22.09.2022, 23:16
(22.09.2022, 10:43)Tess T. Culls schrieb:(21.09.2022, 18:01)Egal schrieb:(21.09.2022, 10:11)Gast schrieb:(21.09.2022, 10:06)Tess T. Culls schrieb: Mal ein Beitrag aus A11 mit Frau und 2 Kinder. Netto ca. 4.000 (Steuerklasse III ohne Nachzahlungen am Ende) mit 450 € Nebenjob, KV abgezogen. Hinzu kommen noch Kindergeld und Teilzeitgehalt der Gattin von ca 1.000.
Zum Businessclassflug reichts nicht. Aber fürn Haus im Süden D und gute Rücklagen langts dicke.
Wie viele Jahr Erfahrung benötigt man denn um mit A11 auf 4.000 netto zu kommen?
Man benötigt den Steuerfreibetrag der Ehefrau. Den hat er durch die StKl. 3 und seine Frau nicht.
Das bitte ich doch jetzt mal näher zu erläutern, wie ich an den Steuerfreibetrag (welchen denn überhaupt) meiner Frau kommen würde?
Du kannst dich ja mal darüber informieren, wie die Steuerklassenwahl 3/5 funktioniert. Derjenige in der Steuerklasse 3 erhält den doppelten, statt den einfachen Grundfreibetrag. Derjenige in Steuerklasse 5 hat dagegen gar keinen mehr.
23.09.2022, 09:37
(22.09.2022, 23:16)Egal schrieb:(22.09.2022, 10:43)Tess T. Culls schrieb:(21.09.2022, 18:01)Egal schrieb:(21.09.2022, 10:11)Gast schrieb:(21.09.2022, 10:06)Tess T. Culls schrieb: Mal ein Beitrag aus A11 mit Frau und 2 Kinder. Netto ca. 4.000 (Steuerklasse III ohne Nachzahlungen am Ende) mit 450 € Nebenjob, KV abgezogen. Hinzu kommen noch Kindergeld und Teilzeitgehalt der Gattin von ca 1.000.
Zum Businessclassflug reichts nicht. Aber fürn Haus im Süden D und gute Rücklagen langts dicke.
Wie viele Jahr Erfahrung benötigt man denn um mit A11 auf 4.000 netto zu kommen?
Man benötigt den Steuerfreibetrag der Ehefrau. Den hat er durch die StKl. 3 und seine Frau nicht.
Das bitte ich doch jetzt mal näher zu erläutern, wie ich an den Steuerfreibetrag (welchen denn überhaupt) meiner Frau kommen würde?
Du kannst dich ja mal darüber informieren, wie die Steuerklassenwahl 3/5 funktioniert. Derjenige in der Steuerklasse 3 erhält den doppelten, statt den einfachen Grundfreibetrag. Derjenige in Steuerklasse 5 hat dagegen gar keinen mehr.
[quote pid='198465' dateline='1663881388']
Die Steuerklassenwahl stellt allenfalle eine Vorauszahlungsmodalität der Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer dar. Am Jahresende, mit der Einkommensteuererklärung, wird die tatsächliche Steuer berechnet, so dass es im Endeffekt egal ist, welche Steuerklasse gewählt wird. Es zählt letztendlich nur die Tatsache, verheiratet zu sein, um den doppelten Freibetrag zu erlangen.
[/quote]
Deswegen verstehe ich Deinen Post nicht, der da heißt, ich benötige den Steuerfreibetrag meiner Frau, den ich aber durch Steuerklasse 3 nicht haben würde.
23.09.2022, 09:47
Oh man… Weil ihr verheiratet seid, werdet ihr zusammen veranschlagt. Das lohnt sich, wenn einer mehr verdient, weil dadurch der höchste zu zahlende Steuersatz für ihn gesenkt wird (Steuerprogression ist sicher bekannt).
23.09.2022, 09:55
Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
23.09.2022, 09:59
(23.09.2022, 09:55)Tess T. Culls schrieb: Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
Doch. Weil du dann auf einmal nicht mehr 60.000 Euro zu versteuern hast, sondern beispielsweise nur noch 40.000 Euro. Die gesamte Steuerlast ist damit für Euch niedriger, wie bei einer getrennten Versteuerung von 60k und 20k oder wenn du 60k alleine versteuern müsstest.
23.09.2022, 10:18
Und ich dachte, hier ginge es darum, ob man mit 6,3 k netto leben kann statt um Steuerrecht ?
23.09.2022, 10:49
23.09.2022, 11:30
(23.09.2022, 10:49)Gast schrieb:(23.09.2022, 10:18)Rewi schrieb: Und ich dachte, hier ginge es darum, ob man mit 6,3 k netto leben kann statt um Steuerrecht ?
Das ist doch schon entschieden. Das reicht nicht, außer man lebt wie ein Hartzer mit seiner Familie ;-)
...prekär.... ganz prekär lebt man da.
23.09.2022, 12:37
Die generelle Diskussion hör geht an der Lebenswirklichkeit von Millionen von Menschen die hier leben vorbei. Luxusprobleme werden hier teilweise als Existenzprobleme behandelt. Kann man mit 3400 € netto eine Familie ernähren? HAHAHAHA. Juristen können echt schlimm sein.
23.09.2022, 13:36
(23.09.2022, 09:55)Tess T. Culls schrieb: Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
Wie gesagt, setz dich mal damit auseinander.
Das eine ist das Ehegattensplitting (was entgegen vielen Berichten in den Medien, nicht abgeschafft werden soll): Gehalt Mann plus Gehalt Frau. Die Summe davon geteilt durch zwei.
Ergibt idR, da dein Gehalt rechnerisch sinkt, einen Steuervorteil für euch, da dein Gehalt mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Das Gehalt deiner weniger verdienenden Ehefrau zwar höher, als ihr tatsächlicher Verdienst, aber in Summe für euch als Ehepaar günstiger, als wenn jeder für sich einzeln eine Steuererklärung abgibt.
Der andere Punkt ist die Steuerklassenwahl und da will die BReg (meiner Meinung nach zu recht) die StKl-Kombi 3/5 abschaffen.
Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, die unterjährige Abbuchung auf deinem Gehaltszettel ist nur eine Vorauszahlung, ähnlich wie der Nebenkostenvorauszahlung einer Mietwohnung. Erst am Ende des Jahres wird anhand eures Gesamtbruttogehalts (abzüglich Werbungskosten etc) die tatsächliche Steuerlast berechnet.
4/4 entspricht der 1 eines Singles: man zahlt unterjährig idR zu viel und erhält am Ende des Jahres Geld zurück. Mit 3/5 werden wie gesagt, die Steuerfreibeträge zu deinen Gunsten umverteilt. Normalerweise hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland einen Grundfreibetrag von etwas über 9.000 Euro. Mit der Steuerklassenwahl 3/5 sinkt der Freibetrag desjenigen mit der 5 auf Null Euro und der Freibetrag desjenigen mit der 3 steigt auf 18.000 Euro.
Da du aufgrund dieser Besserstellung zu wenig Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest, kommt am Ende des Jahres oft eine Nachzahlung dabei heraus. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, kannst du viel absetzen bzw. meine ich oben gelesen zu haben, dass deine Frau nur einen pauschal (durch den Arbeitgeber) versteuerten Minijob hat. Somit ist es für euch tatsächlich rechnerisch egal, da in eurem Fall Null plus x, geteilt durch 2, das gleiche ergibt, wie zwei Gehälter zu addieren und durch 2 zu teilen.
Wenn wir nur dein Gehalt betrachten, zahlst du jedoch zu wenig Steuern, weshalb dein Netto höher ist als das eines vergleichbaren Angestellten oder Beamten mit der Steuerklasse 1 oder 4. Derjenige zahlt, wie gesagt, unterjährig zu viel und hat daher ein geringeres Netto als du, erhält aber am Ende des Jahres diesen Betrag zurück.
Mein Mann und ich haben 4/4 trotz unterschiedlicher Gehälter. Ich erlebe zu oft, wie Frauen durch die StKl. 5 sagen "(Mehr) Arbeiten lohnt sich nicht". Mit 4/4 mit Faktor erreicht man ebenfalls, dass man unterjährig mehr netto vom brutto hat, ohne dass einer der beiden Ehepartner benachteiligt wird. Beim Faktor teilt man am Anfang des Jahres dem Finanzamt die voraussichtlichen Einkommen beider Eheleute mit. Das Finanzamt setzt diese zueinander ins Verhältnis und bildet daraus den Faktor, mit dem eure Gehälter individuell besteuert werden. Im Ergebnis weicht dieser Rechenweg am geringsten von allen Steuerklassen von der finalen Steuerlast ab.
@all: Sorry für's OT. Ich wollte es nur einmal erklären.