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  5. Rubrum falsch
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Rubrum falsch
Vergesser
Unregistered
 
#1
09.06.2022, 16:18
Hallo, ich schreibe gerade Examen in NRW und habe das Rubrum in dem der Z-Urteil versemmelt  Wütend
Ich habe den Prozessbevollmächtigten des Klägers vergessen und den einen Beklagten nicht aufgeschrieben. 
Ich kann es mir hinterher nicht erklären.
Kann man mit so einem Fehler die Klausur noch bestehen oder ist es ganz unbrauchbar und automatisch 3P, selbst wenn der Resst passabel lief? Ich denke nämlich, mein TB und EG sind ganz ok im Übrigen. 

Ich würde mich freuen, wenn hier auch jemand antwortet, der ähnliche Fehler hatte und das inzwischen bewertet wurde.

Grüße, PP.
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Gast
Unregistered
 
#2
09.06.2022, 16:27
Ich habe in einer Klausur keine Kosten und keine vorl. Vollstreckbarkeit, weil ich mir das fürs Ende aufgehoben und dann vergessen habe. Sehe auch sehr schwarz, aber kann die Ende Juni mehr sagen, wenn ich die Noten kriege
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Gast
Unregistered
 
#3
09.06.2022, 16:42
Mit so Fehlern fällt man nicht durch,wenn der Rest ok. Irgendwelche - in der Regel schlimmere - Fehler hat jeder. Nicht immer so verrückt machen  Wink
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Gast
Unregistered
 
#4
09.06.2022, 17:33
(09.06.2022, 16:18)Vergesser schrieb:  Hallo, ich schreibe gerade Examen in NRW und habe das Rubrum in dem der Z-Urteil versemmelt  Wütend
Ich habe den Prozessbevollmächtigten des Klägers vergessen und den einen Beklagten nicht aufgeschrieben. 
Ich kann es mir hinterher nicht erklären.
Kann man mit so einem Fehler die Klausur noch bestehen oder ist es ganz unbrauchbar und automatisch 3P, selbst wenn der Resst passabel lief? Ich denke nämlich, mein TB und EG sind ganz ok im Übrigen. 

Ich würde mich freuen, wenn hier auch jemand antwortet, der ähnliche Fehler hatte und das inzwischen bewertet wurde.

Grüße, PP.


Rubrum und Tenor in der Z1-Klausur verkackt. Waren am Ende trotzdem 9 Punkte.
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Gast
Unregistered
 
#5
09.06.2022, 22:10
(09.06.2022, 16:18)No Vergesser schrieb:  Hallo, ich schreibe gerade Examen in NRW und habe das Rubrum in dem der Z-Urteil versemmelt  Wütend
Ich habe den Prozessbevollmächtigten des Klägers vergessen und den einen Beklagten nicht aufgeschrieben. 
Ich kann es mir hinterher nicht erklären.
Kann man mit so einem Fehler die Klausur noch bestehen oder ist es ganz unbrauchbar und automatisch 3P, selbst wenn der Resst passabel lief? Ich denke nämlich, mein TB und EG sind ganz ok im Übrigen. 

Ich würde mich freuen, wenn hier auch jemand antwortet, der ähnliche Fehler hatte und das inzwischen bewertet wurde.

Grüße, PP.

meine Güte… in der Praxis eines Tatbestandsberichtigung und gut ist… das Rubrum ist sowas von …egal
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.985
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
09.06.2022, 22:16
(09.06.2022, 22:10)Gast schrieb:  
(09.06.2022, 16:18)No Vergesser schrieb:  Hallo, ich schreibe gerade Examen in NRW und habe das Rubrum in dem der Z-Urteil versemmelt  Wütend
Ich habe den Prozessbevollmächtigten des Klägers vergessen und den einen Beklagten nicht aufgeschrieben. 
Ich kann es mir hinterher nicht erklären.
Kann man mit so einem Fehler die Klausur noch bestehen oder ist es ganz unbrauchbar und automatisch 3P, selbst wenn der Resst passabel lief? Ich denke nämlich, mein TB und EG sind ganz ok im Übrigen. 

Ich würde mich freuen, wenn hier auch jemand antwortet, der ähnliche Fehler hatte und das inzwischen bewertet wurde.

Grüße, PP.

meine Güte… in der Praxis eines Tatbestandsberichtigung und gut ist… das Rubrum ist sowas von …egal

Diese Praxis sollte man sich aber nicht zum Vorbild nehmen, denn Tatbestandsberichtigung wäre da wohl falsch :)
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Gast
Unregistered
 
#7
10.06.2022, 07:43
Rubrumsberichtigung  Cheese
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