14.06.2022, 09:19
Waren wirklich 100 gäste angekündigt? Sind dann wirklich 150 Gäste gekommen? Dann liegt doch ein konkludentes Vertragsänderungsangebot nahe, das der Caterer ebenso konkludent angenommen hat.
Wenn ein Brautpaar deutlich mehr Gäste einläd, als ursprünglich verabredet oder nicht eingeladene Gäste trotzdem auf die Feier lässt, bringt es dadurch gegenüber dem Caterer zum Ausdruck, dass auch diese Zusatzgäste essen dürfen sollen. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass nur ein Teil der Gäste essen soll und der andere Teil nicht (jedenfalls, wenn dazu nichts gesagt wird und keine besonderen Umstände vorliegen).
Natürlich ist der Caterer regelmäßig nicht verpflichtet, 50% Reserve einzuplanen (wenn nichts anderes vereinbart ist und keine besonderen Umstände vorliegen). Das wäre wirtschaftlich und logistisch unzumutbar. Deshalb kommt die ergänzende Vertragsauslegung auch nicht weiter. Aber wenn er zufällig die Zutaten dabei hat und dann eben mehr kocht, dann nimmt er damit das Änderungsangebot an.
Damit könnte der Anspruch wohl als vertraglicher bestehen.
Oder besteht in diesem fiktiven Fall Streit darüber, wie viele Gäste da waren bzw ob die zusätzlichen Portionen erforderlich waren? Dann ginge es wohl eher um eine Beweisfrage.
Wenn ein Brautpaar deutlich mehr Gäste einläd, als ursprünglich verabredet oder nicht eingeladene Gäste trotzdem auf die Feier lässt, bringt es dadurch gegenüber dem Caterer zum Ausdruck, dass auch diese Zusatzgäste essen dürfen sollen. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass nur ein Teil der Gäste essen soll und der andere Teil nicht (jedenfalls, wenn dazu nichts gesagt wird und keine besonderen Umstände vorliegen).
Natürlich ist der Caterer regelmäßig nicht verpflichtet, 50% Reserve einzuplanen (wenn nichts anderes vereinbart ist und keine besonderen Umstände vorliegen). Das wäre wirtschaftlich und logistisch unzumutbar. Deshalb kommt die ergänzende Vertragsauslegung auch nicht weiter. Aber wenn er zufällig die Zutaten dabei hat und dann eben mehr kocht, dann nimmt er damit das Änderungsangebot an.
Damit könnte der Anspruch wohl als vertraglicher bestehen.
Oder besteht in diesem fiktiven Fall Streit darüber, wie viele Gäste da waren bzw ob die zusätzlichen Portionen erforderlich waren? Dann ginge es wohl eher um eine Beweisfrage.
14.06.2022, 09:32
(14.06.2022, 09:19)Gast schrieb: Waren wirklich 100 gäste angekündigt? Sind dann wirklich 150 Gäste gekommen? Dann liegt doch ein konkludentes Vertragsänderungsangebot nahe, das der Caterer ebenso konkludent angenommen hat.
Wenn ein Brautpaar deutlich mehr Gäste einläd, als ursprünglich verabredet oder nicht eingeladene Gäste trotzdem auf die Feier lässt, bringt es dadurch gegenüber dem Caterer zum Ausdruck, dass auch diese Zusatzgäste essen dürfen sollen. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass nur ein Teil der Gäste essen soll und der andere Teil nicht (jedenfalls, wenn dazu nichts gesagt wird und keine besonderen Umstände vorliegen).
Ich gratuliere dir, zu der mit Abstand abwegigsten Ansicht in diesem Faden.
14.06.2022, 09:33
(14.06.2022, 09:32)prädikot schrieb:(14.06.2022, 09:19)Gast schrieb: Waren wirklich 100 gäste angekündigt? Sind dann wirklich 150 Gäste gekommen? Dann liegt doch ein konkludentes Vertragsänderungsangebot nahe, das der Caterer ebenso konkludent angenommen hat.
Wenn ein Brautpaar deutlich mehr Gäste einläd, als ursprünglich verabredet oder nicht eingeladene Gäste trotzdem auf die Feier lässt, bringt es dadurch gegenüber dem Caterer zum Ausdruck, dass auch diese Zusatzgäste essen dürfen sollen. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass nur ein Teil der Gäste essen soll und der andere Teil nicht (jedenfalls, wenn dazu nichts gesagt wird und keine besonderen Umstände vorliegen).
Ich gratuliere dir, zu der mit Abstand abwegigsten Ansicht in diesem Faden.
Ich bin gespannt :D
19.06.2022, 20:41
So habe endlich den Vertragswortlaut und die nackten tatsächlichen Zahlen. Ich gebe mal hier den wesentlichen Wortlaut an und hoffe ich übersehe nichts wichtiges:
,,Geplantes Gästeaufkommen: 70 Personen, (Mischkalkulation, mind. 2 Portionen pro Person)"
,,SPEISEN (70 Pers. // 27,50€/Pers. // Mischkalkulation, mind. 2 Port. je Pers.):
- all das Essen - "
,,Wir weisen freundlich darauf hin, dass sämtliche Absprachen in schriftlicher Form erfolgen müssen.
Mündliche /Telefonische Abmachungen werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren sind alle unsere
Angebote als unverbindlich zu betrachten."
,,Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Rohstoffmarkt behalten wir uns eine mögliche
Nachberechnung des Angebotes vor. Wir danken für Ihr Verständnis."
Dies ist deren Angebot, das dann angenommen wurde.
Würde euch empfehlen zunächst den Begriff
,,Mischkalkulation" zu googlen.
Der Caterer verlangt nun 80 x 2,5 Portionen als Zahlung.
,,Geplantes Gästeaufkommen: 70 Personen, (Mischkalkulation, mind. 2 Portionen pro Person)"
,,SPEISEN (70 Pers. // 27,50€/Pers. // Mischkalkulation, mind. 2 Port. je Pers.):
- all das Essen - "
,,Wir weisen freundlich darauf hin, dass sämtliche Absprachen in schriftlicher Form erfolgen müssen.
Mündliche /Telefonische Abmachungen werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren sind alle unsere
Angebote als unverbindlich zu betrachten."
,,Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Rohstoffmarkt behalten wir uns eine mögliche
Nachberechnung des Angebotes vor. Wir danken für Ihr Verständnis."
Dies ist deren Angebot, das dann angenommen wurde.
Würde euch empfehlen zunächst den Begriff
,,Mischkalkulation" zu googlen.
Der Caterer verlangt nun 80 x 2,5 Portionen als Zahlung.
19.06.2022, 20:46
Als Randinfo: es war zudem abgemacht, dass er das Essen, das übrig bleibt, vor Ort lässt.
19.06.2022, 21:24
Auf einen Festpreis hat man sich also schonmal offensichtlich nicht geeinigt, sondern vielmehr auf eine Kalkulation/Berechnungsgrundlage.
Stellt sich eig nur noch die Frage, ob man sich fix auf 70 Personen à 2 Portionen geeinigt hat. Dagegen spricht "geplantes Gästeaufkommen" und "mind. 2 Portionen".
Sind jdfs. paar interessante Klauseln da drin. Schriftformklausel? Vermutlich ist Textform gemeint. Und die Preisänderungsklausel ist auch wirklich sehr weit gefasst :D
Stellt sich eig nur noch die Frage, ob man sich fix auf 70 Personen à 2 Portionen geeinigt hat. Dagegen spricht "geplantes Gästeaufkommen" und "mind. 2 Portionen".
Sind jdfs. paar interessante Klauseln da drin. Schriftformklausel? Vermutlich ist Textform gemeint. Und die Preisänderungsklausel ist auch wirklich sehr weit gefasst :D
19.06.2022, 21:30
Was ich zusätzlich verwirrend finde:
Geeinigt hat man sich auf Pro Person 27,50€.
Nach der Vereinbarung liest es sich so, dass diese Person mindestens 2 Portionen erhält. Also 27,50 € für 2 Portionen. Aber da dort ,,mindestens" steht, könnte sie je nach Bedarf auch 3 Portionen für 27,50 € essen. Da spielt auch die sog Mischkalkulation eine entscheidende Rolle. Da im Rahmen der Speisen bewusst kostentechnisch niedrig angesetzt wird und dafür an anderer Stelle höher, umso einen Mehrbedarf auszugleichen, ohne dass der Preis der Speisen sich erhöht bezogen auf eine Person.
Geeinigt hat man sich auf Pro Person 27,50€.
Nach der Vereinbarung liest es sich so, dass diese Person mindestens 2 Portionen erhält. Also 27,50 € für 2 Portionen. Aber da dort ,,mindestens" steht, könnte sie je nach Bedarf auch 3 Portionen für 27,50 € essen. Da spielt auch die sog Mischkalkulation eine entscheidende Rolle. Da im Rahmen der Speisen bewusst kostentechnisch niedrig angesetzt wird und dafür an anderer Stelle höher, umso einen Mehrbedarf auszugleichen, ohne dass der Preis der Speisen sich erhöht bezogen auf eine Person.
19.06.2022, 21:33
,,Catering, Wareneinsatz (70 Pers. // 27,50€/Pers. // Mischkalk., mind. 2 Portionen je Person)
- Fleischspeisen (s.o.)
- Fischspeisen (s.o.)
- Gemüsespeisen (s.o.)
- Hausgemachte Salate (s.o.)
- Brötchen und Saucen (s.o.) 1.925,- EUR"
Sorry. Das habe ich vergessen
- Fleischspeisen (s.o.)
- Fischspeisen (s.o.)
- Gemüsespeisen (s.o.)
- Hausgemachte Salate (s.o.)
- Brötchen und Saucen (s.o.) 1.925,- EUR"
Sorry. Das habe ich vergessen
19.06.2022, 21:35
(19.06.2022, 21:24)Anon schrieb: Auf einen Festpreis hat man sich also schonmal offensichtlich nicht geeinigt, sondern vielmehr auf eine Kalkulation/Berechnungsgrundlage.
Stellt sich eig nur noch die Frage, ob man sich fix auf 70 Personen à 2 Portionen geeinigt hat. Dagegen spricht "geplantes Gästeaufkommen" und "mind. 2 Portionen".
Na sowas, kein Festpreis, das sehe ich auch so, und überhaupt nicht der klare Wortlaut, von dem immer die Rede war. Von wegen 70 bestellt und 70 gezahlt... Was lernen wir daraus?
19.06.2022, 21:40
(19.06.2022, 21:33)Hungriger schrieb: ,,Catering, Wareneinsatz (70 Pers. // 27,50€/Pers. // Mischkalk., mind. 2 Portionen je Person)
- Fleischspeisen (s.o.)
- Fischspeisen (s.o.)
- Gemüsespeisen (s.o.)
- Hausgemachte Salate (s.o.)
- Brötchen und Saucen (s.o.) 1.925,- EUR"
Sorry. Das habe ich vergessen
Das hier ist eig ein Festpreis. Oder übersehe ich was?