22.09.2022, 23:45
(22.09.2022, 18:24)Gast schrieb: Also falls das ernst gemeint sein sollte, dann krankt der Plan an einigen Stellen:
1. 100 K ist nicht mehr als ein GK-Anwalt - im Gegenteil.
2. Wie bereits gesagt brauchst du für 100 K "Gehalt" (= Gewinn) ca. 200 K Umsatz, wobei 50 % Kostenquote sportlich sind. Realistischer sind eher 60 %.
3. 3000 Euro Umsatz im Schnitt in einer kleinen Kanzlei, wobei klein nicht FWW heißt, sind ebenfalls äußerst Sportlich. 100 Mandate pro Jahr sind indes eher wenig, da geht wesentlich mehr.
4. 5 Jahre irgendwo zu arbeiten und dann Mandanten einfach mitzunehmen ist ein Schwachsinnsplan. In kleinen Kanleie, vor allem bei FWW, arbeitet man ein Mandat ab und das wars. Die wenigstens kommen immer wieder, denn so oft hat der Durchschnittsmensch keinen UNfall oder einen Erbfall oder bekommt eine Kündigung oder lässt sich scheiden etc. Selbstverständlich kommt es vor, dass ein Mandant der zufrieden war mit einer andere Sache zu dir kommt. Das wichtigste ist aber dass er dich weiterempfiehlt und dann irgendwann, nach ein paar Jahren kommst du zu deinen ersten Dauermandaten, z.B. ein Autohaus oder so, die dir dann aber halt auch jeden Müll schicken.
5. Ob und wie gut deine Kanzlei läuft hängt von verschiedenen Faktoren, wie Lage und Backoffice ab. Einfach das Schild raushängen läuft nicht. Es empfiehlt sich erstmal wo anzufangen, oder bei einem älteren KollegIn, die in absehbarer Zeit ihre Kanzlei veräußern wollen. Aber ohne Spezialisierung läuft sowie nichts - sprich Fachanwaltschaften
Ich sag mal, dein Post macht nicht unbedingt einen soliden Eindruck.
danke, +1.
23.09.2022, 08:09
(22.09.2022, 22:59)Egal schrieb: Du kannst dir doch eigentlich sehr schnell ausrechnen, wie viel du bei einem RVG-Mandat verdienst.
Bsp. Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage Streitwert dreifaches Bruttomonatsgehalt.
Da hast Du aber das schlechteste aller Beispiele rausgesucht!
(22.09.2022, 13:23)Jurist92 schrieb: Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke...Nur so am Rande: Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung ist in die Kalkulation mit einzubeziehen.
23.09.2022, 08:53
(22.09.2022, 13:23)Jurist92 schrieb: Nein, ich Trolle nichtIch dachte genau dafür ist ein Forum wie dieses um Themen zu besprechen.
Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke sowie eine unglückliche Art Themenverfehlung in der letzten ÖR; Zweites: Extremes Stimmungstief nach Trennung von Freundin und demnach wenig Vorbereitung).
glaubst du ernsthaft, irgendjemand will einen RA, der sowas in ein Anschreiben schreibt?
23.09.2022, 10:21
"Meine Noten sind nicht so gut, weil ich manches nicht gelernt habe."
Ich bin noch im Ref, deswegen werde ich mich nicht zu deinen Berufswünschen äußern.
Ich würde mich aber mit den Noten abfinden und aufhören, dein Ergebnis zu rechtfertigen etc... Letzten Endes weißt du ja nicht, unter welchen Umständen Leute mit besseren oder schlechteren Examen ihre Klausuren geschrieben haben.
Schließlich gibt es auch immer die Möglichkeit das Examen erneut zu schreiben, wenn man mit den Noten unzufrieden war.
Ich bin noch im Ref, deswegen werde ich mich nicht zu deinen Berufswünschen äußern.
Ich würde mich aber mit den Noten abfinden und aufhören, dein Ergebnis zu rechtfertigen etc... Letzten Endes weißt du ja nicht, unter welchen Umständen Leute mit besseren oder schlechteren Examen ihre Klausuren geschrieben haben.
Schließlich gibt es auch immer die Möglichkeit das Examen erneut zu schreiben, wenn man mit den Noten unzufrieden war.
23.09.2022, 10:35
(22.09.2022, 11:11)Gast23 schrieb: Ziemlich guter Jurist, aber zwei Examina versägt. Blöd.
Bei 2x befriedigend von versägt zu sprechen, zeugt allerdings von Überheblichkeit und Arroganz. Idealerweise hat man ordentliche Noten und soziale Kompetenz. So toll bist Du jedenfalls nicht,denn an Letzterem fehlt es Dir unzweifelhaft.
23.09.2022, 11:20
(23.09.2022, 08:53)Gastorus schrieb:(22.09.2022, 13:23)Jurist92 schrieb: Nein, ich Trolle nichtIch dachte genau dafür ist ein Forum wie dieses um Themen zu besprechen.
Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke sowie eine unglückliche Art Themenverfehlung in der letzten ÖR; Zweites: Extremes Stimmungstief nach Trennung von Freundin und demnach wenig Vorbereitung).
glaubst du ernsthaft, irgendjemand will einen RA, der sowas in ein Anschreiben schreibt?
Ja also wenn das ernst gemeint ist mit dem Anschreiben....um Gottes Willen...lass das bitte bleiben
23.09.2022, 11:29
Ich breche zusammen ey. Wie realitätsfern sich manche selbstüberschätzen. Nächstes Mal vielleicht nicht Arbeitsrecht auf Lücke lernen, sondern wie deine VB Kollegen im Durchgang auch mit berücksichtigen?
„Ich bin ein Top Jurist, hab aber leider nur 2 Punkte im Examen, weil ich alles bis auf Strafrecht AT auf Lücke gelernt habe. Im Anschreiben sage ich dann, dass ich eigentlich ein 10 Punkte Jurist wäre, wenn ich alles gelernt hätte.“
Und ich bin ein Top Sprachtalent, wenn ich alle anderen Sprachen gelernt hätte
„Ich bin ein Top Jurist, hab aber leider nur 2 Punkte im Examen, weil ich alles bis auf Strafrecht AT auf Lücke gelernt habe. Im Anschreiben sage ich dann, dass ich eigentlich ein 10 Punkte Jurist wäre, wenn ich alles gelernt hätte.“
Und ich bin ein Top Sprachtalent, wenn ich alle anderen Sprachen gelernt hätte
23.09.2022, 11:49
(23.09.2022, 08:09)Lieber Gast schrieb:(22.09.2022, 22:59)Egal schrieb: Du kannst dir doch eigentlich sehr schnell ausrechnen, wie viel du bei einem RVG-Mandat verdienst.
Bsp. Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage Streitwert dreifaches Bruttomonatsgehalt.
Da hast Du aber das schlechteste aller Beispiele rausgesucht!
(22.09.2022, 13:23)Jurist92 schrieb: Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke...Nur so am Rande: Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung ist in die Kalkulation mit einzubeziehen.
Ja ich weiß

Im allgemeinen Zivilrecht ist es ja sogar noch viel schlimmer. Da kommen die Leute mit Kleinkram von 50 bis 500 Euro zu dir. Mit sehr viel Glück hast du mal einen Streitwert von ein paar Tausend Euro, wenn es z.B. um ein Auto geht, aber im Übrigen sind das Mandate, von denen man maximal Überleben statt gut leben kann.
Der TE muss sich also gut überlegen, ob er und mit welchen Rechtsgebieten er sich selbständig machen will und welche Art von Mandanten er betreuen will. Deswegen muss ich leider den Antworten zustimmen, dass seine Frage nicht sehr durchdacht ist.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden, wenn er mir realistischen Annahmen und einem soliden Businessplan seine Selbständigkeit angeht.
23.09.2022, 12:14
Vielleicht noch ein anderes Beispiel aus dem Arbeitsalltag eines Anwalts:
Eine sehr gute Freundin von mir ist schwerbehindert und kann ihren ursprüngliche gelernten Beruf nicht mehr ausüben. Bei der Deutschen Rentenversicherung hatte sie daher eine Umschulung beantragt und schon einen Anbieter rausgesucht. Diese wurde natürlich abgelehnt.
Ich habe für sie Widerspruch eingelegt und geklagt. Dauer des Ganzen bis die DRV zugestimmt hat: knapp 2 Jahre und wenn ich nicht gedrängelt hätte, noch ein halbes Jahr länger, weil dann erst der nächste Kurs begann.
Ich habe dann die Kosten geltend gemacht. Beantragt irgendwas um die 2.000 Euro zzgl. MwSt. Die haben sich aber geweigert und mir die Einigungsgebühr (o.ä.) weggestrichen und leider damit vor Gericht recht bekommen.
Du sitzt dann da, hast dir für deine Freundin echt den A* aufgerissen, den diversen Behördenmitarbeitern zig Mal hinterhertelefoniert (würde ich bei einem normalen Mandanten aus diesem Grund nicht machen), streitest dich mit der Behörde im Kostenfestsetzungsverfahren um jeden Euro und dann bekommst du popelige 1500 Euro netto nach fast 2 Jahren aus diesem Verfahren raus. Das ist echt ein Witz!
Das ist ähnlich frustierend wie die Fälle, in denen der Gegner Insolvenz anmeldet: bei jedem Schriftsatz/Schreiben setzt du dich wieder ran, investiert Zeit und weißt aber in dem Moment genau, dass du gerade gratis arbeitest.
1500 Euro Umsatz in knapp 2 Jahren. So sieht es das RVG vor.
Deswegen: du kannst solche Verfahren nur auf Masse bearbeiten. Alles andere lohnt sich nicht. Meine Freundin hatte Glück, dass sie mit einer Anwältin befreundet ist, denn ein anderer Anwalt hätte in dem Verfahren nur das Nötigste gemacht.
Reich wirst du als Einzelanwalt sicher nicht.
Eine sehr gute Freundin von mir ist schwerbehindert und kann ihren ursprüngliche gelernten Beruf nicht mehr ausüben. Bei der Deutschen Rentenversicherung hatte sie daher eine Umschulung beantragt und schon einen Anbieter rausgesucht. Diese wurde natürlich abgelehnt.
Ich habe für sie Widerspruch eingelegt und geklagt. Dauer des Ganzen bis die DRV zugestimmt hat: knapp 2 Jahre und wenn ich nicht gedrängelt hätte, noch ein halbes Jahr länger, weil dann erst der nächste Kurs begann.
Ich habe dann die Kosten geltend gemacht. Beantragt irgendwas um die 2.000 Euro zzgl. MwSt. Die haben sich aber geweigert und mir die Einigungsgebühr (o.ä.) weggestrichen und leider damit vor Gericht recht bekommen.
Du sitzt dann da, hast dir für deine Freundin echt den A* aufgerissen, den diversen Behördenmitarbeitern zig Mal hinterhertelefoniert (würde ich bei einem normalen Mandanten aus diesem Grund nicht machen), streitest dich mit der Behörde im Kostenfestsetzungsverfahren um jeden Euro und dann bekommst du popelige 1500 Euro netto nach fast 2 Jahren aus diesem Verfahren raus. Das ist echt ein Witz!
Das ist ähnlich frustierend wie die Fälle, in denen der Gegner Insolvenz anmeldet: bei jedem Schriftsatz/Schreiben setzt du dich wieder ran, investiert Zeit und weißt aber in dem Moment genau, dass du gerade gratis arbeitest.
1500 Euro Umsatz in knapp 2 Jahren. So sieht es das RVG vor.
Deswegen: du kannst solche Verfahren nur auf Masse bearbeiten. Alles andere lohnt sich nicht. Meine Freundin hatte Glück, dass sie mit einer Anwältin befreundet ist, denn ein anderer Anwalt hätte in dem Verfahren nur das Nötigste gemacht.
Reich wirst du als Einzelanwalt sicher nicht.
23.09.2022, 13:59
Gibt es hier auch Kollegen und Kolleginnen, bei denen der Laden läuft?