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doppelte Gewichtung 2. Examen
Gast
Unregistered
 
#21
01.09.2022, 22:33
Hatte jetzt bei mehreren Bewerbungen in MK/GK die Aufforderung ein Zeugnis einzureichen aus dem die Note des Staatsteils und des Schwerpunktes hervorgeht. Musste dafür extra bei der Uni anfragen, um ein entsprechendes Zeugnis zu erhalten.
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Berlino
Unregistered
 
#22
01.09.2022, 23:21
Fände es auch gut, wenn einfach überall der Schwerpunkt rausgerechnet wird. Da Behörden das nicht dürfen, zählt halt einfach ab und zu nur das zweite. Ist nur unfair für diejenigen, die auch ohne Schwerpunkt easy übers VB kommen. Der Rest profitiert denke ich. So gut wie alle die ich kenne haben sich im Vergleich zwischen Staatsteil 1. Examen und dem Gesamtergebnis im 2. verbessert. Kann aber auch Zufall sein.
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Gast
Unregistered
 
#23
02.09.2022, 14:04
Natürlich darf man den Schwerpunkt als öffentlicher Arbeitgeber unbeachtet lassen. So wie manche auch das erste Examen vollkommen unbeachtet lassen.

In NRW wird bei der Auswahl der Notare nur der Staatsteil betrachtet.

Quelle:  OLG Köln NJOZ 2021, 665 (666)
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Gast
Unregistered
 
#24
02.09.2022, 19:53
(01.09.2022, 23:21)Berlino schrieb:  Fände es auch gut, wenn einfach überall der Schwerpunkt rausgerechnet wird. Da Behörden das nicht dürfen, zählt halt einfach ab und zu nur das zweite. Ist nur unfair für diejenigen, die auch ohne Schwerpunkt easy übers VB kommen. Der Rest profitiert denke ich. So gut wie alle die ich kenne haben sich im Vergleich zwischen Staatsteil 1. Examen und dem Gesamtergebnis im 2. verbessert. Kann aber auch Zufall sein.

Und dann gibt's noch Leute wie mich, die im Staatsteil ein VB haben und durch den Schwerpunkt runtergezogen werden :D
Staatsteil 1. Examen war bei mir auch besser als Gesamtergebnis im 2. Examen
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