10.12.2018, 19:16
Ich weiß nicht, auf welches Bundesland sich das oben bezieht, aber bei uns war das nicht ausgeschlossen.
10.12.2018, 19:21
Ich fand die Klausur heute bei uns (BW) auch echt schräg, insbesondere was den Umfang angeht. Man hätte im praktischen Teil ja eigentlich eine Abschlussverfügung, die Begleitverfügung und den Einstellungsbescheid an den Hauseigentümer machen müssen.
geprüft habe ich §§ 20, 21, 240, 241, 242, 247, 248b, 263, 267, 269, 303, 305 StGB.
geprüft habe ich §§ 20, 21, 240, 241, 242, 247, 248b, 263, 267, 269, 303, 305 StGB.
10.12.2018, 19:26
Check your Bundesland – zT werden die Sachverhalte nur ein bisschen abgewandelt.
10.12.2018, 19:33
Wie der Typ über mir schon geschrieben hat, fand ich es heute auch recht umfangreich. Wie habt ihr das mit der Doppelverwertung gemacht?
10.12.2018, 19:37
(10.12.2018, 19:21)GastBW schrieb: Ich fand die Klausur heute bei uns (BW) auch echt schräg, insbesondere was den Umfang angeht. Man hätte im praktischen Teil ja eigentlich eine Abschlussverfügung, die Begleitverfügung und den Einstellungsbescheid an den Hauseigentümer machen müssen.
geprüft habe ich §§ 20, 21, 240, 241, 242, 247, 248b, 263, 267, 269, 303, 305 StGB.
Wo hast du die Nötigung geprüft? Hast du keine Brandstiftung geprüft?
10.12.2018, 19:41
10.12.2018, 19:58
Folgendes für BW:
- Habt ihr das Problem der Spontanäußerung angesprochen und wenn ja - wo? Ich fand diese Äußerung nicht wirklich brauchbar für irgendeinen Schluss zur Beweiswürdigung, hab sie aber dennoch krampfhaft hinsichtlich des BEV aus §§ 163a, 136 geprüft.
- 20, 21 StGB mangels irgendeiner "Störung" i.S.d. Vorschriften (-)?
- Zeugenvernehmung der Gerda nicht verwertbar, da § 52 III 1 verletzt und arg. Rechtskreis, Abwägungslehre ein BVV begründet. Fernwirkung auf die Mails aber zu verneinen?
- als Beweismittel war die Dose Pinselreiniger einzuziehen, das Bestellformular hätte sich auch angeboten (sofern es noch nicht eingezogen war?)
- Habt ihr das Problem der Spontanäußerung angesprochen und wenn ja - wo? Ich fand diese Äußerung nicht wirklich brauchbar für irgendeinen Schluss zur Beweiswürdigung, hab sie aber dennoch krampfhaft hinsichtlich des BEV aus §§ 163a, 136 geprüft.
- 20, 21 StGB mangels irgendeiner "Störung" i.S.d. Vorschriften (-)?
- Zeugenvernehmung der Gerda nicht verwertbar, da § 52 III 1 verletzt und arg. Rechtskreis, Abwägungslehre ein BVV begründet. Fernwirkung auf die Mails aber zu verneinen?
- als Beweismittel war die Dose Pinselreiniger einzuziehen, das Bestellformular hätte sich auch angeboten (sofern es noch nicht eingezogen war?)
10.12.2018, 19:58
Wer bitte hat heute in Berlin bei Saal C die Kabine 1 so widerlich vollgeschissen?
Wo ist das Problem die Spülung zu betätigten und das vor allem IN die Toilette und nicht auf die Brille zu tun?
Wo ist das Problem die Spülung zu betätigten und das vor allem IN die Toilette und nicht auf die Brille zu tun?
10.12.2018, 20:00
(10.12.2018, 19:41)TimBW schrieb:(10.12.2018, 19:33)Gastorbw schrieb: Wie der Typ über mir schon geschrieben hat, fand ich es heute auch recht umfangreich. Wie habt ihr das mit der Doppelverwertung gemacht?
Wo hast du bei einer Abschlussverfügung ein Problem mit einer Doppelverwertung gehabt?
Sorry, Spontanäußerung. Gucke mir grad Zeug für die nächste Klausur an.
10.12.2018, 20:04
(10.12.2018, 19:58)iduexnoncalculat schrieb: Folgendes für BW:
- Habt ihr das Problem der Spontanäußerung angesprochen und wenn ja - wo? Ich fand diese Äußerung nicht wirklich brauchbar für irgendeinen Schluss zur Beweiswürdigung, hab sie aber dennoch krampfhaft hinsichtlich des BEV aus §§ 163a, 136 geprüft.
- 20, 21 StGB mangels irgendeiner "Störung" i.S.d. Vorschriften (-)?
- Zeugenvernehmung der Gerda nicht verwertbar, da § 52 III 1 verletzt und arg. Rechtskreis, Abwägungslehre ein BVV begründet. Fernwirkung auf die Mails aber zu verneinen?
- als Beweismittel war die Dose Pinselreiniger einzuziehen, das Bestellformular hätte sich auch angeboten (sofern es noch nicht eingezogen war?)
Ich hab die Spontanäußerung bei der Brandstiftung angesprochen. Zum Thema allgemeine Glaubwürdigkeit beim Wäschewaschen :D habe da einfach was hingewurschtelt um es überhaupt anzusprechen.
20 habe ich abgelehnt, 21 grundsätzlich auch aber zum Absichern einen Sachverständigen vorgeschlagen.
Frau und Fernwirkung habe ich gleich.
Zu Beweisen und Asservaten kam ich leider nicht mehr.