27.09.2022, 15:41
(27.09.2022, 14:47)guga schrieb:(27.09.2022, 10:16)Gast schrieb:(27.09.2022, 07:44)guga schrieb:(27.09.2022, 07:09)Betongold schrieb:(26.09.2022, 22:47)Gast schrieb: Wie hoch ist euer Stundensatz?
Wieviel kann man realistisch verlangen?
Ich lese häufig, unter 150 Euro geht nicht und ist nicht kostendeckend.
Kommt doch darauf an, wer die Mandanten sind.
Generell kannst Du von Unternehmern aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung und der Möglichkeit, die Anwaltskosten dann noch von der Steuer abzusetzen, bedeutend mehr verlangen als von Privatpersonen.
Willingness to pay ist der Schlüssel. Du kannst das verlangen, was genug Mandanten bereit sind, dir zu zahlen. Machst du Nebenkostenabrechnungen, dann zahlen dir die Mandanten auch keine 150 Euro, machst Du Großbauprojekte, dann zahlen dir die Mandanten notfalls auch 500 Euro die Stunde für einen projektgefährdenden Streit um den Vertrag, weil da mit 1,8 Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr bei 8-stelligen Projekten sonst 200.000 Euro+ Honorar auflaufen würden, das ganze aber womöglich mit 20 Stunden geregelt ist.
Deswegen Honorar nach Stunde, jedoch mindestens RVG
Was verlangst du so?
Wir (KK mit 6 Anwälten, 4 Vollzeitäquivalent) nehmen 275 € netto/h. Wenn das jemandem zu viel ist, dann lehnen wir schlicht ab. Ich glaube hier in der Stadt macht niemand nur RVG.
Ok und was heißt Stadt? Großstadt?
Habt ihr hauptsächlich Unternehmen oder zahlen das auch die Privatleute?
27.09.2022, 15:41
(27.09.2022, 07:44)guga schrieb:(27.09.2022, 07:09)Betongold schrieb:(26.09.2022, 22:47)Gast schrieb: Wie hoch ist euer Stundensatz?
Wieviel kann man realistisch verlangen?
Ich lese häufig, unter 150 Euro geht nicht und ist nicht kostendeckend.
Kommt doch darauf an, wer die Mandanten sind.
Generell kannst Du von Unternehmern aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung und der Möglichkeit, die Anwaltskosten dann noch von der Steuer abzusetzen, bedeutend mehr verlangen als von Privatpersonen.
Willingness to pay ist der Schlüssel. Du kannst das verlangen, was genug Mandanten bereit sind, dir zu zahlen. Machst du Nebenkostenabrechnungen, dann zahlen dir die Mandanten auch keine 150 Euro, machst Du Großbauprojekte, dann zahlen dir die Mandanten notfalls auch 500 Euro die Stunde für einen projektgefährdenden Streit um den Vertrag, weil da mit 1,8 Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr bei 8-stelligen Projekten sonst 200.000 Euro+ Honorar auflaufen würden, das ganze aber womöglich mit 20 Stunden geregelt ist.
Deswegen Honorar nach Stunde, jedoch mindestens RVG
Selbstverständlich

Muss man allein schon deswegen vereinbaren, um die Geschäftsgebühr bei außergerichtlicher Mandatierung im Verzug liquidieren zu können.
27.09.2022, 16:01
(27.09.2022, 13:14)Äfes schrieb:(27.09.2022, 07:44)guga schrieb:(27.09.2022, 07:09)Betongold schrieb:(26.09.2022, 22:47)Gast schrieb: Wie hoch ist euer Stundensatz?
Wieviel kann man realistisch verlangen?
Ich lese häufig, unter 150 Euro geht nicht und ist nicht kostendeckend.
Kommt doch darauf an, wer die Mandanten sind.
Generell kannst Du von Unternehmern aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung und der Möglichkeit, die Anwaltskosten dann noch von der Steuer abzusetzen, bedeutend mehr verlangen als von Privatpersonen.
Willingness to pay ist der Schlüssel. Du kannst das verlangen, was genug Mandanten bereit sind, dir zu zahlen. Machst du Nebenkostenabrechnungen, dann zahlen dir die Mandanten auch keine 150 Euro, machst Du Großbauprojekte, dann zahlen dir die Mandanten notfalls auch 500 Euro die Stunde für einen projektgefährdenden Streit um den Vertrag, weil da mit 1,8 Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr bei 8-stelligen Projekten sonst 200.000 Euro+ Honorar auflaufen würden, das ganze aber womöglich mit 20 Stunden geregelt ist.
Deswegen Honorar nach Stunde, jedoch mindestens RVG
Besser noch Honorar nach Stunde, mindestens RVG mal 2,8 und keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine eventuelle Verfahrensgebühr ;). Sollte man allerdings nicht unbedingt bei Mandanten machen, die wiederkommen sollen
Dürfte unwirksam sein und ist daher nicht zu empfehlen.
27.09.2022, 16:40
(27.09.2022, 16:01)Gast schrieb:(27.09.2022, 13:14)Äfes schrieb: Besser noch Honorar nach Stunde, mindestens RVG mal 2,8 und keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine eventuelle Verfahrensgebühr ;). Sollte man allerdings nicht unbedingt bei Mandanten machen, die wiederkommen sollen
Dürfte unwirksam sein und ist daher nicht zu empfehlen.
a.A.: BGH
Ein auffälliges Missverhältnis besteht allerdings nicht bereits aufgrund dieser 3,6-fachen Überschreitung, da dies - gerade bei Vergütungsvereinbarungen im unteren und mittleren Streitwertbereich - erst angenommen wird, wenn das vertraglich vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH AnwBl. 2017, 208; BGH NJW 2005, 2142; OLG München NJW-RR 2012, 1469; Toussaint/Toussaint, § 3 a RVG, Rn. 41 - Stichwort „gesetzliche Vergütung“).
27.09.2022, 20:49
Mit wievielen billables kann ich pro Tag in der Einzelkanzlei rechnen?
4 oder 5 bei Anwesenheit von 8 oder 9 Stunden?
4 oder 5 bei Anwesenheit von 8 oder 9 Stunden?
27.09.2022, 21:48
(27.09.2022, 20:49)Gast schrieb: Mit wievielen billables kann ich pro Tag in der Einzelkanzlei rechnen?
4 oder 5 bei Anwesenheit von 8 oder 9 Stunden?
Was für Fragen hier… und dann rechnest du dir nachher 1.200 billables im Jahr bei 280 Euro die Stunde aus, und planst mit über 300k Umsatz pro Jahr aber dann kommen keine Mandanten.
Das Level an generischen Fragen hat hier echt einen neuen Höhepunkt erreicht.
27.09.2022, 22:05
(27.09.2022, 21:48)Gast schrieb:(27.09.2022, 20:49)Gast schrieb: Mit wievielen billables kann ich pro Tag in der Einzelkanzlei rechnen?
4 oder 5 bei Anwesenheit von 8 oder 9 Stunden?
Was für Fragen hier… und dann rechnest du dir nachher 1.200 billables im Jahr bei 280 Euro die Stunde aus, und planst mit über 300k Umsatz pro Jahr aber dann kommen keine Mandanten.
Das Level an generischen Fragen hat hier echt einen neuen Höhepunkt erreicht.
Du musst dich nicht beteiligen, wenn du nichts sinnvolles beitragen kannst.
Woher soll man denn Näherungswerte bekommen, wenn nicht aus eigener Erfahrung?!
27.09.2022, 22:14
(27.09.2022, 22:05)Gast schrieb:(27.09.2022, 21:48)Gast schrieb:(27.09.2022, 20:49)Gast schrieb: Mit wievielen billables kann ich pro Tag in der Einzelkanzlei rechnen?
4 oder 5 bei Anwesenheit von 8 oder 9 Stunden?
Was für Fragen hier… und dann rechnest du dir nachher 1.200 billables im Jahr bei 280 Euro die Stunde aus, und planst mit über 300k Umsatz pro Jahr aber dann kommen keine Mandanten.
Das Level an generischen Fragen hat hier echt einen neuen Höhepunkt erreicht.
Du musst dich nicht beteiligen, wenn du nichts sinnvolles beitragen kannst.
Woher soll man denn Näherungswerte bekommen, wenn nicht aus eigener Erfahrung?!
Dann stell halt mal fragen, die präziser sind. Ich mach 600k Umsatz pro Jahr, dieser Erfahrungswert bringt dir aber null, außer du bist auf einmal erfolgreicher Anwalt im Litigation Bereich… du musst präzise (!) Fragen stellen.
Also mal eingrenzen nach möglichen Mandanten und/oder Rechtsgebieten. Hast du dir überhaupt schon Gedanken gemacht, in welchem Bereich du dich selbstständig machen willst? Wie du an Mandanten kommen willst? Das sind die entscheidenden Fragen… als Einzelanwalt kannst du zwischen 1 und 10 Stunden am Tag abrechnen, frage ist halt, was du reinholen kannst.
27.09.2022, 23:47
Naja, gemessen an der forentypischen Extrapolation von der Examensnote auf das Einstiegsgehalt und die Einstellungschancen in jeder spezifischen Kanzlei der Republik ohne jede Kenntnis von Persönlichkeit und Hintergrund ist die Frage schon sehr konkret
In der Realität wirst du im Schnitt sicherlich zwischen 20 und 50% deiner investierten Zeit nicht abrechnen können, weil es sich um administrativen Kram handelt oder - gerade als Anfänger - um allgemeine Recherche, die du nicht in Rechnung stellen kannst oder weil du nach RVG abrechnen "musst"

In der Realität wirst du im Schnitt sicherlich zwischen 20 und 50% deiner investierten Zeit nicht abrechnen können, weil es sich um administrativen Kram handelt oder - gerade als Anfänger - um allgemeine Recherche, die du nicht in Rechnung stellen kannst oder weil du nach RVG abrechnen "musst"
28.09.2022, 01:33
Wenn du nach RVG abrechnest, kannst du keine billable hours abrechnen. Bei größeren Mandaten aber durchaus.
In dem Fall musst du aber beachten, dass du ohne Sekretariat oder selbst mit Sekretariat sehr viel Orga-Kram übernehmen musst.
Ich war Anfangs z.B. negativ überrascht, wie viel Zeit das Erstellen von Abschriften inkl. Anlagen in Anspruch nimmt. Dank beA läuft das mittlerweile elektronisch, ist aber trotzdem noch immer ein Zeitfresser. Oder wenn man noch faxt, weil man sich z.B. im Widerspruchsverfahren mit der Behörde befindet und dann geht das Fax nicht durch. Gerade bei Gerichten kam so etwas früher sehr oft vor. Da kannst du über den Tag zusammengerechnet auch schon mal eine halbe Stunde am Faxgerät stehen, weil du es immer wieder probierst.
Man sollte auch vorher überlegen, welchen Drucker/Scanner man nutzt. Die gehen ordentlich ins Geld, aber in was vernünftiges zu investieren, kann sich lohnen, insbesondere wenn du Mandanten hast, die vieles noch in Papierform mitbringen, was du dann kopieren oder einscannen musst.
Wenn man alles selber macht, hat man also wesentlich mehr zu tun, als den reinen Schriftsatz zu erstellen und das nimmt, neben der eigentlichen Orga zur Kanzleiführung, viel Zeit in Anspruch, die du nicht oder max. teilweise abrechnen kannst.
In dem Fall musst du aber beachten, dass du ohne Sekretariat oder selbst mit Sekretariat sehr viel Orga-Kram übernehmen musst.
Ich war Anfangs z.B. negativ überrascht, wie viel Zeit das Erstellen von Abschriften inkl. Anlagen in Anspruch nimmt. Dank beA läuft das mittlerweile elektronisch, ist aber trotzdem noch immer ein Zeitfresser. Oder wenn man noch faxt, weil man sich z.B. im Widerspruchsverfahren mit der Behörde befindet und dann geht das Fax nicht durch. Gerade bei Gerichten kam so etwas früher sehr oft vor. Da kannst du über den Tag zusammengerechnet auch schon mal eine halbe Stunde am Faxgerät stehen, weil du es immer wieder probierst.
Man sollte auch vorher überlegen, welchen Drucker/Scanner man nutzt. Die gehen ordentlich ins Geld, aber in was vernünftiges zu investieren, kann sich lohnen, insbesondere wenn du Mandanten hast, die vieles noch in Papierform mitbringen, was du dann kopieren oder einscannen musst.
Wenn man alles selber macht, hat man also wesentlich mehr zu tun, als den reinen Schriftsatz zu erstellen und das nimmt, neben der eigentlichen Orga zur Kanzleiführung, viel Zeit in Anspruch, die du nicht oder max. teilweise abrechnen kannst.