05.05.2022, 21:56
Er hat doch nur die sachliche Zuständigkeit gerügt oder ?. § 29a BGB regelt aber nur die ausschließliche Zuständigkeit bzgl der örtlichen Zuständigkeit
05.05.2022, 22:00
(05.05.2022, 21:50)Ernsthaft schrieb:(05.05.2022, 19:11)Gast schrieb:(05.05.2022, 16:18)Ernsthaft schrieb: Oh je, mal wieder zu viel in zu wenig Zeit…
Bei mir war’s wie folgt:
ES (+)
Zulässigkeit Klage (P) sachliche Zuständigkeit des LG wg 23 Nr. 2a GVG und keinem Schwerpunkt im gewerberemietrechtlichen Bereich, I.Erg. (+)
Begr. Klage (+)
(P) Aufrechnung Miete April/Mai ( iErg +)
- nicht bereits Ausschluss wegen §10 MV, da unwirksam wegen 536 Abs. 4 BGB
- fehlende Gebrauchsüberlassung wg Schlüssel (- mangels Beweis)
- Mangel wg Durchlauferhitzer (Ausschluss wg. 536c Abs. 2 S. 2, BWL Beklagter, Beweis nicht erbracht)
Aufrechnung mit Anspruch 546a Abs. 1 (iErg +)
Kein 393 BGB da nicht vorsätzlich
Keine Präklusion nach 796 Abs. 2 ZPO
Zul. WK (+, unproblematisch Annexkompetenz des LG)
Begründetheit (+) da Verzug irrelevant wegen Anspruch aus 539 BGB (diskussionswürdig)
Wieso ist §10 wegen § 536 IV unwirksam? Der gilt doch nur für Wohnraummieten und die müssen doch eine Gewerbemiete geschlossen haben sonst wären wir beim AG.
Genau das war auch mein enormes Problem in dieser Klausu
Denn wie wir alle wissen ist die Klage stets zulässig ?
Grundsätzlich ist ein Hilfsgutachten eher nicht wahrscheinlich und ich hab gesagt dass hier Vertragsvorlage und inhalt auf Gewerbe zugeschnitten waren und daher nach der „Übergewichtstheorie“ wie es im Putzo hieß die Gewerbemiete vorrangiger Vertragsbestandteil ist.
Ich habe das in der Begründetheit dann so gelöst:
Aufrechnung
Miete - Anspruch §535 entstanden bei Gebrauchsüberlassung - Überlassung (+) bei Schlüsselübergabe - hier nach Beweiswürdigung (+)
Dann Minderung? (-) da keine Anzeige in Form des §10 MietV.
Ich hatte sonst das Problem, dass man über den Durchlauferhitzer nicht wirklich entscheiden konnte oder? Die Klägerin hat den Mangel bestritten, angeboten wurde ein SV Gutachten aber es wurde kein Beweis erhoben - also kam es wohl nicht drauf an - unzulässiges Bestreiten habe ich hier nicht gesehen.
Aber das war echt ein Struggle :D
05.05.2022, 22:07
Dreimal Mietrecht ist irgendwie eine Benachteiligung für andere Durchgänge, die sich in jeder Klausur in ein völlig anderes Rechtsgebiet reindenken müssen.
Schreibt hier noch irgendwer in Bochum und möchte sich gerne über das Thema Straßenlärm/ offene Fenster während der Klausur beschweren?
Schreibt hier noch irgendwer in Bochum und möchte sich gerne über das Thema Straßenlärm/ offene Fenster während der Klausur beschweren?
06.05.2022, 08:43
(05.05.2022, 22:07)Bochum2022 schrieb: Dreimal Mietrecht ist irgendwie eine Benachteiligung für andere Durchgänge, die sich in jeder Klausur in ein völlig anderes Rechtsgebiet reindenken müssen.
Schreibt hier noch irgendwer in Bochum und möchte sich gerne über das Thema Straßenlärm/ offene Fenster während der Klausur beschweren?
Das hatten wir im Winter auch und ist so hinzunehmen (da gibt es eine Aussage des LJPA zu)
06.05.2022, 09:43
(05.05.2022, 22:07)Bochum2022 schrieb: Dreimal Mietrecht ist irgendwie eine Benachteiligung für andere Durchgänge, die sich in jeder Klausur in ein völlig anderes Rechtsgebiet reindenken müssen.
Schreibt hier noch irgendwer in Bochum und möchte sich gerne über das Thema Straßenlärm/ offene Fenster während der Klausur beschweren?
Im öff. Recht kommt bestimmt auch Miete. Flüchtlingsunterkunft oder so?
06.05.2022, 14:31
Hessen AW Klausur
Arbeitsrecht Urteil
Entfristungsklage, Weihnachtsgeld, Restvergütung, hilfsweise
Weiterbeschäftigung
Beklagter Aufrechnung (Forderung aus einem Arbeitgeberdarlehen), hilfsweise Widerklage
Arbeitsrecht Urteil
Entfristungsklage, Weihnachtsgeld, Restvergütung, hilfsweise
Weiterbeschäftigung
Beklagter Aufrechnung (Forderung aus einem Arbeitgeberdarlehen), hilfsweise Widerklage
06.05.2022, 14:37
Was lief heute denn in NRW?
06.05.2022, 14:45
Mietrecht, Nutzungsausfall-Entschädigung, Minderung, sofortige Beschwerde.
06.05.2022, 14:51
(06.05.2022, 14:45)Gast schrieb: Mietrecht, Nutzungsausfall-Entschädigung, Minderung, sofortige Beschwerde.Das war gestern in NRW.
Heute war AW Klausur. Ein transgeschlechtlicher Junge auf einer Mädchenschule. Nachdem er offiziell männlich durch Gerichtsbeschluss als männlich geführt werden muss, soll er jetzt von der Schule fliegen. Arg Art. 7 IV GG Privatschulfreiheit.
Einstweilige Verfügung war es dann vom Rahmen her
06.05.2022, 15:00
(06.05.2022, 14:51)Nrw_ref schrieb:Zivilrecht?(06.05.2022, 14:45)Gast schrieb: Mietrecht, Nutzungsausfall-Entschädigung, Minderung, sofortige Beschwerde.Das war gestern in NRW.
Heute war AW Klausur. Ein transgeschlechtlicher Junge auf einer Mädchenschule. Nachdem er offiziell männlich durch Gerichtsbeschluss als männlich geführt werden muss, soll er jetzt von der Schule fliegen. Arg Art. 7 IV GG Privatschulfreiheit.
Einstweilige Verfügung war es dann vom Rahmen her


