02.09.2022, 10:47
Wenn ich in einer Examensklausur ,,das Wesentliche" irgendwie angesprochen habe, aber materiell-rechtlich den Knackpunkt null gesehen/angesprochen habe... bin ich hier unterm Strich, sind das maximal 4 Punkte? Ist pauschal nie zu beantworten, aber gehen wir mal davon aus, der Rest war ok, teils besser.
Habe das einer Klausur zugrunde liegende Urteil gefunden und den breit diskutierten Knackpunkt vllt. mal angeteasert, aber eig. nicht wirklich behandelt
Habe das einer Klausur zugrunde liegende Urteil gefunden und den breit diskutierten Knackpunkt vllt. mal angeteasert, aber eig. nicht wirklich behandelt
02.09.2022, 11:08
Denke es sollte immer noch etwas zwischen 2 und 12 Punkten werden können...
Konkreter antworten ist leider nicht möglich
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02.09.2022, 11:20
Deinen Wunsch nach "Beruhigung" kann ich gut verstehen. Woher weißt Du denn, dass Du das Wesentliche angesprochen aber die Schwerpunkte im materiellen Recht übersehen hast?
In meinen Augen wäre es Kaffeesatzleserei, dazu etwas Fundiertes dazu zu sagen, da in die Bewertung einer Klausur eine ganze Reihe Faktoren einfließen. Am besten einfach abwarten, was passiert
In meinen Augen wäre es Kaffeesatzleserei, dazu etwas Fundiertes dazu zu sagen, da in die Bewertung einer Klausur eine ganze Reihe Faktoren einfließen. Am besten einfach abwarten, was passiert
02.09.2022, 11:26
Aktuellere Examensklausuren haben doch selten bis nie nur das eine große (materiell-rechtliche) Problem (egal ob Zivilrecht/Strafrecht/ÖR) - also entweder du hast mehr übersehen oder du hast sicher bestanden. Ansonsten gilt halt wie schon erwähnt: zwischen 2 und 12 Punkten ist alles möglich. Die Bewertung ist immer relativ (wenn es alle Bearbeiter im Korrekturstapel das Problem perfekt gelöst haben und nur du nicht …), obwohl fehlerfreie Formalia (Obersätze gehören halt auch dazu) und prozessuale Ausführungen mit oberflächlicher materieller Bearbeitung oft für mehr ausreicht als man denkt.