22.09.2022, 12:32
(22.09.2022, 11:35)Gast schrieb: Bei 3000€ Umsatz pro Mandant im Schnitt wären 100 Mandanten schon ziemlich ordentlich.
Du weißt schon, dass viele nur einmal kommen und sich beraten lassen? Dann liegt Dein Umsatz bei 190€. Mit nem Beratungshilfeschein sogar drunter.
In einer FWW-Kanzlei liegt der Umsatz/Mandat unter 1.000€.
22.09.2022, 12:35
(22.09.2022, 11:57)guga schrieb: auf jeden Fall Zwischenprüfung und Studiennoten beilegen. Anders erkennen sie nicht, dass du ein exzellenter Jurist bist. Verkaufe dich nicht unter wert
Und natürlich den Grundlagenschein...
Im Ernst: Auch wenn ich mir nicht sicher bin ob du trollst, aber leg bitte nicht irgendwelche Noten aus dem Studium bei. Das kommt extrem unprofessionnel rüber und wird deine Chancen nicht erhöhen, sondern eher noch verringern. Du legst deine beiden Examenszeugnisse und für die Stelle relevante Stationszeugnisse aus dem Ref bzw. sonstige relevante Arbeitszeugnisse bei und das wars.
Was du im Studium für Noten erreicht hast, ist gänzlich irrelevant. Diese Klausuren sagen nichts darüber aus, wie du im Examen performst (sieht man ja bei dir...) und sind ein Witz im Vergleich zu Anforderungen im Examen. Du bist Volljurist und daher sind die Studiumsnoten komplett bedeutungslos, denn du bewirbst dich nicht auf eine Stelle als Studentische Hilfskraft.
22.09.2022, 12:43
22.09.2022, 12:45
(22.09.2022, 11:43)Jurist92 schrieb: Bitte nicht so einbauen, ich hatte im Studium in fast allen Klausuren Zweistellig, also würde ich schon sagen dass ich an sich gut bin.
Mein Ziel waren eigentlich die 100k. Aber 100 Mandate sind schon heftig.dann vlt doch eher MK? Da sollte ich eigentlich schon reinkommen. Meint ihr ich sollte zB Zwischenprüfungsnoten bei Bewerbung mit einreichen?
Habe dort 8,75.
Klausuren = irrelevant.
Geh erstmal in ne Kanzlei und LERNE die Basics, statt Luftschlösser zu bauen hier.
22.09.2022, 12:50
(22.09.2022, 12:32)DonJuansohn schrieb:(22.09.2022, 11:35)Gast schrieb: Bei 3000€ Umsatz pro Mandant im Schnitt wären 100 Mandanten schon ziemlich ordentlich.
Du weißt schon, dass viele nur einmal kommen und sich beraten lassen? Dann liegt Dein Umsatz bei 190€. Mit nem Beratungshilfeschein sogar drunter.
In einer FWW-Kanzlei liegt der Umsatz/Mandat unter 1.000€.
ach komm, entweder er trollt oder hat noch so wenig Ahnung, dass es weh tut. Kommt auf Ort der Kanzlei, Rechtsgebiete… usw usw an.
Tipp noch: 100k Gewinn heisst bei 50 Prozent KQ 200k Umsatz.
& einfach Mandanten mitnehmen… da gibts auch viele Hindernisse.
22.09.2022, 13:23
Nein, ich Trolle nicht
Ich dachte genau dafür ist ein Forum wie dieses um Themen zu besprechen.
Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke sowie eine unglückliche Art Themenverfehlung in der letzten ÖR; Zweites: Extremes Stimmungstief nach Trennung von Freundin und demnach wenig Vorbereitung).

Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke sowie eine unglückliche Art Themenverfehlung in der letzten ÖR; Zweites: Extremes Stimmungstief nach Trennung von Freundin und demnach wenig Vorbereitung).
22.09.2022, 13:32
(22.09.2022, 13:23)Jurist92 schrieb: Nein, ich Trolle nichtIch dachte genau dafür ist ein Forum wie dieses um Themen zu besprechen.
Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke sowie eine unglückliche Art Themenverfehlung in der letzten ÖR; Zweites: Extremes Stimmungstief nach Trennung von Freundin und demnach wenig Vorbereitung).
Bewirb dich normal wie alle anderen auch und bring keine Entschuldigungen im Anschreiben.
Die Ausreden (und nix anderes sind es) interessieren keinen und zeigen vielmehr, dass du dich nicht auf die Arbeit konzentrieren kannst.
Stell dir mal vor, du würdest ein Mandat verhauen und dem Mandanten dann sagen: "Sorry, hab ich nicht recherchiert" oder "mein Freundin ist weg"
22.09.2022, 13:38
Das mit der Einzelkanzlei kann schon gut laufen, kommt aber wie gesagt auf viele Faktoren an. Vor allem auf die Mandantschaft, die du im Blick hast (Unternehmen oder Privatpersonen) und Kanzleisitz. Lässt du dich in einer Großstadt nieder, in der es in deinem konkreten Rechtsgebiet 100 Konkurrenzangebote gibt, wird es zu Beginn eher schwieriger. Du solltest in jedem Fall eine Anlaufphase von zwei, drei Jahren überstehen können...
22.09.2022, 13:47
(22.09.2022, 13:38)Gast schrieb: Das mit der Einzelkanzlei kann schon gut laufen, kommt aber wie gesagt auf viele Faktoren an. Vor allem auf die Mandantschaft, die du im Blick hast (Unternehmen oder Privatpersonen) und Kanzleisitz. Lässt du dich in einer Großstadt nieder, in der es in deinem konkreten Rechtsgebiet 100 Konkurrenzangebote gibt, wird es zu Beginn eher schwieriger. Du solltest in jedem Fall eine Anlaufphase von zwei, drei Jahren überstehen können...
Vielen Dank!
22.09.2022, 15:22
(22.09.2022, 13:23)Jurist92 schrieb: Nein, ich Trolle nichtIch dachte genau dafür ist ein Forum wie dieses um Themen zu besprechen.
Ich werde die Noten nicht beilegen aber im Anschreiben darauf hinweisen und insbesondere die Gründe für das "Versagen" im Examen (Erstes: Es kam Arbeitsrecht dran, hatte ich komplett auf Lücke sowie eine unglückliche Art Themenverfehlung in der letzten ÖR; Zweites: Extremes Stimmungstief nach Trennung von Freundin und demnach wenig Vorbereitung).
Bitte keine Ausreden in der Bewerbung. Das kommt extrem schlecht an.
Sowas kannst du allerhöchstens im mündlichen Gespräch einfließen lassen und nur, wenn du explizit danach gefragt wirst.
Erkläre einfach, warum du ein guter Kandidat bist. Der Rest ist uninteressant.