19.06.2022, 22:11
(19.06.2022, 21:40)Hungriger schrieb:(19.06.2022, 21:33)Hungriger schrieb: ,,Catering, Wareneinsatz (70 Pers. // 27,50€/Pers. // Mischkalk., mind. 2 Portionen je Person)
- Fleischspeisen (s.o.)
- Fischspeisen (s.o.)
- Gemüsespeisen (s.o.)
- Hausgemachte Salate (s.o.)
- Brötchen und Saucen (s.o.) 1.925,- EUR"
Sorry. Das habe ich vergessen
Das hier ist eig ein Festpreis. Oder übersehe ich was?
Also meiner Meinung nach steht da nur, dass 70 Personen * 27,50 € = 1.925 EUR ergibt. Da aber hinter jeder Position auf die Variablen verwiesen wird (die im Zweifel nicht fix sind), hat man sich primär auf die Berechnung und nicht auf den Preis geeinigt.
19.06.2022, 22:30
Ich finde es ehrlicherweise schwer, hier zu einer eindeutigen Lösung zu kommen.
Einerseits haben wir hier ,,geplantes Gästeaufkommen", weder ,,feste Anzahl", noch ,,voraussichtliche", andererseits haben wir keine Klausel, die eine Nachberechnung vorbehalt bzw ,,tatsächlichem Leistungsaufkommen". Wir haben die Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung, die aber auch ihre Grenzen hat.
Für mich ist das ein Fall von unsicherer Rechtslage. Die beste Empfehlung für beide wäre gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, weil mE beide Gefahr laufen zu verlieren und sich zu einigen. Sollte mindestens den Einkaufspreis der Speisen umfassen.
Einerseits haben wir hier ,,geplantes Gästeaufkommen", weder ,,feste Anzahl", noch ,,voraussichtliche", andererseits haben wir keine Klausel, die eine Nachberechnung vorbehalt bzw ,,tatsächlichem Leistungsaufkommen". Wir haben die Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung, die aber auch ihre Grenzen hat.
Für mich ist das ein Fall von unsicherer Rechtslage. Die beste Empfehlung für beide wäre gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, weil mE beide Gefahr laufen zu verlieren und sich zu einigen. Sollte mindestens den Einkaufspreis der Speisen umfassen.
19.06.2022, 22:32
(19.06.2022, 22:30)Hungriger schrieb: Ich finde es ehrlicherweise schwer, hier zu einer eindeutigen Lösung zu kommen.
Einerseits haben wir hier ,,geplantes Gästeaufkommen", weder ,,feste Anzahl", noch ,,voraussichtliche", andererseits haben wir keine Klausel, die eine Nachberechnung vorbehält bzgl ,,tatsächlichem Leistungsaufkommen". Wir haben die Möglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung, die aber auch ihre Grenzen hat.
Für mich ist das ein Fall von unsicherer Rechtslage. Die beste Empfehlung für beide wäre einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, weil mE beide Gefahr laufen zu verlieren. Am sinnvollsten wäre eine Einigung. Diese sollte mindestens den Einkaufspreis der Speisen umfassen.
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20.06.2022, 06:40
20.06.2022, 06:58
Also wenn da 27,50€ pP steht, ist eigentlich klar, dass nicht pro Portion abgerechnet wird… dann kann man höchstens darüber diskutieren wie viele Gäste gekommen sind.
20.06.2022, 09:35
(19.06.2022, 22:11)Anon schrieb:(19.06.2022, 21:40)Hungriger schrieb:(19.06.2022, 21:33)Hungriger schrieb: ,,Catering, Wareneinsatz (70 Pers. // 27,50€/Pers. // Mischkalk., mind. 2 Portionen je Person)
- Fleischspeisen (s.o.)
- Fischspeisen (s.o.)
- Gemüsespeisen (s.o.)
- Hausgemachte Salate (s.o.)
- Brötchen und Saucen (s.o.) 1.925,- EUR"
Sorry. Das habe ich vergessen
Das hier ist eig ein Festpreis. Oder übersehe ich was?
Also meiner Meinung nach steht da nur, dass 70 Personen * 27,50 € = 1.925 EUR ergibt. Da aber hinter jeder Position auf die Variablen verwiesen wird (die im Zweifel nicht fix sind), hat man sich primär auf die Berechnung und nicht auf den Preis geeinigt.
Wenn bei der Veranstaltung 70 Personen da waren, würde ich nur die 1.925 zahlen. Wenn 80 Personen da wahren (nachweisbar), würde ich noch 275 Euro extra anbieten (also 10*27,50). Zu jedem Betrag mehr würde ich sagen "verklag mich doch".
Im Vertrag geht es um Gäste und einen Preis pro Gast. Danach dann einen Preis pro Portion zu wollen... insbesondere wenn der Vertrag hier bewusst von "mind. 2 Portionen pro Person" schreibt, also klar ist, dass eine Person auch mehr Portionen essen kann. Trotzdem wurde ein Preis pro Gast vereinbart und nicht einer pro Portion (was auch vollkommen Sinn macht, weil man effektiv nur die Gäste auf einer Veranstaltung zählen kann, nicht aber die ausgegebenen Portionen bei einem Buffett).