22.05.2022, 18:10
Genau. Hab den Erstversuch bestanden und bin dann nicht zur mündlichen. Es ist mein Traum Richter zu werden. Ich denke die Noten sind auch nicht gut genug für GK.
22.05.2022, 18:23
22.05.2022, 18:30
Das Problem bei der GK ist, dass man sich bei 7,X Punkte die Stationszeugnisse nochmal genauer anschaut. Mit guten Stationszeugnissen und einem guten ersten Examen kann man bis zu einem gewissen Grad ein schwächeres zweites Staatsexamen kompensieren.
Aber hier waren es 7,1 im Zweitversuch (wo lag der Erstversuch). Es wird als schlechtes Zeichen gewertet wenn jemand mit schwachen Leistungen in den Stationen so schwach im zweiten StEx abschneidet. Und hier war es so schwach, dass es an Arbeitsverweigerung grenzen musste. Das wäre selbst bei einem sonst stärkeren Kandidaten übel aufgestoßen.
Dies mit gesundheitlichen Gründen zu rechtfertigen, schreckt naheliegenderweise auch ab.
Hast du über einer Promotion nachgedacht? Wenn du das in zeitlich vernünftigem Rahmen durchziehst, hättest du deutlich bessere Chancen.
Aber hier waren es 7,1 im Zweitversuch (wo lag der Erstversuch). Es wird als schlechtes Zeichen gewertet wenn jemand mit schwachen Leistungen in den Stationen so schwach im zweiten StEx abschneidet. Und hier war es so schwach, dass es an Arbeitsverweigerung grenzen musste. Das wäre selbst bei einem sonst stärkeren Kandidaten übel aufgestoßen.
Dies mit gesundheitlichen Gründen zu rechtfertigen, schreckt naheliegenderweise auch ab.
Hast du über einer Promotion nachgedacht? Wenn du das in zeitlich vernünftigem Rahmen durchziehst, hättest du deutlich bessere Chancen.
22.05.2022, 18:31
(22.05.2022, 18:23)RiLG schrieb:(22.05.2022, 18:10)esmeralda schrieb: Genau. Hab den Erstversuch bestanden und bin dann nicht zur mündlichen. Es ist mein Traum Richter zu werden. Ich denke die Noten sind auch nicht gut genug für GK.
GK ist locker drin, wenn du i
Rechtsgebiet flexibel bist.
Aber eher dritte oder vierte Reihe ohne Partner-Track.
22.05.2022, 19:03
Kann mich den Vorrednern nur anschließen, dass du dich auf jeden Fall überall bewerben solltest, sowohl für die Ordentliche, als auch für's SG. In BW gibt es noch ein Hintertürchen namens Justizvollzug. Der Laufbahnwechsel in die Ordentliche bzw zur StA klappt normalerweise nach ein paar Jahren unproblematisch.
22.05.2022, 19:29
(22.05.2022, 19:03)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen, dass du dich auf jeden Fall überall bewerben solltest, sowohl für die Ordentliche, als auch für's SG. In BW gibt es noch ein Hintertürchen namens Justizvollzug. Der Laufbahnwechsel in die Ordentliche bzw zur StA klappt normalerweise nach ein paar Jahren unproblematisch.
Auch die schauen auf die Stationsnoten und Stationszeugnisse.
22.05.2022, 19:40
(22.05.2022, 19:29)GKassociate schrieb:(22.05.2022, 19:03)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen, dass du dich auf jeden Fall überall bewerben solltest, sowohl für die Ordentliche, als auch für's SG. In BW gibt es noch ein Hintertürchen namens Justizvollzug. Der Laufbahnwechsel in die Ordentliche bzw zur StA klappt normalerweise nach ein paar Jahren unproblematisch.
Auch die schauen auf die Stationsnoten und Stationszeugnisse.
Stationszeugnisse würde ich wirklich nicht überbewerten, solange man die Gründe erklären kann. Kein Grund, es nicht zu probieren.
22.05.2022, 19:41
Einfach bewerben. Und je nach Bundesland durchaus mal gucken, was die unbeliebteren Landgericht Bezirke sind. Aber auf jeden Fall bewerben. Außer ein paar Stunden hast du ja nichts zu verlieren.
22.05.2022, 21:42
(22.05.2022, 19:40)Gast schrieb:(22.05.2022, 19:29)GKassociate schrieb:(22.05.2022, 19:03)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen, dass du dich auf jeden Fall überall bewerben solltest, sowohl für die Ordentliche, als auch für's SG. In BW gibt es noch ein Hintertürchen namens Justizvollzug. Der Laufbahnwechsel in die Ordentliche bzw zur StA klappt normalerweise nach ein paar Jahren unproblematisch.
Auch die schauen auf die Stationsnoten und Stationszeugnisse.
Stationszeugnisse würde ich wirklich nicht überbewerten, solange man die Gründe erklären kann. Kein Grund, es nicht zu probieren.
Wir sprechen nicht darüber, dass ein Stationszeugnis etwas schlechter war. 4-6 Punkte sind jedenfalls in Hessen wirklich schlecht und wären vom Leistungsbild her bei einem Volljuristen im Arbeits-/Dienstverhältnis ein Rauswurf. Und er kann ja nicht mit einem guten Examenszeugnis wuchern.
Diese Stationsnoten bedeuten, um es auf den Punkt zu bringen, dass jemand im Prinzip zwei Jahre Vorbereitungszeit auf das zweite Examen hatte. Da im zweiten Versuch 7,1 abzuliefern ist nun mal unterdurchschnittlich.
22.05.2022, 21:49
(22.05.2022, 19:40)Gast schrieb:(22.05.2022, 19:29)GKassociate schrieb:(22.05.2022, 19:03)Gast schrieb: Kann mich den Vorrednern nur anschließen, dass du dich auf jeden Fall überall bewerben solltest, sowohl für die Ordentliche, als auch für's SG. In BW gibt es noch ein Hintertürchen namens Justizvollzug. Der Laufbahnwechsel in die Ordentliche bzw zur StA klappt normalerweise nach ein paar Jahren unproblematisch.
Auch die schauen auf die Stationsnoten und Stationszeugnisse.
Stationszeugnisse würde ich wirklich nicht überbewerten, solange man die Gründe erklären kann. Kein Grund, es nicht zu probieren.
Nein, aber grade in BW sind Zeugnisse von über 10 Punkten absolut Standard. Wenn da alle (!) Zeugnisse 4-6 Punkte aufweisen, dann kann das eigentlich nur heißen, dass der Kollege nie aufgetaucht ist oder sonst was ganz gewaltig schief lief. Psychische Krankheit o.Ä. kann einen natürlich hindern, die dürfte aber beim Staat nicht besonders und bei der GK wirklich ganz schlecht ankommen.
TE, du hast doch nichts zu verlieren. Bewirb dich doch einfach mal. Große Hoffnung würde ich mir nicht machen. Ich kenne deine Situation nicht (Krankheit o.Ä.), aber bist du dir sicher, dass Richter was für dich ist, wenn du da derart schlechte Noten hattest?