20.06.2013, 16:35
Ich werde vermutlich im Oktober mein Referendariat in Bayern beginnen und stelle mir gerade aus verschiedenen Gründen die Frage, ob die Anwaltsstation - wie der Rest des Refs - an das gewählte Bundesland gebunden ist oder deutschlandweit (oder sogar im Ausland?) absolviert werden kann.
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum eine Restriktion bestehen sollte, würde mich aber gerne vergewissern. Falls es keine gibt, gibt es wenigstens Gründe, trotzdem in derselben Gegend zu bleiben?
Vielen Dank vorab.
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum eine Restriktion bestehen sollte, würde mich aber gerne vergewissern. Falls es keine gibt, gibt es wenigstens Gründe, trotzdem in derselben Gegend zu bleiben?
Vielen Dank vorab.
20.06.2013, 21:11
Du kannst die Anwaltsstation grundsätzlich auch in einem anderen Bundesland oder für eine gewisse Zeit auch im Ausland machen. Das gilt so auch für die meisten anderen Stationen. So kannst Du zB auch Deine Verwaltungsstation bei einem Ministerium in Berlin verbringen, auch wenn Du nicht in Berlin Referendar bist.
Das einzige Problem an der Sache ist, dass grundsätzlich AG-Pflicht besteht. Es wäre also gut, wenn Du Deine AG weiterhin besuchen kannst. Falls das nicht geht, weil die Entfernung zu groß ist, dann musst Du Dich von der AG befreien lassen und an dem Ort Deiner Station einen ANtrag stellen, dass Du dort als sogenannter Gasthörer aufgenommen wirst. Wenn die Teilnahme an einer AG nicht gewährleistet ist, dann wird Dir die Station außerhalb Bayerns wohl nicht genehmigt.
Grüße!
Das einzige Problem an der Sache ist, dass grundsätzlich AG-Pflicht besteht. Es wäre also gut, wenn Du Deine AG weiterhin besuchen kannst. Falls das nicht geht, weil die Entfernung zu groß ist, dann musst Du Dich von der AG befreien lassen und an dem Ort Deiner Station einen ANtrag stellen, dass Du dort als sogenannter Gasthörer aufgenommen wirst. Wenn die Teilnahme an einer AG nicht gewährleistet ist, dann wird Dir die Station außerhalb Bayerns wohl nicht genehmigt.
Grüße!
20.06.2013, 21:16
Nachtrag:
Ausland geht wohl nur bis zu 3 Monate in der RA-Station in Bayern. Steht zumindest so in § 48 Abs. 4 Nr. 3b JAPO...
http://www.justiz.bayern.de/media/japo.pdf
F.K.
Ausland geht wohl nur bis zu 3 Monate in der RA-Station in Bayern. Steht zumindest so in § 48 Abs. 4 Nr. 3b JAPO...
http://www.justiz.bayern.de/media/japo.pdf
F.K.