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Unbekannter Paragraph
Neugier
Unregistered
 
#1
12.08.2022, 19:06
Kennt ihr den 292 BGB?  

Der kam gerade in einer Übungsklausur vor. Ohne den zu kennen, war die Klausur ein einziger Widerspruch (musste leider in die Lösung spicken)
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Gast
Unregistered
 
#2
12.08.2022, 19:40
Ja, ist eine Umleitungsnorm ins EBV. Kenne ihn primär im Rahmen des § 818 IV BGB.
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Gast
Unregistered
 
#3
12.08.2022, 20:37
Jo ist recht gängig im 1. Examen über das BerR dann bei Bösgläubigkeit ins die Haftung des 989,990 verwiesen zu werden. Im 1. ist die Norm recht häufig im 2. eher selten. Sollte man aber genauso wie die "Exoten" ausm DeliktsR 848/ 849/ 852 auf keinen Fall aus den Augen verlieren.
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Gast
Unregistered
 
#4
12.08.2022, 21:40
(12.08.2022, 20:37)Gast schrieb:  Jo ist recht gängig im 1. Examen über das BerR dann bei Bösgläubigkeit ins die Haftung des 989,990 verwiesen zu werden. Im 1. ist die Norm recht häufig im 2. eher selten. Sollte man aber genauso wie die "Exoten" ausm DeliktsR 848/ 849/ 852 auf keinen Fall aus den Augen verlieren.

+1, hatten wir im Rep fürs erste rauf und runter, also da wurde wirklich wert drauf gelegt. Interessanterweise in Lehrbüchern/Skripten damals wiederum kaum behandelt meiner Erinnerung nach
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Gast
Unregistered
 
#5
12.08.2022, 23:08
Hammernorm!!!
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