03.05.2022, 23:12
Hallo!
Wenn ich einen Rücktritt vom Kv für einen Mandanten ggü einem nicht anwaltlich vertretenen Gegner erkläre, muss ja die Vollmacht im Original vorgelegt werden.
Wie wird das denn praktisch umgesetzt? Man kann doch nicht ein Original aus der Hand geben...

Wenn ich einen Rücktritt vom Kv für einen Mandanten ggü einem nicht anwaltlich vertretenen Gegner erkläre, muss ja die Vollmacht im Original vorgelegt werden.
Wie wird das denn praktisch umgesetzt? Man kann doch nicht ein Original aus der Hand geben...
03.05.2022, 23:16
Warum nicht?
04.05.2022, 08:00
Man kann sich für solche Fälle auch mehrere Vollmachten ausstellen lassen.
04.05.2022, 10:46
Deswegen macht man auch direkt mehrere Vollmachten bei der Mandatierung?!
04.05.2022, 19:21
Eine wirklich seltsame Frage
Sicher kann man das Original übersenden. Was möchte man damit in der Akte? Dort reicht eine Kopie. Wie die Vorredner schon erwähnten, kann man sich weitere Vollmachten oder direkt im Mandantengespräch gleich mehrere unterzeichnen lassen.
