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  5. Juristische Jobs zur Überbrückung
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Juristische Jobs zur Überbrückung
Andreas
Member
***
Beiträge: 168
Themen: 20
Registriert seit: Jan 2020
#1
30.05.2022, 13:34
Hallo Leute,

sorry, die Frage kam bestimmt schon tausendmal. Ich möchte mich für den Richterdienst bewerben und suche zur Überbrückung einen Job, um meinen Unterhalt zu finanzieren. Meine Idee war, mich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei zu bewerben. Eine andere Idee wäre, als Projektjurist zu arbeiten. Vielleicht habt ihr ja noch andere Ideen. Problematisch ist wahrscheinlich, dass ich noch nicht sagen kann, wie lange der Bewerbungsprozess dauern wird. 

Beste Grüße
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Tiburon
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2022
#2
30.05.2022, 13:39
Wäre ebenfalls dankbar für Ideen bzw. Erfahrungswerte!
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Gast
Unregistered
 
#3
30.05.2022, 14:26
WiMi in einer Kanzlei ist schon die richtige Wahl.
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Gast
Unregistered
 
#4
31.05.2022, 00:48
Zu WissMit: Zumindest in den GKs (in den typischen GK-Städten) kommt man meines Erachtes kurzfristig rein und auch kurzfrisitg wieder raus. Das ist "normal". Die Referendare sind ja meistens auch nur 4 Monate oder so da und du bekommst als WissMit dann ebenhalt ähnliche Aufgaben. Das dürfte je nach Rechtsgebiet ein bischen anders aussehen. Aber gerade die Kanzleien/Rechtsbeiete die irgendwas massenhaft machen (Litigation, Compliance) sind froh, wenn überhaupt für ein paar Tage jemand hilft.

Das Bewebrungsgespräch dürfte für jemanden mit 2 Examen und klarem Justizwunsch etwas anders laufen. Da hab ich keine Erfahrung. Aber angesichts des genannten Personalbedarfs...
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Gast
Unregistered
 
#5
07.06.2022, 12:53
WisMit ist der Klassiker.

Wenn du Vollzeit (bzw. mehr) arbeiten willst, kannst du dich auch einfach ganz dreist als RA/Associate bewerben und halt nach ein paar Monaten kündigen, damit verdienst du natürlich erheblich mehr.
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Gast
Unregistered
 
#6
07.06.2022, 12:55
Wenn du nicht so viel Geld brauchst, kannst du gut als WisMit in Teilzeit arbeiten und im Sommer chillen
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Gast
Unregistered
 
#7
07.06.2022, 14:08
(31.05.2022, 00:48)Gast schrieb:  Zu WissMit: Zumindest in den GKs (in den typischen GK-Städten) kommt man meines Erachtes kurzfristig rein und auch kurzfrisitg wieder raus. Das ist "normal". Die Referendare sind ja meistens auch nur 4 Monate oder so da und du bekommst als WissMit dann ebenhalt ähnliche Aufgaben. Das dürfte je nach Rechtsgebiet ein bischen anders aussehen. Aber gerade die Kanzleien/Rechtsbeiete die irgendwas massenhaft machen (Litigation, Compliance) sind froh, wenn überhaupt für ein paar Tage jemand hilft.

Das Bewebrungsgespräch dürfte für jemanden mit 2 Examen und klarem Justizwunsch etwas anders laufen. Da hab ich keine Erfahrung. Aber angesichts des genannten Personalbedarfs...

Dass man in einem solchen Fall im Bewerbungsgespräch nichts vom "klaren Justizwunsch" erzählt, ist ja wohl hoffentlich klar.
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t_m
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 4
Registriert seit: Oct 2021
#8
07.06.2022, 16:16
Ich frage mich, wie man das dann aber im Bewerbungsgespräch darstellen soll, wenn man sich in der Justiz-Wartezeit-Situation als WissMit bewirbt (und nicht als Associate - zB weil man vor dem Justizeinstieg keinen super stressigen Job mit den entsprechenden Arbeitszeuten machen will und/oder den Aufwand mit der Anwaltszulassung etc nicht möchte) und dann gefragt wird, warum man WissMit werden möchte. Die ehrliche Antwort, dass  es nur zur Überbrückung dient, scheint ja (den Beiträgen in diesem und anderen Threads nach) nicht sehr gut anzukommen, da die einen ja eigentlich für die GK gewinnen wollen und sich die Kosten bei jmd, der:die eh nicht bleiben will, nicht lohnen.
Aber was soll es sonst außer einer Promotion (die man ja nicht einfach vorschwindeln kann) für einen Grund geben, "nur als WissMit anfangen zu wollen, obwohl man beide Examina hat?  ? Gibt es da irgendwas, was man auf die Frage geschickt antworten kann?
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#9
07.06.2022, 16:22
(07.06.2022, 16:16)t_m schrieb:  Ich frage mich, wie man das dann aber im Bewerbungsgespräch darstellen soll, wenn man sich in der Justiz-Wartezeit-Situation als WissMit bewirbt (und nicht als Associate - zB weil man vor dem Justizeinstieg keinen super stressigen Job mit den entsprechenden Arbeitszeuten machen will und/oder den Aufwand mit der Anwaltszulassung etc nicht möchte) und dann gefragt wird, warum man WissMit werden möchte. Die ehrliche Antwort, dass  es nur zur Überbrückung dient, scheint ja (den Beiträgen in diesem und anderen Threads nach) nicht sehr gut anzukommen, da die einen ja eigentlich für die GK gewinnen wollen und sich die Kosten bei jmd, der:die eh nicht bleiben will, nicht lohnen.
Aber was soll es sonst außer einer Promotion (die man ja nicht einfach vorschwindeln kann) für einen Grund geben, "nur als WissMit anfangen zu wollen, obwohl man beide Examina hat?  ? Gibt es da irgendwas, was man auf die Frage geschickt antworten kann?

Ich würde einfach sagen, dass ich vor dem "richtigen" Berufseinstieg noch ein bisschen Teilzeit arbeiten möchte, weil ... (Entspannung? Private Projekte? lass dir was einfallen).
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