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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
01.06.2022, 19:54
Ich denke nicht, dass die Pensionen gestrichen werden. Das wäre nur der Fall, wenn der Staat total kollabiert, aber dann ist auch schon alles egal und die GK-Anwälte verdienen ohne Staat auch nichts mehr.
02.06.2022, 08:26
Szenarien wie „Dritter Weltkrieg“ mal außen vor: Als Richter rechne ich zwar nicht mit einem „Crash“ (was immer das sein soll), aber durchaus damit, dass die Pensionen mittelfristig nicht auf dem heutigen Niveau bleiben. Da ist vieles denkbar: Simple Kürzung. Oder Erhöhung des Regeleintrittsalters, was für viele, die nicht so lange arbeiten können oder wollen, eine faktische Pensionskürzung bedeutet. Oder Anrechnung sonstiger Einkünfte auf die Pension. Oder Kürzungen bei der Beihilfe usw.
02.06.2022, 08:31
Denkst du, dass das nur die Neueinsteiger betrifft oder auch die, die schon auf Lebenszeit verbeamtet sind? Darf man bei denen überhaupt was kürzen? Haben die nicht eine durch Art. 14 GG geschützte Anwartschaft?
Was ich auch für realistisch halte ist die Heraufsetzung des Pensionsalters.
Was ich auch für realistisch halte ist die Heraufsetzung des Pensionsalters.
02.06.2022, 09:51
(02.06.2022, 08:31)Gast schrieb: Denkst du, dass das nur die Neueinsteiger betrifft oder auch die, die schon auf Lebenszeit verbeamtet sind? Darf man bei denen überhaupt was kürzen? Haben die nicht eine durch Art. 14 GG geschützte Anwartschaft?
Was ich auch für realistisch halte ist die Heraufsetzung des Pensionsalters.
Kürzung geht grds. immer, nur wenn Du nah am Pensionsalter dran bist nur nochin geringem Maße oder gar nicht mehr. Wenn wir Beamte/Richter noch bei 60% landen, sind wir gut dran (Wie viel das dann noch wert ist, ist eine andere Frage).
Anrechnung gibt es bereits, zumindest hinsichtlich anderer Ersatzleistung, d.h Rente aus gRV oder VW, die auf den Pflichtbeiträgen bis zur Grenze beruht. Leistungen aus freiwilligen zusätzlichen Zahlungen werden ebenso wenig angerechnet wie sonstige private Vorsorge. Etwas anderes dürfte auch (verfassungs) rechtlich kaum umsetzbar sein.
Ich hoffe ehrlich gesagt, dass man das Alter bald raufsetzt. Natürlich ist das nicht schön,aber viel schlimmer ist Politik, die aus Angst vor Stimmenverlust und Unmut bei der Bevölkerung die Realität ignoriert. Eine Zeit lang klappt es mit Lücken stopfen, aber irgendwann muss man sich den Gegebenheiten anpassen,weil es sonst nicht mehr finanzierbar ist. Und die Bevölkerung muss lernen, dass das bisherige "Luxusleben" (vieler, nicht aller) kein Menschenrecht ist und das üppige Rente, 2-3 Urlaube, günstiges Benzin etc. kein Grundrecht sind.Das ist bei steigender Lebenserwartung, Kriegen, Klimawandel und diversen anderen Großbaustellen nicht mehr (lange) so weiter zu führen, selbst wenn die (Nicht)Wähler realitätsfremd sind und das nicht einsehen wollen.
02.06.2022, 22:54
Eine Kürzung der Pensionen sähe sich verfassungsrechtlich schon enormem Rechtfertigungsdruck im Hinblick auf das Alimentationsprinzip (Art. 33 V GG) ausgesetzt. Als Rechtfertigung genügen nach der Rechtsprechung des BVerfG insbesondere nicht haushalterische Gründe allein.
04.06.2022, 12:25
04.06.2022, 13:45
(02.06.2022, 22:54)Gast schrieb: Eine Kürzung der Pensionen sähe sich verfassungsrechtlich schon enormem Rechtfertigungsdruck im Hinblick auf das Alimentationsprinzip (Art. 33 V GG) ausgesetzt. Als Rechtfertigung genügen nach der Rechtsprechung des BVerfG insbesondere nicht haushalterische Gründe allein.
Abgesehen davon, dass die Pensionen im Laufe der Jahre ohnehin schon gekürzt wurde, ohne dass die Lage ansatzweise so schlecht war wie jetzt bzw. in der Zukunft, ist es nicht unbedingt so, dass sich die Politik extrem um die Ansicht des BVerfG schert. Das bzw. Landesverfassungsgerichte haben ja durchaus umgekehrt schon mehrfach die tw. verfassungswidrig niedrige Besoldung von (Landes)Beamten festgestellt, ohne dass dieser Zustand zwischenzeitlich behoben wurde.
04.06.2022, 15:07
(02.06.2022, 22:54)Gast schrieb: Eine Kürzung der Pensionen sähe sich verfassungsrechtlich schon enormem Rechtfertigungsdruck im Hinblick auf das Alimentationsprinzip (Art. 33 V GG) ausgesetzt. Als Rechtfertigung genügen nach der Rechtsprechung des BVerfG insbesondere nicht haushalterische Gründe allein.
Dann passt sich die Rspr. eben mit einem neuen Urteil den neuen Begebenheiten an. Als ob das in Stein gemeißelt ist.
04.06.2022, 21:15
(04.06.2022, 15:07)Gast schrieb:(02.06.2022, 22:54)Gast schrieb: Eine Kürzung der Pensionen sähe sich verfassungsrechtlich schon enormem Rechtfertigungsdruck im Hinblick auf das Alimentationsprinzip (Art. 33 V GG) ausgesetzt. Als Rechtfertigung genügen nach der Rechtsprechung des BVerfG insbesondere nicht haushalterische Gründe allein.
Dann passt sich die Rspr. eben mit einem neuen Urteil den neuen Begebenheiten an. Als ob das in Stein gemeißelt ist.
Entscheiden diese Richter dann etwa zugleich über ihre eigenen Pensionen?
04.06.2022, 21:54
Weil Prädikatler die was auf sich halten nun mal in die Wirtschaft gehen anstatt sich R-niedrigen zu lassen ;)