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  5. Richter in Hessen - ab 15 Punkten insgesamt (7,5 im Zweiten)
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Richter in Hessen - ab 15 Punkten insgesamt (7,5 im Zweiten)
Gast
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#31
08.09.2022, 20:26
(08.09.2022, 18:56)naservas schrieb:  
(08.09.2022, 18:04)KnappvorbeiNRW schrieb:  Und zumindest hinsichtlich der Bezahlung muss man sich nichts vormachen: Da gibt es wenig Spielraum nach oben, weil die R-Besoldung halt gewollt mit der A-Besoldung korrespondiert. Wenn man also bei der R-Besoldung erhöht, wird man auch die wesentlich größere Gruppe der A-Besoldung erhöhen müssen. Mit allen daraus erwachsenden Folgekosten. Das wird nicht passieren.

Nicht dein Ernst? Sieben bis acht Jahre abrackern, die Examina als unter den 20 besten % abschließen und dann so bezahlt werden wie ein Grundschullehrer (zB in NRW, hier will die neue Koalition A13 für alle Lehrer einführen). 

Wer tut sich das noch freiwillig an??
Ich finde es auch einen schlechten Witz, dass Grundschullehrer A13 bekommen bzw. bekommen sollen. Aber der Vorposter hat m.E. recht, was seine Prognose angeht. Natürlich gibt es genug A13, in die Juristen mit weniger Punkten als für die Justiz erforderlich, reinkommen. Aber tw. werden für A13 Stellen in Ministerien auch strengere Anforderungen als an die Justiz gestellt. Man wird m.E. nach A13 und R1 nicht gravierend auseinander reißen, weil nun mal viele bessere Volljuristen A13 sind, da wird man nicht mit A13 mit mind. 9 Punkten im Ministerium und A13 mit mind. 6,5 Punkten in der Verwaltung differenzieren. Und als Folge wird man auch andere A13 -primär Lehrer- mitschleppen. Denen wird der rote Teppich ausgelegt und jeder genommen. Die wie Volljuristen zu besolden finde ich deutlich problematischer als Anlehnung R1 an A13.
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Gast
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#32
08.09.2022, 21:05
Von 16 auf 15 ist sicherlich nicht der Untergang der Justiz. Dennoch: Man könnte auch mit besserer Ausstattung oder Gehalt dem Mangel begegnen. Stattdessen erhöht man über eine Absenkung der Notengrenzen den Bewerberpool. Die Justiz wird finanziell halt einfach kurz gehalten in Deutschland und das ist auch nicht zu rechtfertigen.

Dass die EU-Kommission sich unlängst bemüßigt gefühlt hat (im Rahmen einer Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedsstaaten), Deutschland zu einer höheren Richterbezahlung aufzuforden, sagt doch schon alles aus.
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Gast
Unregistered
 
#33
08.09.2022, 23:07
Das Problem ist doch schlicht, dass es deutlich weniger Absolventen als vor 15 Jahren gibt und vor 15 Jahren eben sehr viel weniger (zu wenig) eingestellt wurde. Die Bezahlung und Ausstattung ändern doch nichts daran: 

In DE gibst ca 21000 Richter. Gehen wir davon aus, dass Bundesland A davon 2000 hat. Bei gleicher Verteilung gehen davon schon 50 pro Jahr in Pension, aber das sind derzeit eben deutlich mehr. Sagen wir also, du willst 100 pro Jahr einstellen nunmehr. Du brauchst locker 400 Leute, um einen vernünftigen Pool zu haben, aus dem du die Leute rausfischen kannst, die die übrigen erfordernisse eines guten Richters mitbringen.

Jetzt machen aber nur 1700 Leute pro Jahr überhaupt ein VB im 2. Examen.

Man müsste also - als fiktives Land, das ca 10% der Bevölkerung stellt - 25% der vb Kandidaten anlocken.

Das funktioniert nicht! Egal ob man die Bezahlung anhebt oder "die Ausstattung verbessert" (was immer das genau heißen soll).
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
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#34
09.09.2022, 00:13
(08.09.2022, 23:07)Gast schrieb:  Das funktioniert nicht! Egal ob man die Bezahlung anhebt oder "die Ausstattung verbessert" (was immer das genau heißen soll).

Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man als Arbeitgeber Einstellungsvoraussetzungen hat, aber nicht genug Bewerber findet (zB. weil viel neu eingestellt wird), hat man 2 Möglichkeiten.
Man 1. versucht das Angebot attraktiver zu gestalten, um so mehr Leute von der Gruppe abzukriegen, die die bisherigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. (Es gibt nämlich ausreichend Juristen, die die 16 Punkte Grenze erfüllen).
Oder 2. ich senke meine Einstellungsvoraussetzungen, um den Pool an in Frage kommenden Kandidaten zu vergrößern.

Es ist bemerkenswert, dass die Justiz in Deutschland in den letzten Jahren quasi ausschließlich Möglichkeit 2 wählt.
Selbstverständlich würde eine Anpassung der Besoldung nach oben oder modernere und besser ausgestattete Büros die Attraktivität der Stellen erhöhen.
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Gast
Unregistered
 
#35
09.09.2022, 09:47
Ich denke, mehr Bezahlung oder bessere Büros würde gar nicht so viel ändern. In meiner AG kenne ich niemanden, der sagen würde: "Oh nee, zum Staat gehe nicht, weil ich sonst ja zu wenig verdiene oder in einem hässlichen Büro sitzen muss".

Vielmehr heißt es: "Oh nee, wenn ich Richter werde, dann muss ich ohne Ende Akten wegkloppen in meinem Kämmerlein und das ist mir zu langweilig." 
Oder: "Oh nee, dann muss ich mich ja ständig damit auseinandersetzen, ob Elfriede jetzt 6000 Euro bekommt oder nicht".

Es braucht fürs Richteramt eben Leute, die solide und stetig ihren Kram erledigen, ohne überhöhte Ansprüche an Glanz und Glamour zu haben. Und solche Leute findet man eher im 7-9 Punkte Bereich, denn dass sie solide und stetig arbeiten, haben sie dann ja unter Beweis gestellt.
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Gast
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#36
09.09.2022, 10:17
(09.09.2022, 09:47)Gast schrieb:  Es braucht fürs Richteramt eben Leute, die solide und stetig ihren Kram erledigen, ohne überhöhte Ansprüche an Glanz und Glamour zu haben. Und solche Leute findet man eher im 7-9 Punkte Bereich, denn dass sie solide und stetig arbeiten, haben sie dann ja unter Beweis gestellt.

Das ist wahrscheinlich schon unbewusstes Trollen..
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HessJur
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#37
09.09.2022, 10:22
Leute, entspannt euch. Es wird ausschließlich der Kreis der möglichen Bewerber*innen vergrößert. Nicht mehr - nicht weniger.
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Soda
Junior Member
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Beiträge: 29
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2021
#38
09.09.2022, 10:46
(09.09.2022, 09:47)Gast schrieb:  Ich denke, mehr Bezahlung oder bessere Büros würde gar nicht so viel ändern. In meiner AG kenne ich niemanden, der sagen würde: "Oh nee, zum Staat gehe nicht, weil ich sonst ja zu wenig verdiene oder in einem hässlichen Büro sitzen muss".

Vielmehr heißt es: "Oh nee, wenn ich Richter werde, dann muss ich ohne Ende Akten wegkloppen in meinem Kämmerlein und das ist mir zu langweilig." 
Oder: "Oh nee, dann muss ich mich ja ständig damit auseinandersetzen, ob Elfriede jetzt 6000 Euro bekommt oder nicht".

Es braucht fürs Richteramt eben Leute, die solide und stetig ihren Kram erledigen, ohne überhöhte Ansprüche an Glanz und Glamour zu haben. Und solche Leute findet man eher im 7-9 Punkte Bereich, denn dass sie solide und stetig arbeiten, haben sie dann ja unter Beweis gestellt.

Nun bin ich nicht in deiner AG, aber Ref in Hessen und somit auch betroffen.

Zu mir. Ich komme bereits aus der Verwaltung.

Jetzt zu deinem Post.

"mehr Bezahlung oder bessere Büros würde gar nicht so viel ändern".
Ist das ein Scherz? Das muss ein Scherz sein....
Das ist der elementare Grundgedanke warum ich und der Großteil der AG keine Lust auf den Job haben. Hinzu kommt auch dein Punkt, dass die Arbeitsbelastung sehr hoch ist. Gehalt ist auch Wertschätzung und Kompensation für die bisherige Leistung und davon haben die Leute mit 15 Punkten insgesamt sehr sehr viel erbracht. 
Ich soll also einen sehr verantwortungsvollen, sehr arbeitsintensiven Job für 60h die ersten Jahre machen bei dem Gehalt eines Grundschullehrers in einem Büro mit DDR-Charme? Dafür habe ich 8 Jahre gelernt (2 Jahre davon ohne Leben für die beiden Examensvorbereitungen). 

Ich glaube, den meisten die sowas sagen, fehlt der Vergleich. Bachelorstudium in der Justiz (3 Jahre, durchschnittlich schwer) zzgl. 1,5 Jahre Weiterbildung = A12 (Amtsanwalt). Bachelorstudium in der Verwaltung (3 Jahre, eher leicht) = A 9, nach 4 Jahren A10, zzgl. Zulagen = A 11 (Verantwortung mittel und Anspruch eher gering, relativ viel Freizeit und nur 40h).
Beides Bespiele aus meiner Erfahrung. 

Der Deal ist so schlecht, dass mich viele meiner früheren Verwaltungskollegen fragen, warum man(ich) das machen soll?
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Gast7012
Unregistered
 
#39
09.09.2022, 11:09
(09.09.2022, 10:46)Soda schrieb:  
(09.09.2022, 09:47)Gast schrieb:  Ich denke, mehr Bezahlung oder bessere Büros würde gar nicht so viel ändern. In meiner AG kenne ich niemanden, der sagen würde: "Oh nee, zum Staat gehe nicht, weil ich sonst ja zu wenig verdiene oder in einem hässlichen Büro sitzen muss".

Vielmehr heißt es: "Oh nee, wenn ich Richter werde, dann muss ich ohne Ende Akten wegkloppen in meinem Kämmerlein und das ist mir zu langweilig." 
Oder: "Oh nee, dann muss ich mich ja ständig damit auseinandersetzen, ob Elfriede jetzt 6000 Euro bekommt oder nicht".

Es braucht fürs Richteramt eben Leute, die solide und stetig ihren Kram erledigen, ohne überhöhte Ansprüche an Glanz und Glamour zu haben. Und solche Leute findet man eher im 7-9 Punkte Bereich, denn dass sie solide und stetig arbeiten, haben sie dann ja unter Beweis gestellt.

Nun bin ich nicht in deiner AG, aber Ref in Hessen und somit auch betroffen.

Zu mir. Ich komme bereits aus der Verwaltung.

Jetzt zu deinem Post.

"mehr Bezahlung oder bessere Büros würde gar nicht so viel ändern".
Ist das ein Scherz? Das muss ein Scherz sein....
Das ist der elementare Grundgedanke warum ich und der Großteil der AG keine Lust auf den Job haben. Hinzu kommt auch dein Punkt, dass die Arbeitsbelastung sehr hoch ist. Gehalt ist auch Wertschätzung und Kompensation für die bisherige Leistung und davon haben die Leute mit 15 Punkten insgesamt sehr sehr viel erbracht. 
Ich soll also einen sehr verantwortungsvollen, sehr arbeitsintensiven Job für 60h die ersten Jahre machen bei dem Gehalt eines Grundschullehrers in einem Büro mit DDR-Charme? Dafür habe ich 8 Jahre gelernt (2 Jahre davon ohne Leben für die beiden Examensvorbereitungen). 

Ich glaube, den meisten die sowas sagen, fehlt der Vergleich. Bachelorstudium in der Justiz (3 Jahre, durchschnittlich schwer) zzgl. 1,5 Jahre Weiterbildung = A12 (Amtsanwalt). Bachelorstudium in der Verwaltung (3 Jahre, eher leicht) = A 9, nach 4 Jahren A10, zzgl. Zulagen = A 11 (Verantwortung mittel und Anspruch eher gering, relativ viel Freizeit und nur 40h).
Beides Bespiele aus meiner Erfahrung. 

Der Deal ist so schlecht, dass mich viele meiner früheren Verwaltungskollegen fragen, warum man(ich) das machen soll?

So ist es. Wenn ich eh 60 Stunden arbeite kann ich auch für ein paar Jahre in die GK und dann Inhouse. Für ca 54k brutto (jaja, Beamtenbrutto, Pension blabla, wenn der Standard GK-Associate sein Gehalt auch nur halbwegs gewinnbringend anlegt, holt der Richter das nie ein) gebe ich mir doch die Arbeitsbelastung und insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Justiz nicht.

70 - 80k Einstieg mit guter Progression wäre ein faires Angebot. Es ist absolut lächerlich, dass selbst die Richter in den höchsten Instanzen mit etwas mehr als 100k abgespeist werden.
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Gast
Unregistered
 
#40
09.09.2022, 11:41
Was würde passieren, wenn man als Richter nach 45h einfach den Stift fallen lässt ? Probezeitkündigung?
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