12.09.2022, 10:02
Vielleicht eine etwas zu einfach erscheinende Frage:
Wie formuliert ihr den Einleitungssatz bei Klageänderungen?:)
Wie formuliert ihr den Einleitungssatz bei Klageänderungen?:)
12.09.2022, 10:22
(12.09.2022, 10:02)John97 schrieb: Vielleicht eine etwas zu einfach erscheinende Frage:
Wie formuliert ihr den Einleitungssatz bei Klageänderungen?:)
Welchen Einleitungssatz meinst du genau? Meinst du den im Tatbestand, oder die Klageänderung im Rahmen der Entscheidungsgründe? Da gibt es ja verschiedene Arten. Du machst dir erstmal Gedanken, ob es eine Klageänderung gem. § 263 ZPO ist, oder § 264 ZPO anzuwenden ist. Ist es wirklich eine Klageänderung schreibe ich meist "Der Kläger hat durch ... die Klage in zulässiger Weise gem. § 263 ZPO geändert. Das Gericht hält die Änderung der Klage für sachdienlich, da ..." und dann wird eben begründet, woher die Sachdienlichkeit gezogen wird.
12.09.2022, 13:07
Ich meine den Einleitungssatz im Tatbestand :)
12.09.2022, 14:26
(12.09.2022, 13:07)John97 schrieb: Ich meine den Einleitungssatz im Tatbestand :)
Da wirkt sich eine etwaige Klageänderung nicht aus. Dort schreibst du ganz normal, worüber die Parteien streiten. Die Klageänderung wirkt sich lediglich nach dem streitigen Klägervortrag dahingehend aus, dass du zunächst die angekündigten alten Anträge schilderst, sodann in der Prozessgeschichte I den Grund der Änderung erklärst und sodann in die neuen Anträge des Klägers übergehst.
12.09.2022, 14:27
(12.09.2022, 13:07)John97 schrieb: Ich meine den Einleitungssatz im Tatbestand :)
Kurze Ergänzung: Du kannst, wenn eine qualitative Änderung vorliegt (SE statt Hrsg.) im Einleitungssatz natürlich die Anpassung übernehmen und schreiben, was Streitinhalt zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung ist. Also hat der Kläger vorher HErausgabe der Sache gefordert und ändert den Antrag zu SE ab, schreibst du im Einleitungssatz nur: "Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche."
12.09.2022, 15:38
Danke dir! :)
12.09.2022, 19:04
Man kann auch schreiben: "Die Parteien streiten, nachdem der Kläger zunächst xy verlangt hatte, zuletzt nur noch um z".
Es ist nie falsch, etwas zu erklären - Maßstab ist immer: versteht es der Leser so besser, oder lenkt es ihn als überflüssig ab?
Wenn es später nochmal relevant wird, und sei es bei den Kosten, würde ich es eher früh einführen anstatt später nachliefern.
Es ist nie falsch, etwas zu erklären - Maßstab ist immer: versteht es der Leser so besser, oder lenkt es ihn als überflüssig ab?
Wenn es später nochmal relevant wird, und sei es bei den Kosten, würde ich es eher früh einführen anstatt später nachliefern.



