07.05.2022, 15:00
(07.05.2022, 14:47)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:40)Gast schrieb:(06.05.2022, 22:37)Gast schrieb: kommt in erster linie darauf an wie gut dein dezernat vor die geführt wurde und wie effizient du selbst arbeitest.
kann von 40 bis 60h reichen als anfänger, nur aufgrund dieser faktoren
Zum HO bei Richtern kann es keine Regelungen geben, weil man ja theoretisch wann und wo man will arbeiten darf. Bei StAen gibt es inzwischen DVen, die 2T pro Woche als Regelfall vorsehen. Das wird meiner Beobachtung nach idR auch bei Gericht akzeptiert.
Und was bedeutet im Zusammenhang mit der richterlichen Freiheit dein Ausdruck "akzeptiert"?
Das bedeutet, dass es einen örtlichen Usus geben könnte und die Person, die deine Beurteilungen schreibt und mit Personalreferenten über dich und deine Zukunft redet, bei erheblichen Abweichungen vom örtlichen Usus ggf. pissed sein könnte, insbesondere in Einarbeitungsphasen, in denen die Erledigungszahlen idR noch mich so dolle sind.
07.05.2022, 16:29
(07.05.2022, 15:00)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:47)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:40)Gast schrieb:(06.05.2022, 22:37)Gast schrieb: kommt in erster linie darauf an wie gut dein dezernat vor die geführt wurde und wie effizient du selbst arbeitest.
kann von 40 bis 60h reichen als anfänger, nur aufgrund dieser faktoren
Zum HO bei Richtern kann es keine Regelungen geben, weil man ja theoretisch wann und wo man will arbeiten darf. Bei StAen gibt es inzwischen DVen, die 2T pro Woche als Regelfall vorsehen. Das wird meiner Beobachtung nach idR auch bei Gericht akzeptiert.
Und was bedeutet im Zusammenhang mit der richterlichen Freiheit dein Ausdruck "akzeptiert"?
Das bedeutet, dass es einen örtlichen Usus geben könnte und die Person, die deine Beurteilungen schreibt und mit Personalreferenten über dich und deine Zukunft redet, bei erheblichen Abweichungen vom örtlichen Usus ggf. pissed sein könnte, insbesondere in Einarbeitungsphasen, in denen die Erledigungszahlen idR noch mich so dolle sind.
grade als anfänger sollte man um jede minute im umfeld von kollegen dankbar sein, denn man hat fragen fragen fragen
07.05.2022, 16:43
(07.05.2022, 16:29)Gast schrieb:(07.05.2022, 15:00)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:47)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:40)Gast schrieb:(06.05.2022, 22:37)Gast schrieb: kommt in erster linie darauf an wie gut dein dezernat vor die geführt wurde und wie effizient du selbst arbeitest.
kann von 40 bis 60h reichen als anfänger, nur aufgrund dieser faktoren
Zum HO bei Richtern kann es keine Regelungen geben, weil man ja theoretisch wann und wo man will arbeiten darf. Bei StAen gibt es inzwischen DVen, die 2T pro Woche als Regelfall vorsehen. Das wird meiner Beobachtung nach idR auch bei Gericht akzeptiert.
Und was bedeutet im Zusammenhang mit der richterlichen Freiheit dein Ausdruck "akzeptiert"?
Das bedeutet, dass es einen örtlichen Usus geben könnte und die Person, die deine Beurteilungen schreibt und mit Personalreferenten über dich und deine Zukunft redet, bei erheblichen Abweichungen vom örtlichen Usus ggf. pissed sein könnte, insbesondere in Einarbeitungsphasen, in denen die Erledigungszahlen idR noch mich so dolle sind.
grade als anfänger sollte man um jede minute im umfeld von kollegen dankbar sein, denn man hat fragen fragen fragen
Aber wenn du deinen Laden von Anfang an ohne fremde Hilfe so gut im Griff hast, dass dir deswegen niemand an den Karren fahren kann und nicht auf das Wohlwollen anderer angewiesen bist , weil du von Anfang an die Devise "ich bin R1, ich bleib R1, ich geh um 1" lebst, klar, dann kannst du machen was du willst. Das erlaubt dir die richterliche Unabhängigkeit.
08.05.2022, 15:31
Ich möchte noch ergänzen, dass die Home-Office-Möglichkeiten neben den technischen Gegebenheiten auch stark von dem eigenen Aufgabenbereich abhängen. Es Ermittlungsrichter ist es kaum möglich, regelmäßig von daheim zu arbeiten.
08.05.2022, 16:29
(07.05.2022, 16:43)Gast schrieb:(07.05.2022, 16:29)Gast schrieb:(07.05.2022, 15:00)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:47)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:40)Gast schrieb: Zum HO bei Richtern kann es keine Regelungen geben, weil man ja theoretisch wann und wo man will arbeiten darf. Bei StAen gibt es inzwischen DVen, die 2T pro Woche als Regelfall vorsehen. Das wird meiner Beobachtung nach idR auch bei Gericht akzeptiert.
Und was bedeutet im Zusammenhang mit der richterlichen Freiheit dein Ausdruck "akzeptiert"?
Das bedeutet, dass es einen örtlichen Usus geben könnte und die Person, die deine Beurteilungen schreibt und mit Personalreferenten über dich und deine Zukunft redet, bei erheblichen Abweichungen vom örtlichen Usus ggf. pissed sein könnte, insbesondere in Einarbeitungsphasen, in denen die Erledigungszahlen idR noch mich so dolle sind.
grade als anfänger sollte man um jede minute im umfeld von kollegen dankbar sein, denn man hat fragen fragen fragen
Aber wenn du deinen Laden von Anfang an ohne fremde Hilfe so gut im Griff hast, dass dir deswegen niemand an den Karren fahren kann und nicht auf das Wohlwollen anderer angewiesen bist , weil du von Anfang an die Devise "ich bin R1, ich bleib R1, ich geh um 1" lebst, klar, dann kannst du machen was du willst. Das erlaubt dir die richterliche Unabhängigkeit.
kein anfänger hat sein dezernat von anfang an im griff. im gegenteil. 80% der arbeit kennt man weder aus studium, noch im ref.
und in der probezeit kannst du jederzeit gegangen werden
08.05.2022, 17:16
Aber wenn die eigene Kammer im HO ist, ist man es idR auch?
08.05.2022, 18:07
(08.05.2022, 16:29)Gast schrieb:(07.05.2022, 16:43)Gast schrieb:(07.05.2022, 16:29)Gast schrieb:(07.05.2022, 15:00)Gast schrieb:(07.05.2022, 14:47)Gast schrieb: Und was bedeutet im Zusammenhang mit der richterlichen Freiheit dein Ausdruck "akzeptiert"?
Das bedeutet, dass es einen örtlichen Usus geben könnte und die Person, die deine Beurteilungen schreibt und mit Personalreferenten über dich und deine Zukunft redet, bei erheblichen Abweichungen vom örtlichen Usus ggf. pissed sein könnte, insbesondere in Einarbeitungsphasen, in denen die Erledigungszahlen idR noch mich so dolle sind.
grade als anfänger sollte man um jede minute im umfeld von kollegen dankbar sein, denn man hat fragen fragen fragen
Aber wenn du deinen Laden von Anfang an ohne fremde Hilfe so gut im Griff hast, dass dir deswegen niemand an den Karren fahren kann und nicht auf das Wohlwollen anderer angewiesen bist , weil du von Anfang an die Devise "ich bin R1, ich bleib R1, ich geh um 1" lebst, klar, dann kannst du machen was du willst. Das erlaubt dir die richterliche Unabhängigkeit.
kein anfänger hat sein dezernat von anfang an im griff. im gegenteil. 80% der arbeit kennt man weder aus studium, noch im ref.
und in der probezeit kannst du jederzeit gegangen werden
Wie viele Tage ist man denn in der Regel vor Ort? 5 oder doch weniger? Wäre über ein paar Erfahrungen dazu sehr dankbar :)
08.05.2022, 20:15
(08.05.2022, 18:07)Gast99 schrieb:(08.05.2022, 16:29)Gast schrieb:(07.05.2022, 16:43)Gast schrieb:(07.05.2022, 16:29)Gast schrieb:(07.05.2022, 15:00)Gast schrieb: Das bedeutet, dass es einen örtlichen Usus geben könnte und die Person, die deine Beurteilungen schreibt und mit Personalreferenten über dich und deine Zukunft redet, bei erheblichen Abweichungen vom örtlichen Usus ggf. pissed sein könnte, insbesondere in Einarbeitungsphasen, in denen die Erledigungszahlen idR noch mich so dolle sind.
grade als anfänger sollte man um jede minute im umfeld von kollegen dankbar sein, denn man hat fragen fragen fragen
Aber wenn du deinen Laden von Anfang an ohne fremde Hilfe so gut im Griff hast, dass dir deswegen niemand an den Karren fahren kann und nicht auf das Wohlwollen anderer angewiesen bist , weil du von Anfang an die Devise "ich bin R1, ich bleib R1, ich geh um 1" lebst, klar, dann kannst du machen was du willst. Das erlaubt dir die richterliche Unabhängigkeit.
kein anfänger hat sein dezernat von anfang an im griff. im gegenteil. 80% der arbeit kennt man weder aus studium, noch im ref.
und in der probezeit kannst du jederzeit gegangen werden
Wie viele Tage ist man denn in der Regel vor Ort? 5 oder doch weniger? Wäre über ein paar Erfahrungen dazu sehr dankbar :)
Das entscheidet man eben selbst. Dass es gewisse Zwänge geben kann, ist das andere. Also dienstlicher oder auch sozialer Natur.
08.05.2022, 20:43
Es kommt aufs Dezernat an. Gerade einige Dezernate am AG sind mehr von Eilsachen betroffen. Am LG sollten aber ohne Probleme - auch als Proberichter - zwei Tage HO möglich sein. Habe auch noch nie gehört, dass deswegen ein Proberichter gehen musste. Vielleicht sollte man aber in den ersten zwei Monaten nicht gleich ins HO abtauchen. Im Übrigen gilt aber das Obengesagte: Es wird sich keiner beschweren, solange du dein Dezernat in Griff hast.