10.12.2018, 16:32
In BW kam heut sowas dran:
In einem Mehrfamilienhaus wurde die Dachgeschosswohnung in Brand gesetzt. Ausgehend von einer Matratze, die mit Brandbeschleuniger übergossen wurde und angezündet wurde griff das Feuer auf den Boden über und konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, gerade rechtzeitig denn sonst wäre es auch auf die Decke der darunterliegenden Wohnung von Familie H übergesprungen. Der Vermieter des Hauses, der im Erdgeschoss seine Steuerberaterkanzlei hat, vermutet dass der Mann der Mieterin die Wohnung angezündet hat. Er stellte auch Strafantrag werden einer Kündigung des Mietvertrages, von der er vermutet sie sei unbefugt durch den Mann vom Mailaccount der Frau versandt worden. Außerdem vermutet er der Mann habe auch die Türklinke mit Spezialkleber bestrichen weswegen sie unbrauchbar wurde und für 80 € ersetzt werden musste.
Die Polizei findet den Mann daheim wie er (morgens um 5?!?) Wäsche von. Sich und seiner Frau aus der Waschmaschine holt. Darunter auch eine Hose, die Flecken wie von Säure hat. In der Küche steht eine Flasche Aceton in einer verstaubten Flasche mit rostigem Verschluss. Dr Mann sagt. Spontan ich bin doch kein Brandstifter und "man wird doch wohl Wäsche waschen dürfen". Ein Gutachten ergibt, dass er auf dem Shirt und der Hose Spuren von Butanon und Ethanol hatte. Das kann in Lösungsmitteln oder Brennspiritus vorkommen. Dann fährt der Typ noch mit dem auto von Seiner Frau nach Colmar und lässt es dort stehen legt den Schlüssel ins Auto.Und dann bestellt er noch für seine Frau ein Jahresabonnement der Lokalzeitung
In einem Mehrfamilienhaus wurde die Dachgeschosswohnung in Brand gesetzt. Ausgehend von einer Matratze, die mit Brandbeschleuniger übergossen wurde und angezündet wurde griff das Feuer auf den Boden über und konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, gerade rechtzeitig denn sonst wäre es auch auf die Decke der darunterliegenden Wohnung von Familie H übergesprungen. Der Vermieter des Hauses, der im Erdgeschoss seine Steuerberaterkanzlei hat, vermutet dass der Mann der Mieterin die Wohnung angezündet hat. Er stellte auch Strafantrag werden einer Kündigung des Mietvertrages, von der er vermutet sie sei unbefugt durch den Mann vom Mailaccount der Frau versandt worden. Außerdem vermutet er der Mann habe auch die Türklinke mit Spezialkleber bestrichen weswegen sie unbrauchbar wurde und für 80 € ersetzt werden musste.
Die Polizei findet den Mann daheim wie er (morgens um 5?!?) Wäsche von. Sich und seiner Frau aus der Waschmaschine holt. Darunter auch eine Hose, die Flecken wie von Säure hat. In der Küche steht eine Flasche Aceton in einer verstaubten Flasche mit rostigem Verschluss. Dr Mann sagt. Spontan ich bin doch kein Brandstifter und "man wird doch wohl Wäsche waschen dürfen". Ein Gutachten ergibt, dass er auf dem Shirt und der Hose Spuren von Butanon und Ethanol hatte. Das kann in Lösungsmitteln oder Brennspiritus vorkommen. Dann fährt der Typ noch mit dem auto von Seiner Frau nach Colmar und lässt es dort stehen legt den Schlüssel ins Auto.Und dann bestellt er noch für seine Frau ein Jahresabonnement der Lokalzeitung
10.12.2018, 16:33
Was habt ihr denn geschrieben dazu sorry ist nicht ganz vollständig der SV.
10.12.2018, 16:37
[quote pid='19488' dateline='1544450820']
265b kann man ja noch ansprechen aber 268??
Da schien 263a, 25 I 2 noch näherliegender durch das mittelbare einfügen in das Computerprogramm. Aber mal ganz ehrlich? Diese Klausure war eine absolute Frechheit...
[/quote]
Das sind so Geschichten, die man dann mit einem Satz rauskickt. Inwiefern hast du die Klausur für eine absolute Frechheit gehalten?
Gut, mein A - Gutachten musste auch nach 263, 25 II StGB enden und 267, 25 II kam dann nur noch in einem Satz, weil es die Beweiswürdigung echt in sich hatte. Immerhin steht die Anklageschrift nebst Verfügung :D
Aber dennoch halte ich diese Klausur für weit weniger überzogen, als das was man teilweise sonst so an die Birne bekommt.
265b kann man ja noch ansprechen aber 268??

[/quote]
Das sind so Geschichten, die man dann mit einem Satz rauskickt. Inwiefern hast du die Klausur für eine absolute Frechheit gehalten?
Gut, mein A - Gutachten musste auch nach 263, 25 II StGB enden und 267, 25 II kam dann nur noch in einem Satz, weil es die Beweiswürdigung echt in sich hatte. Immerhin steht die Anklageschrift nebst Verfügung :D
Aber dennoch halte ich diese Klausur für weit weniger überzogen, als das was man teilweise sonst so an die Birne bekommt.
10.12.2018, 16:38
(10.12.2018, 16:32)idefix schrieb: In BW kam heut sowas dran:
In einem Mehrfamilienhaus wurde die Dachgeschosswohnung in Brand gesetzt. Ausgehend von einer Matratze, die mit Brandbeschleuniger übergossen wurde und angezündet wurde griff das Feuer auf den Boden über und konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, gerade rechtzeitig denn sonst wäre es auch auf die Decke der darunterliegenden Wohnung von Familie H übergesprungen. Der Vermieter des Hauses, der im Erdgeschoss seine Steuerberaterkanzlei hat, vermutet dass der Mann der Mieterin die Wohnung angezündet hat. Er stellte auch Strafantrag werden einer Kündigung des Mietvertrages, von der er vermutet sie sei unbefugt durch den Mann vom Mailaccount der Frau versandt worden. Außerdem vermutet er der Mann habe auch die Türklinke mit Spezialkleber bestrichen weswegen sie unbrauchbar wurde und für 80 € ersetzt werden musste.
Die Polizei findet den Mann daheim wie er (morgens um 5?!?) Wäsche von. Sich und seiner Frau aus der Waschmaschine holt. Darunter auch eine Hose, die Flecken wie von Säure hat. In der Küche steht eine Flasche Aceton in einer verstaubten Flasche mit rostigem Verschluss. Dr Mann sagt. Spontan ich bin doch kein Brandstifter und "man wird doch wohl Wäsche waschen dürfen". Ein Gutachten ergibt, dass er auf dem Shirt und der Hose Spuren von Butanon und Ethanol hatte. Das kann in Lösungsmitteln oder Brennspiritus vorkommen. Dann fährt der Typ noch mit dem auto von Seiner Frau nach Colmar und lässt es dort stehen legt den Schlüssel ins Auto.Und dann bestellt er noch für seine Frau ein Jahresabonnement der Lokalzeitung
Habt ihr 306a I oder II geprüft / dann bejaht dann angeklagt ?
Falls ja in welcher Variante ( inbrandsetzen oder durch brandlegung teilweise zerstören ?
10.12.2018, 16:41
Puh, wann kam denn eigentlich das letzte Mal Brandstiftung?
10.12.2018, 16:42
(10.12.2018, 16:38)Jurabw18 schrieb:(10.12.2018, 16:32)idefix schrieb: In BW kam heut sowas dran:
In einem Mehrfamilienhaus wurde die Dachgeschosswohnung in Brand gesetzt. Ausgehend von einer Matratze, die mit Brandbeschleuniger übergossen wurde und angezündet wurde griff das Feuer auf den Boden über und konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, gerade rechtzeitig denn sonst wäre es auch auf die Decke der darunterliegenden Wohnung von Familie H übergesprungen. Der Vermieter des Hauses, der im Erdgeschoss seine Steuerberaterkanzlei hat, vermutet dass der Mann der Mieterin die Wohnung angezündet hat. Er stellte auch Strafantrag werden einer Kündigung des Mietvertrages, von der er vermutet sie sei unbefugt durch den Mann vom Mailaccount der Frau versandt worden. Außerdem vermutet er der Mann habe auch die Türklinke mit Spezialkleber bestrichen weswegen sie unbrauchbar wurde und für 80 € ersetzt werden musste.
Die Polizei findet den Mann daheim wie er (morgens um 5?!?) Wäsche von. Sich und seiner Frau aus der Waschmaschine holt. Darunter auch eine Hose, die Flecken wie von Säure hat. In der Küche steht eine Flasche Aceton in einer verstaubten Flasche mit rostigem Verschluss. Dr Mann sagt. Spontan ich bin doch kein Brandstifter und "man wird doch wohl Wäsche waschen dürfen". Ein Gutachten ergibt, dass er auf dem Shirt und der Hose Spuren von Butanon und Ethanol hatte. Das kann in Lösungsmitteln oder Brennspiritus vorkommen. Dann fährt der Typ noch mit dem auto von Seiner Frau nach Colmar und lässt es dort stehen legt den Schlüssel ins Auto.Und dann bestellt er noch für seine Frau ein Jahresabonnement der Lokalzeitung
Habt ihr 306a I oder II geprüft / dann bejaht dann angeklagt ?
Falls ja in welcher Variante ( inbrandsetzen oder durch brandlegung teilweise zerstören ?
Habe 306 a I und II geprüft und bejaht. Habe zumindest ein Instandsetzen angenommen. Ich fand den ganzen Sachverhalt sehr seltsam und kam zeitlich überhaupt nicht rum.
Viralem die ganzen anderen kleinen Tatkomplexe fand ich seltsam. Was habt ihr denn mit denen gemacht?
10.12.2018, 16:50
(10.12.2018, 15:53)iusNRW schrieb: S I - NRW
Tja war wohl nichts mit dem Geldautomaten - Fall
Materiell: §§ 263 (Dreiecksbetrug; fehlende Werthaltigkeit von Sicherheiten, Zweifel beim Irrtum), 265b, 267, 268 StGB + Versuch (Rücktritt, Fehlschlag) + 25 II (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme)
Prozessual: Beweiswürdigung ohne Ende, Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten, Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Briefgeheimnisses insbesondere Art 10 GG und 39 I,V PostG (war abgedruckt)
Sachverhalt:
Der Einstieg auf der ersten Seite war schon mal verwirrend. Dort berichtet die polizeiliche Akte nach einer Zeugenvernehmung einer Bediensteten der Deutschen Post AG am Flughafen Düsseldorf von 22 aufgeschlitzten Briefen, aus denen wohlweislich Bargeld entnommen worden sein sollte. Die Ermittlungen zu einem unbekannten Täter laufen (das hatte am Ende überhaupt nichts mit dem Fall wirklich zu tun)
Jetzt der Schlenker: In einem Brief, der unter den 22 Briefen war schrieb Gerd Laub an seinen Bruder Dieter Laub folgendes (sinngemäß): "Hier sende ich dir schon mal etwas Geld, meine Schulden abzuzahlen. Mehr ist aber momentan nicht möglich, weil die Bank wohl gemerkt hat, dass wir meine Einkommensunterlagen gefälscht haben. Dein Gerd." darauf hin wurde "unser" Ermittlungsverfahren gegen die beiden eingeleitet. Zu beiden war auch hinterher die Abschlussentscheidung zu entwerfen.
Die Bankangestellte der PlusBank AG wurde als Zeugin vernommen und teilte unter ordnungsgemäßer Belehrung mit:
Heute war der Gerd Laub bei mir. Er wollte einen Verbraucherkredit haben. Ich habe ihm im Vorfeld während eines Telefonats mitgeteilt, welche Unterlagen er mitbringen sollte. Er brachte auch alle UNterlagen mit, insb. drei Einkommensnachweise von März bis Mai 2018, die allesamt ein Einkommen der Firma XY von 3456,00€ netto auswiesen, sowie drei KOntoauszüge von seinem Girokonto, auf dem drei Bareinzahlungen in derselben Höhe vermerkt waren, ohne jedoch den Gesamtkontostand anzuzeigen. Sodann füllte der Gerd eine Selbstauskunft aus und gab an, dass er liquide ist (im Einzelnen war das dann aufgeschlüsselt worden). Als die Bankangestellte das dann durch die Schufa und das interne Banknetzwerk jagte, zeigte der PC an, dass davon abgeraten wird, ein Darlehen zu gewähren. Das sei aber keine bindende Weisung. Sicherheitshalber bat die Bankangestellte den Gerd trotzdem, noch die Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsverträge und noch irgendwas amtliches nachzureichen. Gerd versicherte aber, dass sein Bruder mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einspringen würde, wenn das reicht. Einen Tag später sendete Gerd eine Mail an die Bank mit der er eine vermeintliche Bestätigung seines Arbeitgebers weiterleitete, in der das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bestätigt wird.
In einer weiteren Zeugenvernehmung mit dem Geschäftsführer der Firma XY stellte sich heraus, dass die Einkommensnacheweise nicht echt sein konnten, denn seine Firma ist schon 2016 pleite gegangen und wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Gerd war damals Mitarbeiter, wurde aber deswegen gekündigt und bekommt seitdem ALG I.
Sodann wird der Bruder des Gerd Laub, namentlich Dieter Laub als Beschuldigter vernommen. Dieser lässt sich 100% geständig ein und schildert den gesamten Tatplan:
Gerd hat bei Dieter 10000€ Schulden. Gerd ist pleite und Dieter hat die Idee unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Kredit zu erhalten. Gerd erklärt sich einverstanden. Hierzu hat Dieter dem Gerd ganz genau gezeigt, wie das mit Word funktioniert und ihn im Detail instruiert was er wie zu machen hatte. Zusammen erstellten sie bei Gerd in Düsseldorf (Dieter wohnt in Bielefeld) die Papiere. Darüber hinaus hat Dieter dem Gerd gesagt, was er machen soll, wenn die Bankangestellte sich quer stellt, nämlich die Bürgschaft erwähnen. Damit sollte Gerd dann zur Bank gehen und alles Weitere veranlassen.
Als das dann schiefgegangen ist, haben die beiden nichts weiter mehr unternommen.
Die Verteidigerin des Gerd meldet sich bei der StA und teilt folgendes mit:
- Das Geständnis des Dieter darf niemals zu Lasten des Gerd verwendet werden, sie widerspricht ausdrücklich
- Die Angaben der Bankangestellten dürfen nicht verwertet werden, weil diese ja dem "Bankgeheimnis" unterstünden, sie widerspricht ausdrücklich
- Der Inhalt des Briefes darf sowieso nicht verwertet werden, weil das Lesen des INhalts des Briefes durch die POlizei gegen Art. 10 GG verstoße.
- Im Übrigen dürfe wegen des Fehlers hinsichtlich des Briefes auch eine Verwertung bzgl. ALLER anderen Beweismittel scheitern (Stichwort: Fernwirkung)
Hinweis noch zu dem Brief: Hierzu war § 39 I, V PostG abgedruckt sowie ein Vermerk der StA'in. Hiernach sei § 39 V PostG so zu verstehen, dass Briefe nur soweit untersucht werden dürfen, als dass es um die korrekte Übersendung an den Empfänger bzw. den Absender notwendig ist (Adressat; Absender; Größe, Gewicht, etc.) Niemals aber ist damit der INhalt der eigentlichen Sendung umfasst. Insoweit war die zuständige KK'in im Irrtum.
Joa materiell ging das auf den ersten Blick, wenn man sich etwas reingefuchst hatte. Aber auch hier erforderte das "Reinfuchsen" wieder soviel Zeit, dass vieles mal wieder auf der Strecke bleiben musste, um fertig zu werden...
Ob das LJPA jemals ein Einsehen haben wird, dass juristisch hohe Qualität nicht mal eben in 5 Stunden handschriftlich bewältigt werden kann? #manwirddochmalträumendürfen
So ähnlich in Berlin, aber etwas kürzer.
10.12.2018, 16:53
TK1 („Kündigung“)
mangels Nachweis nach 170 II eingestellt, hätte man aber vllt auch schon ablehnen können weils keinen TB erfüllt?!
TK2 (Superkleber)
Sachbeschädigung angenommen, aber letztlich nach 154 von verfolgung abgesehen
TK 3 (Bestellformular)
Urkundenfälschung angenommen, 40 TS einfach mal so festgesetzt
TK 4 (Auto)
mangels Strafantrag, der nach 247 erforderlich gewesen wäre, gar nichts weiter unternommen (hätte man einstellen müssen?)
TK 5 (Brand)
mangels Inbrandsetzen keine Vollendung des 306a angenommen, Versuch bejaht.
War sicher nicht so zutreffend, hab das teilweise inbrandsetzen leider übersehen im TB. vllt gibts ja dennoch diskussionsspielraum.
sachbeschädigung an dem parkettboden daneben angenommen.
mangels Nachweis nach 170 II eingestellt, hätte man aber vllt auch schon ablehnen können weils keinen TB erfüllt?!
TK2 (Superkleber)
Sachbeschädigung angenommen, aber letztlich nach 154 von verfolgung abgesehen
TK 3 (Bestellformular)
Urkundenfälschung angenommen, 40 TS einfach mal so festgesetzt
TK 4 (Auto)
mangels Strafantrag, der nach 247 erforderlich gewesen wäre, gar nichts weiter unternommen (hätte man einstellen müssen?)
TK 5 (Brand)
mangels Inbrandsetzen keine Vollendung des 306a angenommen, Versuch bejaht.
War sicher nicht so zutreffend, hab das teilweise inbrandsetzen leider übersehen im TB. vllt gibts ja dennoch diskussionsspielraum.
sachbeschädigung an dem parkettboden daneben angenommen.
10.12.2018, 16:57
(10.12.2018, 16:20)Bergfest schrieb: Bisher ein glücklicher Durchgang. Ich fand nur ZII ziemlich eklig. ZI, heute SI und die Wahlklausur Strafrecht (Berlin) fand ich ziemlich gut machbar. Was denkt ihr bezüglich SII? Revision mal wieder? Bin in der Verbesserung und will mein VB auf ein zweistelliges Ergebnis katapultieren und nicht bei 9,XX stehenbleiben.
Aber sonst geht's dir gut?
10.12.2018, 16:59
(10.12.2018, 16:53)GastBW schrieb: TK1 („Kündigung“)
mangels Nachweis nach 170 II eingestellt, hätte man aber vllt auch schon ablehnen können weils keinen TB erfüllt?!
TK2 (Superkleber)
Sachbeschädigung angenommen, aber letztlich nach 154 von verfolgung abgesehen
TK 3 (Bestellformular)
Urkundenfälschung angenommen, 40 TS einfach mal so festgesetzt
TK 4 (Auto)
mangels Strafantrag, der nach 247 erforderlich gewesen wäre, gar nichts weiter unternommen (hätte man einstellen müssen?)
TK 5 (Brand)
mangels Inbrandsetzen keine Vollendung des 306a angenommen, Versuch bejaht.
War sicher nicht so zutreffend, hab das teilweise inbrandsetzen leider übersehen im TB. vllt gibts ja dennoch diskussionsspielraum.
sachbeschädigung an dem parkettboden daneben angenommen.
Hast du einen Strafbefehl geschrieben oder warum hast du eine Strafe festgelegt?
Habe bezüglich Tatkomplex 1 § 269 angenommen und nach 154 eingestellt.
Beim Auto noch 248 b aber auch mangels Strafantrag eingestellt.