24.06.2022, 23:33
Ist da nicht eine Klage beim BVerfG anhängig? Dass Wirtschaftsrechtler freiberuflich Rechsberatung anbieten dürfen. Wenn man sich die Rspr des BGH ansieht und das Marschziel der Liberalisierung des Rechtsdiensteistungsmarktess, dann kann man sich sehr gut vorstellen, dass diese Privilegierung bald fallen wird und auch den Wirtschaftsrechtlern erlaubt sein wird.
25.06.2022, 01:05
(24.06.2022, 23:29)Gast schrieb:(24.06.2022, 21:09)Praktiker schrieb: Das wird hier zwar oft anders gesehen, aber von allen Formalien abgesehen bringt der Vorbereitungsdienst mit Examensvorbereitung auch erhebliches zusätzliches Wissen und Fähigkeiten. Das ist ein anderes Level, egal wo man später eingesetzt wird.
Wenn man sein erstes Examen in einem ordentlichen Land gemacht hat und für das zweite in ein nördlicheres wechselt, geht das zusätzlich angeeignete Wissen gegen Null. Eigene Erfahrung
Super Erfahrungsbericht.
25.06.2022, 03:23
(24.06.2022, 23:33)Gast schrieb: Ist da nicht eine Klage beim BVerfG anhängig? Dass Wirtschaftsrechtler freiberuflich Rechsberatung anbieten dürfen. Wenn man sich die Rspr des BGH ansieht und das Marschziel der Liberalisierung des Rechtsdiensteistungsmarktess, dann kann man sich sehr gut vorstellen, dass diese Privilegierung bald fallen wird und auch den Wirtschaftsrechtlern erlaubt sein wird.Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Der Gesetzgeber hat einen Ausbildungsweg zum Richteramt bzw zur Anwaltszulassung geschaffen. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt in den Grundrechten, der die Öffnung dieser Berufe auch für den Bachelor/Master-Weg geboten erscheinen lässt. Noch dazu ist der Staatsexamen-Weg der traditionsreiche Studiengang und der Wirtschaftsrecht-Abschluss erst gerade so auf dem Arbeitsmarkt angekommen.
Eine entsprechende Reform müsste also aus Berlin kommen. Das wird aber nicht passieren, weil es keinerlei sachlichen Grund gibt, zwei parallele Wege zum Anwaltsberuf zu schaffen. Eher noch wird das Jurastudium ins Bologna-System überführt.
Der Wirtschaftsjurist - also halb BWLer, halb Jurist - wird aber niemals Anwalt sein können. Und das ist gut so. Schließlich ist das ganze Studium gezielt darauf ausgelegt, die Studenten auf Berufswege abseits der klassischen Juraberufe (Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Notar usw) vorzubereiten.
25.06.2022, 07:40
(25.06.2022, 03:23)Gast schrieb:(24.06.2022, 23:33)Gast schrieb: Ist da nicht eine Klage beim BVerfG anhängig? Dass Wirtschaftsrechtler freiberuflich Rechsberatung anbieten dürfen. Wenn man sich die Rspr des BGH ansieht und das Marschziel der Liberalisierung des Rechtsdiensteistungsmarktess, dann kann man sich sehr gut vorstellen, dass diese Privilegierung bald fallen wird und auch den Wirtschaftsrechtlern erlaubt sein wird.Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Der Gesetzgeber hat einen Ausbildungsweg zum Richteramt bzw zur Anwaltszulassung geschaffen. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt in den Grundrechten, der die Öffnung dieser Berufe auch für den Bachelor/Master-Weg geboten erscheinen lässt. Noch dazu ist der Staatsexamen-Weg der traditionsreiche Studiengang und der Wirtschaftsrecht-Abschluss erst gerade so auf dem Arbeitsmarkt angekommen.
Eine entsprechende Reform müsste also aus Berlin kommen. Das wird aber nicht passieren, weil es keinerlei sachlichen Grund gibt, zwei parallele Wege zum Anwaltsberuf zu schaffen. Eher noch wird das Jurastudium ins Bologna-System überführt.
Der Wirtschaftsjurist - also halb BWLer, halb Jurist - wird aber niemals Anwalt sein können. Und das ist gut so. Schließlich ist das ganze Studium gezielt darauf ausgelegt, die Studenten auf Berufswege abseits der klassischen Juraberufe (Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Notar usw) vorzubereiten.
Warum sollte denn ein Wirtschaftsrechtler nicht zum Ref zugelassen werden sollen? Weil wir die Drittanfechtung der Baugenehmigung und den Aufbau einer Verfügung der StA beherrschen? Und das kann jmd der schon seit dem 3 semester tief im Insolvenzrecht drinnen im Ref nicht erlernen erlernen?
In Österreich kann man neben drm klassischen "jus" studium auch Wirtschaftsrecht studieren. Beide berechtigen neuerdings den Weg zur Anwaltschaft.
25.06.2022, 07:59
Vielleicht wird es irgendwann kommen, aber nicht in den nächsten 5 oder 10 Jahren. Wer jetzt anfängt zu studieren und Anwalt/Richter/StA werden will, sollte also auf Staatsexamen studieren.
Bislang haben die Wirtschaftsrechtler, die ich kennengelernt habe, den Anwälten nur zugearbeitet, durften aber nicht selbst unterschreiben, oder sind beruflich im Bereich BWL unterwegs. Wir haben bei uns in der WP ein paar, aber nicht im Bereich Legal, sondern nur in der Prüfung und in der Steuerberatung.
Bislang haben die Wirtschaftsrechtler, die ich kennengelernt habe, den Anwälten nur zugearbeitet, durften aber nicht selbst unterschreiben, oder sind beruflich im Bereich BWL unterwegs. Wir haben bei uns in der WP ein paar, aber nicht im Bereich Legal, sondern nur in der Prüfung und in der Steuerberatung.
25.06.2022, 12:17
(25.06.2022, 07:40)Gast schrieb:(25.06.2022, 03:23)Gast schrieb:(24.06.2022, 23:33)Gast schrieb: Ist da nicht eine Klage beim BVerfG anhängig? Dass Wirtschaftsrechtler freiberuflich Rechsberatung anbieten dürfen. Wenn man sich die Rspr des BGH ansieht und das Marschziel der Liberalisierung des Rechtsdiensteistungsmarktess, dann kann man sich sehr gut vorstellen, dass diese Privilegierung bald fallen wird und auch den Wirtschaftsrechtlern erlaubt sein wird.Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Der Gesetzgeber hat einen Ausbildungsweg zum Richteramt bzw zur Anwaltszulassung geschaffen. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt in den Grundrechten, der die Öffnung dieser Berufe auch für den Bachelor/Master-Weg geboten erscheinen lässt. Noch dazu ist der Staatsexamen-Weg der traditionsreiche Studiengang und der Wirtschaftsrecht-Abschluss erst gerade so auf dem Arbeitsmarkt angekommen.
Eine entsprechende Reform müsste also aus Berlin kommen. Das wird aber nicht passieren, weil es keinerlei sachlichen Grund gibt, zwei parallele Wege zum Anwaltsberuf zu schaffen. Eher noch wird das Jurastudium ins Bologna-System überführt.
Der Wirtschaftsjurist - also halb BWLer, halb Jurist - wird aber niemals Anwalt sein können. Und das ist gut so. Schließlich ist das ganze Studium gezielt darauf ausgelegt, die Studenten auf Berufswege abseits der klassischen Juraberufe (Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Notar usw) vorzubereiten.
Warum sollte denn ein Wirtschaftsrechtler nicht zum Ref zugelassen werden sollen? Weil wir die Drittanfechtung der Baugenehmigung und den Aufbau einer Verfügung der StA beherrschen? Und das kann jmd der schon seit dem 3 semester tief im Insolvenzrecht drinnen im Ref nicht erlernen erlernen?
In Österreich kann man neben drm klassischen "jus" studium auch Wirtschaftsrecht studieren. Beide berechtigen neuerdings den Weg zur Anwaltschaft.
Der Wirtschaftsrechtler wird nicht zum Ref zugelassen, weil er eben gerade nicht Jura, sondern Wirtschaftsrecht studiert hat. Der rechtliche Anteil beschränkt sich in erster Linie auf Zivilrecht und nur am Rande und ganz oberflächlich mit Teilbereichen des Straf- und ÖffR. Ebensowenig wie das Wirtschaftsrecht gleichzeitig einen BWL Abschluss rechtfertigt. Ich weiß, dass viele Wirtschaftsrechtler bzw. Wirtschaftsrechtsstudenten das anders sehen. Ich habe beides (also eigentlich alles vier) gemacht und zwar jeweils vollwertig, also Wirtschaftsrecht LL.B. und LL.M. und beide Staatsexamina. Es sind einfach unterschiedliche Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten und vor allem im Abschluss unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden.
Kann man überlegen Wirtschaftsrechtler (mit Master) den Zugang zum Anwaltsberuf zu ermöglichen? M.E. Ja, mit einer Zusatzprüfung, wie beim Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und zweijähriger Berufserfahrung in einer Kanzlei. Dann ist die Qualifikation überprüft und niemandem tut es weh. Der Zugang zum Richteramt sollte weiter den Volljuristen vorbehalten sein.
Dieselbe Zusatzprüfung plus Praxiserfahrung könnte Juristen mit 1. StEx zur Verfügung stehen, wenn sie definitiv nicht in die Justiz wollen.
Dieses System gibt es ja schon, siehe Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, warum also nicht bei den Juristen.
Die, die sich alle Optionen offen halten wollen, nehmen weiterhin den klassischen Weg übers Ref mit dem 2.StEx
25.06.2022, 22:04
(24.06.2022, 23:29)Gast schrieb:(24.06.2022, 21:09)Praktiker schrieb: Das wird hier zwar oft anders gesehen, aber von allen Formalien abgesehen bringt der Vorbereitungsdienst mit Examensvorbereitung auch erhebliches zusätzliches Wissen und Fähigkeiten. Das ist ein anderes Level, egal wo man später eingesetzt wird.
Wenn man sein erstes Examen in einem ordentlichen Land gemacht hat und für das zweite in ein nördlicheres wechselt, geht das zusätzlich angeeignete Wissen gegen Null. Eigene Erfahrung
Ich spreche immer nur vom Südwesten
28.06.2022, 13:17
Die Frage kommt ja immer mal wieder und ist aufgrund der Nervigkeit des Referendariats auch nachvollziehbar. Trotzdem lautet für 99% der Absolventen die Antwort: auf jeden Fall das zweite Staatsexamen machen, weil es eben die eingangsvoraussetzung für die interessanten und höher dotierten Jobs ist. Klar, gibt immer mal wieder Ausnahmen, wo Leute bei McKinsey Karriere machen etc, aber das sind dann eben schon krasse Sonderfälle, die dann wohl auch nicht in so einem Forum hier um Rat fragen
28.06.2022, 13:49
(24.06.2022, 13:06)Karsten schrieb: Frage steht oben im Betreff. Wenn man weiß, nicht in die Justiz oder Verwaltungsjurist werden zu wollen, braucht man dann überhaupt noch das 2. Stex? Ich beobachte zunehmend, auch Leute mit LL.B. und LL.M. in Unternehmen und sogar GKs in die gute Position kommen, die teilweise mit Volljuristen konkurrieren. Dieser Trend scheint sich zu manifestieren. Wenn man also weiß, sicher in ein Unternehmen zu wollen, ist dann das 2.
Stex nicht sogar verschwendete Lebenszeit?
Also Leute die in Unternehmen in gute Jobs kommen, sind idR Volljurusten mit GK Erfahrung. Ich kenne keine LLB Absolventen mit vergleichbar guten Jobs wie Volljuristen.
Sehe auch selten Stellenausschreibungen, wo alternativ Volljuristen oder LLB /LLM gesucht werden.
Zudem: Besser haben als brauchen, hinterher ist die GK Welt nichts für einen und ist der Weg ins Beamtentum halt nicht möglich.
Auch würde Ich mich immer als Jurist zweiter Klasse fühlen.
Gibt übrigens auch Leute, denen das Ref viel Spaß gemacht hat. So viel Einblicke in verschiedenste, fast frei wählbare Bereiche, wirst du sonst nirgends bekommen. Und daneben bleibt noch endlos viel Freizeit.
28.06.2022, 14:25
In einem Artikel der FAZ (oder war es HB?) wurde zumindest angedeutet, dass Wirtschaftskanzleien und Unternehmen verstärkt Wirtschaftsrechtler rekrutieren, welche - idR - schneller und v.a. planungssicherer mit Wietschaftsrecht durchs Studium kommen. Viele Wirtschaftsrechtler verdienen nach diesem Artikel auch oft besser als der Volljurist (außerhalb GK Unternehmen oder renommierte MK).