, erkauft man sich das IPR in dem Fall für einen hohen Preis.
04.10.2022, 08:31
Mir fehlt ein bisschen die Fantasie dafür, wann man (nur) zu einem besonders spezialisierten IPRler geht. Normal wird IPR einfach von den Praxisgruppen mit erledigt. In einem besonders relevanten Fall kann man sicher wen hinzuziehen, der da mehr Kenntnisse hat. Aber eine internationale Multimillionenklage gebe ich doch keinem IPRler alleine? Wenn das nationale Recht nicht einschlägig ist, brauche ich ja sowieso einen ausländischen Anwalt.
04.10.2022, 09:32
(03.10.2022, 18:35)derpaule schrieb:(03.10.2022, 11:58)Gast schrieb:(03.10.2022, 11:53)derpaule schrieb: Wollte das Thema nochmal hochholen. Ich hätte insb. Interesse an starken Kanzleien, die auch in grenzüberschreitenden Streitigkeiten prozessieren. Müssen keine GK sein, können aber. Bach Langheid Dallmayr (die allerdings offenbar extremst schlecht zahlen) und Morrison & Foerster klingen ja schonmal vielversprechend.
Was meinst du mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten? Sollen deine Mandanten international sein, du aber vor deutschen Gerichten auftreten? Oder soll es in anderen Ländern Parallelprozesse geben? Oder willst du auch vor anderen (Schieds-)Gerichten auftreten, die in anderen Ländern sitzen können? Oder soll einfach der Sachverhalt internationale Bezüge haben, auch wenn die Parteien beide deutsch sind und vor einem deutschen Gericht verhandelt wird? Oder willst du ausländische Kollegen bei deren Prozessen (etwa in UK oder US) unterstützen?
Mir geht es um Fälle mit IPR/IZPR Bezug, grenzüberschreitende Streitigkeiten eben. Hier habe ich promoviert und würde dieses Wissen gern weiterverwenden/ausbauen. Grenzüberschreitende Streitigkeiten können zB solche sein, in denen sich der entsprechende SV im Ausland abgeaspielt hat, aus welchen Gründen auch immer aber in Deutschland geklagt wird, oder aber eine der Prozessparteien, regelmäßig der Kläger, im Ausland sitzt, aber einen deutschen Vertragspartner/Deliktsschuldner, etc. in Anspruch nehmen möchte. Hier (aber auch in vielen anderen, hier nicht darstellbaren) Fallkonstellationen, muss eine Prüfung der internationalen Zuständigkeit dt. Gerichte und des anwendbaren Rechts vorgeschaltet werden. So bearbeitet zB einer der Köllner Partner von BLD grenzüberschreitende Haftpflichtfälle. Gibt Dir das ein genaueres Bild?
International können die Mandanten natürlich auch sein, weil nun ja, immer spannend.
Ausländische Kollegen in UK/US Prozessen unterstützen geht natürlich nicht, denn hierzu bin ich nicht ausgebildet. Ich erhoffe mir allerdings durch die in solchen Rechtsstreitigkeiten immer auch anklingenden rechtsvergleichenden Fragen diesbezüglichr Kompetenzen weiter auszubauen.
Schiedsgerichtsbarkeit finde ich auch spannend, das kann also auch einen Teil der Tätigkeit ausmachen, hier habe ich aber lediglich Erfahrung durch meine (demnächst noch anstehende Auslands-Wahlstation).
zu 1/2: IPR Bezug und Prüfung der nat. Zuständigkeit kann vorgeschaltet sein aber das darf man, wie andere Kollegen hier geschrieben haben, auch nicht überbewerten. Das macht man so mit, idealerweise hat man dazu standardisierte Textblöcke, die man immer nur auf den jeweiligen Fall anpassen muss. 90% oder mehr deiner Arbeit wird sich hingegen mit dem materiellen Recht befassen, so dass dir dieses vor allem gefallen sollte. Daneben ist der Punkt, dass sich Wissenschaft und Praxis in solchen Fällen oft stark unterscheiden. In der Wissenschaft werden bestimmte Abgrenzungskriterien in extenso diskutiert, ein Gericht macht daraus hingegen kein großes Problem, sondern behandelt es als Vor-Problem schnell ab (mit dem Schluss: ja, wir sind zuständig).
zu 3: Du wirst einiges machen, zu dem du nicht ausgebildet bist. Abgesehen davon kannst du ausländische Kollegen natürlich hinsichtlich des Sachverhalts unterstützen. Wenn ich US-Kollegen bei einem ITC Verfahren unterstütze, berate ich die nicht zu Rechtsfragen aber ich kann ihre Argumente prüfen, aus deutscher Sicht eine neue Sichtweise einbringen oder auf Konsistenz zum Vortrag im deutschen Verfahren prüfen usw. Oder wenn mich ein deutscher Mandant fragt, was auf ihn in einem US-Prozess zukommen kann, sollte ich auch die Eckpunkte wissen und ihm sagen können.
Jetzt noch eine kleine Hilfe: Jennifer Bryant von Noerr könnte zu deiner Vorstellung passen. Dir muss dabei nur klar sein, dass IPR nur einen Bruchteil deines Arbeitsalltags ausmachen wird.
04.10.2022, 16:59
Danke für die Praxiseinblicke! Das ist sehr hilfreich, man hat da als Außenstehender nur sehr grobe Vorstellungen. Nehme ich alles erstmal so mit.