12.06.2022, 07:31
Guten Morgen in die Runde,
ich habe ein Problem:
Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (mein Hund soll jemanden gebissen haben).
Ich möchte gerne zur StA bzw mich dort bewerben und weiß nicht genau, ob mir das jetzt verwehrt bleibt.
Wenn ich eine Geldstrafe bis 90 Ts. oder eine Einstellung (nach 170 II oder 153 ff) bekomme, bin ich dann trotzdem „raus“?
Ich habe schon wie verrückt geguckt, aber finde nicht konkret, was man vorweisen muss: ein komplett leeren BZR-Auszug / keine Vorstrafen ?
Kann da jemand Licht ins Dunkle bringen?
Danke euch !!
ich habe ein Problem:
Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (mein Hund soll jemanden gebissen haben).
Ich möchte gerne zur StA bzw mich dort bewerben und weiß nicht genau, ob mir das jetzt verwehrt bleibt.
Wenn ich eine Geldstrafe bis 90 Ts. oder eine Einstellung (nach 170 II oder 153 ff) bekomme, bin ich dann trotzdem „raus“?
Ich habe schon wie verrückt geguckt, aber finde nicht konkret, was man vorweisen muss: ein komplett leeren BZR-Auszug / keine Vorstrafen ?
Kann da jemand Licht ins Dunkle bringen?
Danke euch !!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
12.06.2022, 07:58
Ist das nicht in den Bewerbungsbögen eine Ankreuzfrage?
Kann mir da nicht vorstellen, dass du halt abwarten musst bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Was aber hat dein Hund bitte getan dass du bei hier Strafen erwartest die dich als vorbestraft gelten ließen?
Kann mir da nicht vorstellen, dass du halt abwarten musst bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Was aber hat dein Hund bitte getan dass du bei hier Strafen erwartest die dich als vorbestraft gelten ließen?
12.06.2022, 09:15
Ich meine mich zu erinnern, dass ich selbst kein Führungszeugnis vorlegen musste. Im "Personalbogen" musste ich aber angeben, ob in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren gegen mich gelaufen sind. Also vollständige Offenlegung. Ob die Einstellungsbehörde ihrerseits einen BZR-Auszug anfordert, weiß ich nicht.
12.06.2022, 10:22
Wie es bei der StA ist, weiß ich nicht, sicherlich aber nicht anders als bei den Anwälten - dort wird das BZR vor der Zulassung abgefragt.
Ein Freund von mir ist wegen KV vorbestraft, Höhe der Tagessätze ist mir nicht bekannt. Er hat trotzdem ohne Probleme seine Zulassung bekommen.
Im Studium hatte ich aus Interesse eine Anwältin der Anwaltskammer gefragt. Problematisch sind bei Anwälten schwere Straftaten und Vemögensdelikte, insb. Betrug, Untreue u.ä.
Eine Anwältin aus meiner Heimatstadt war zu sehr ins kriminelle Milleu verwickelt. Die hat vorübergehend ihre Zulassung verloren. Natürlich nicht nur, weil sie jemanden kennt, aber es gibt mehrere mir bekannte Strafrechtler bei denen ich mich wundere, wie gut sie sich mit den Leuten aus dem Milieu verstehen.
Ein Freund von mir ist wegen KV vorbestraft, Höhe der Tagessätze ist mir nicht bekannt. Er hat trotzdem ohne Probleme seine Zulassung bekommen.
Im Studium hatte ich aus Interesse eine Anwältin der Anwaltskammer gefragt. Problematisch sind bei Anwälten schwere Straftaten und Vemögensdelikte, insb. Betrug, Untreue u.ä.
Eine Anwältin aus meiner Heimatstadt war zu sehr ins kriminelle Milleu verwickelt. Die hat vorübergehend ihre Zulassung verloren. Natürlich nicht nur, weil sie jemanden kennt, aber es gibt mehrere mir bekannte Strafrechtler bei denen ich mich wundere, wie gut sie sich mit den Leuten aus dem Milieu verstehen.
12.06.2022, 14:19
IdR muss du ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, das direkt an die Behörde geht. Genaueres zum Inhalt findest du in § 32 BZRG. Laufende Ermittlungsverfahren werden idR bei Einstellung bzw. beim oder vor dem Bewerbungsgespräch schriftlich abgefragt.
12.06.2022, 16:57
Im Ergebnis wäre es komisch, wenn eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ein Einstellungshindernis wäre. Bei einer Einstellung nach § 170 II wäre es noch lächerlicher.
12.06.2022, 18:07
ich bin sta.
lass dich umfangreich ein, zahl dem geschädigten seine arztrechnung und ein schmerzensgeld, sag es tut dir leid und du passt auf deinen hund ab jetzt besser auf.
dann bekommst du gut und gerne 153 oder 153a
zudem würde man für sowas als erstverbüßer nie und nimmer 90TS kassieren - vorbehaltlich es war keine schlimme verletzung.
lass dich umfangreich ein, zahl dem geschädigten seine arztrechnung und ein schmerzensgeld, sag es tut dir leid und du passt auf deinen hund ab jetzt besser auf.
dann bekommst du gut und gerne 153 oder 153a
zudem würde man für sowas als erstverbüßer nie und nimmer 90TS kassieren - vorbehaltlich es war keine schlimme verletzung.
12.06.2022, 18:09
kenne eineb btm dezernent, der in studizeiten mal 29 btmg kassiert hat.
zudem musst du nur angeben, ob AKTUELL ermittlungsverfahren gegen dich laufen oder ob du vorbestraft bist.
153/ 153a tauchen übrigens selbst im erweiterten führungszeugnis nicht auf
zudem musst du nur angeben, ob AKTUELL ermittlungsverfahren gegen dich laufen oder ob du vorbestraft bist.
153/ 153a tauchen übrigens selbst im erweiterten führungszeugnis nicht auf
12.06.2022, 18:13
(12.06.2022, 18:07)Gast schrieb: ich bin sta.
lass dich umfangreich ein, zahl dem geschädigten seine arztrechnung und ein schmerzensgeld, sag es tut dir leid und du passt auf deinen hund ab jetzt besser auf.
dann bekommst du gut und gerne 153 oder 153a
zudem würde man für sowas als erstverbüßer nie und nimmer 90TS kassieren - vorbehaltlich es war keine schlimme verletzung.
Toller Ratschlag ohne jede Aktenkenntnis…
PS: Inwieweit soll eine Einstellung nach 170 II StPO ein Hindernis sein? Das ist irrelevant für die Einstellung bei der Justiz.
12.06.2022, 19:10
(12.06.2022, 18:07)Gast schrieb: ich bin sta.
lass dich umfangreich ein, zahl dem geschädigten seine arztrechnung und ein schmerzensgeld, sag es tut dir leid und du passt auf deinen hund ab jetzt besser auf.
dann bekommst du gut und gerne 153 oder 153a
zudem würde man für sowas als erstverbüßer nie und nimmer 90TS kassieren - vorbehaltlich es war keine schlimme verletzung.
Typisch Sta, kein Interesse an dem zugrunde liegenden SV ^^
Also unabhängig von einer möglichen Verteidigungsmöglichkeit würde ich nicht denken, dass ne fahrlässige KV ein Grund für eine Nichteinstellung sein könnte. Auch wenn ich bei dem wenigen SV sehr bezweifeln würde, dass am Ende was registertaugliches rauskommt. Ich würde sowas, sofern es sich nicht um einem völlig atyischen Fall handelt mit Verweis auf die Privatklage einstellen und Ende der Geschichte.
Zudem wird wohl jeder, also auch die Leute bei der GStA, der einigermaßen ehrlich zu sich selbst ist, einsehen, dass man selbst jederzeit BES eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger KV werden kann. Wer macht schon IMMER einen Schulterblick etc...