27.06.2022, 13:38
Hallo zusammen
ich fülle grade den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus und bin ein wenig irritiert...
Im Fragebogen wird Folgendes gefragt:
"Die Kanzlei werde ich ab _________ einrichten
[Ankreuzkästchen] in
_______________ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
bei
_______________ (Kanzleiname / Arbeitgeber)
[Ankreuzkästchen] an meinem Wohnsitz."
Ich werde ab Juli als ANGESTELLTER Anwalt in einer größeren Kanzlei anfangen. Daher irritiert mich die Formulierung, dass ich eine Kanzlei "einrichte" ein wenig. Muss ich dann trotzdem auswählen, dass ich meine Kanzlei ab Juli einrichte in ... (Anschrift meines Arbeitgebers) bei ... (Name meines Arbeitgebers)?
Vielen Dank im Voraus!
ich fülle grade den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus und bin ein wenig irritiert...
Im Fragebogen wird Folgendes gefragt:
"Die Kanzlei werde ich ab _________ einrichten
[Ankreuzkästchen] in
_______________ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
bei
_______________ (Kanzleiname / Arbeitgeber)
[Ankreuzkästchen] an meinem Wohnsitz."
Ich werde ab Juli als ANGESTELLTER Anwalt in einer größeren Kanzlei anfangen. Daher irritiert mich die Formulierung, dass ich eine Kanzlei "einrichte" ein wenig. Muss ich dann trotzdem auswählen, dass ich meine Kanzlei ab Juli einrichte in ... (Anschrift meines Arbeitgebers) bei ... (Name meines Arbeitgebers)?
Vielen Dank im Voraus!
27.06.2022, 15:19
Hatte dieselbe Frage. Ja da musst du die Adresse der Kanzlei eintragen. Den Namen der Kanzlei hab ich da dann auch nochmal in Klammern reingesetzt, damit das klar wird. Der Antrag ging so durch ?
27.06.2022, 18:21
Die Formulierung ist etwas komisch, aber lass dich davon nicht irritieren. Du bist als Anwalt verpflichtet, eine Kanzlei "einzurichten". Die RAK will einfach nur wissen, wo die ist, mehr nicht.

