15.09.2022, 11:41
(14.09.2022, 18:10)Gast schrieb: Du hast eh nix davon, wenn du nur im Büro sitzt. Warst du im Ref nicht genug im Ausland?
Wenn du nach Spanien willst, dann nimm dir halt deinen Jahresurlaub im Winter. Aber da sind dann auch nur so 10-15 Grad.
Nein, das ging bei mir wegen Corona tatsächlich nicht. Es geht mir aber auch nicht darum, "Auslandserfahrung" zu sammeln, sondern darum, einfach mal ein paar Monate etwas anderes zu machen und nicht die Gefahr zu haben, frieren zu müssen. Deswegen wäre Südafrika tatsächlich auch meine erste Priorität. Urlaub alleine reicht nicht für 3-4 Monate Auslandsaufenthalt.
15.09.2022, 12:41
Ja, dann frag doch einfach mal den Chef. Die werden schon wissen, ob das rechtlich möglich ist und ob Sie das erlauben wollen.
15.09.2022, 12:44
(15.09.2022, 11:39)Weltenbummler schrieb: Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Ich werde wohl einfach mal Fragen. Ich will ja auch keine 6 Monate wegbleiben, sondern eher so 3-4 Monate. Ich kann weder spanisch noch portugiesisch und würde insbesondere deshalb auch gerne bei einer Kanzlei aus Deutschland angestellt bleiben (auch finanziell ist man da vermutlich deutlich besser aufgestellt).
Was genau wären denn die steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Probleme? Kennt ihr zufällig Kanzleien, bei denen das kein Problem ist?
Alles über 30 Arbeitstage ist ein Problem, weil dann nach dem Steuerrecht eine Betriebsstätte in dem anderen Land vorliegt. Solange die Kanzlei in dem jeweiligen Land keinen Standort hat, verursachst du mit dem Aufenthalt großen Aufwand und ggf. zusätzliche Steuern.
15.09.2022, 13:32
(15.09.2022, 12:44)Gast schrieb:(15.09.2022, 11:39)Weltenbummler schrieb: Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Ich werde wohl einfach mal Fragen. Ich will ja auch keine 6 Monate wegbleiben, sondern eher so 3-4 Monate. Ich kann weder spanisch noch portugiesisch und würde insbesondere deshalb auch gerne bei einer Kanzlei aus Deutschland angestellt bleiben (auch finanziell ist man da vermutlich deutlich besser aufgestellt).
Was genau wären denn die steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Probleme? Kennt ihr zufällig Kanzleien, bei denen das kein Problem ist?
Alles über 30 Arbeitstage ist ein Problem, weil dann nach dem Steuerrecht eine Betriebsstätte in dem anderen Land vorliegt. Solange die Kanzlei in dem jeweiligen Land keinen Standort hat, verursachst du mit dem Aufenthalt großen Aufwand und ggf. zusätzliche Steuern.
Die Frage ist auch, wie das das Finanzamt überhaupt wissen will. Wenn jemand ohnehin ständig im HO sitzt, kann er ja auch gleich aus dem Ausland arbeiten und niemand würde es merken.
15.09.2022, 13:34
(15.09.2022, 13:32)Gast schrieb:(15.09.2022, 12:44)Gast schrieb:(15.09.2022, 11:39)Weltenbummler schrieb: Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Ich werde wohl einfach mal Fragen. Ich will ja auch keine 6 Monate wegbleiben, sondern eher so 3-4 Monate. Ich kann weder spanisch noch portugiesisch und würde insbesondere deshalb auch gerne bei einer Kanzlei aus Deutschland angestellt bleiben (auch finanziell ist man da vermutlich deutlich besser aufgestellt).
Was genau wären denn die steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Probleme? Kennt ihr zufällig Kanzleien, bei denen das kein Problem ist?
Alles über 30 Arbeitstage ist ein Problem, weil dann nach dem Steuerrecht eine Betriebsstätte in dem anderen Land vorliegt. Solange die Kanzlei in dem jeweiligen Land keinen Standort hat, verursachst du mit dem Aufenthalt großen Aufwand und ggf. zusätzliche Steuern.
Die Frage ist auch, wie das das Finanzamt überhaupt wissen will. Wenn jemand ohnehin ständig im HO sitzt, kann er ja auch gleich aus dem Ausland arbeiten und niemand würde es merken.
Es geht um die Finanzbehörden des Aufenthaltsstaates
15.09.2022, 13:38
(15.09.2022, 13:34)DonJuansohn schrieb:(15.09.2022, 13:32)Gast schrieb:(15.09.2022, 12:44)Gast schrieb:(15.09.2022, 11:39)Weltenbummler schrieb: Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Ich werde wohl einfach mal Fragen. Ich will ja auch keine 6 Monate wegbleiben, sondern eher so 3-4 Monate. Ich kann weder spanisch noch portugiesisch und würde insbesondere deshalb auch gerne bei einer Kanzlei aus Deutschland angestellt bleiben (auch finanziell ist man da vermutlich deutlich besser aufgestellt).
Was genau wären denn die steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Probleme? Kennt ihr zufällig Kanzleien, bei denen das kein Problem ist?
Alles über 30 Arbeitstage ist ein Problem, weil dann nach dem Steuerrecht eine Betriebsstätte in dem anderen Land vorliegt. Solange die Kanzlei in dem jeweiligen Land keinen Standort hat, verursachst du mit dem Aufenthalt großen Aufwand und ggf. zusätzliche Steuern.
Die Frage ist auch, wie das das Finanzamt überhaupt wissen will. Wenn jemand ohnehin ständig im HO sitzt, kann er ja auch gleich aus dem Ausland arbeiten und niemand würde es merken.
Es geht um die Finanzbehörden des Aufenthaltsstaates
Auch da stellt sich die Frage, wie die das mitbekommen wollen. Gerade in EU-Staaten muss ich bei Einreise sowieso nichts angeben. Und in anderen Ländern gebe ich halt "Travel" an.
15.09.2022, 13:43
(15.09.2022, 13:38)Gast schrieb:(15.09.2022, 13:34)DonJuansohn schrieb:(15.09.2022, 13:32)Gast schrieb:(15.09.2022, 12:44)Gast schrieb:(15.09.2022, 11:39)Weltenbummler schrieb: Vielen Dank vorab für eure Antworten.
Ich werde wohl einfach mal Fragen. Ich will ja auch keine 6 Monate wegbleiben, sondern eher so 3-4 Monate. Ich kann weder spanisch noch portugiesisch und würde insbesondere deshalb auch gerne bei einer Kanzlei aus Deutschland angestellt bleiben (auch finanziell ist man da vermutlich deutlich besser aufgestellt).
Was genau wären denn die steuerrechtlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Probleme? Kennt ihr zufällig Kanzleien, bei denen das kein Problem ist?
Alles über 30 Arbeitstage ist ein Problem, weil dann nach dem Steuerrecht eine Betriebsstätte in dem anderen Land vorliegt. Solange die Kanzlei in dem jeweiligen Land keinen Standort hat, verursachst du mit dem Aufenthalt großen Aufwand und ggf. zusätzliche Steuern.
Die Frage ist auch, wie das das Finanzamt überhaupt wissen will. Wenn jemand ohnehin ständig im HO sitzt, kann er ja auch gleich aus dem Ausland arbeiten und niemand würde es merken.
Es geht um die Finanzbehörden des Aufenthaltsstaates
Auch da stellt sich die Frage, wie die das mitbekommen wollen. Gerade in EU-Staaten muss ich bei Einreise sowieso nichts angeben. Und in anderen Ländern gebe ich halt "Travel" an.
Sounds very cool and very legal.
Erzähl das mit dem „wie sollen die das auch mitbekommen?“ mal im Vorstellungsgespräch bei einer Kanzlei. Die werden von deinem Scharfsinn begeistert sein.
15.09.2022, 14:46
(15.09.2022, 13:43)DonJuansohn schrieb:(15.09.2022, 13:38)Gast schrieb:(15.09.2022, 13:34)DonJuansohn schrieb:(15.09.2022, 13:32)Gast schrieb:(15.09.2022, 12:44)Gast schrieb: Alles über 30 Arbeitstage ist ein Problem, weil dann nach dem Steuerrecht eine Betriebsstätte in dem anderen Land vorliegt. Solange die Kanzlei in dem jeweiligen Land keinen Standort hat, verursachst du mit dem Aufenthalt großen Aufwand und ggf. zusätzliche Steuern.
Die Frage ist auch, wie das das Finanzamt überhaupt wissen will. Wenn jemand ohnehin ständig im HO sitzt, kann er ja auch gleich aus dem Ausland arbeiten und niemand würde es merken.
Es geht um die Finanzbehörden des Aufenthaltsstaates
Auch da stellt sich die Frage, wie die das mitbekommen wollen. Gerade in EU-Staaten muss ich bei Einreise sowieso nichts angeben. Und in anderen Ländern gebe ich halt "Travel" an.
Sounds very cool and very legal.
Erzähl das mit dem „wie sollen die das auch mitbekommen?“ mal im Vorstellungsgespräch bei einer Kanzlei. Die werden von deinem Scharfsinn begeistert sein.
Wenn ich 2 Tage die Woche arbeite und die anderen 5 Tage reise, dann liegt der Schwerpunkt doch ohnehin beim Reisen und nicht beim Arbeiten.
15.09.2022, 14:49
(15.09.2022, 14:46)Gast schrieb:(15.09.2022, 13:43)DonJuansohn schrieb:(15.09.2022, 13:38)Gast schrieb:(15.09.2022, 13:34)DonJuansohn schrieb:(15.09.2022, 13:32)Gast schrieb: Die Frage ist auch, wie das das Finanzamt überhaupt wissen will. Wenn jemand ohnehin ständig im HO sitzt, kann er ja auch gleich aus dem Ausland arbeiten und niemand würde es merken.
Es geht um die Finanzbehörden des Aufenthaltsstaates
Auch da stellt sich die Frage, wie die das mitbekommen wollen. Gerade in EU-Staaten muss ich bei Einreise sowieso nichts angeben. Und in anderen Ländern gebe ich halt "Travel" an.
Sounds very cool and very legal.
Erzähl das mit dem „wie sollen die das auch mitbekommen?“ mal im Vorstellungsgespräch bei einer Kanzlei. Die werden von deinem Scharfsinn begeistert sein.
Wenn ich 2 Tage die Woche arbeite und die anderen 5 Tage reise, dann liegt der Schwerpunkt doch ohnehin beim Reisen und nicht beim Arbeiten.
Wenn ich 2 Tage die Woche schwarzarbeite und 5 Tage die Woche Steuern zahle, dann liegt der Schwerpunkt ja ohnehin beim Steuern zahlen und nicht beim Schwarzarbeiten.
Unfassbar, was hier wieder für ein Nonsense vom Stapel gelassen wird.
15.09.2022, 18:47
So kommt denn eigentlich die pauschale Aussage her, dass 30 Tage im Ausland unproblematisch seien. Finde dazu nichts verbindliches. Nur weil ggf. deutsche Behörden 30 Tage als unproblematisch ansehen, heißt das doch nicht, dass südafrikanische oder spanische Behörden das auch so sehen.