16.10.2018, 10:51
Im Januar 2019 schreiben Referendare aus Hessen, Niedersachsen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
03.01.: Z I
04.01.: Z III
07.01.: Z II
08.01.: AW
10.01.: S I
11.01.: S II
14.01.: Ö I
15.01.: Ö II
Niedersachsen:
03.01.: ZU
04.01.: A1
07.01.: ZG
08.01.: A2
10.01.: SR
11.01.: W/SR; W/VR
14.01.: VR
15.01.: VA
NRW:
03.01.: Z 1
04.01.: Z 2
07.01.: Z 3
08.01.: Z 4
10.01.: S 1
11.01.: S 2
14.01.: V 1
15.01.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Nds).
Hessen:
03.01.: Z I
04.01.: Z III
07.01.: Z II
08.01.: AW
10.01.: S I
11.01.: S II
14.01.: Ö I
15.01.: Ö II
Niedersachsen:
03.01.: ZU
04.01.: A1
07.01.: ZG
08.01.: A2
10.01.: SR
11.01.: W/SR; W/VR
14.01.: VR
15.01.: VA
NRW:
03.01.: Z 1
04.01.: Z 2
07.01.: Z 3
08.01.: Z 4
10.01.: S 1
11.01.: S 2
14.01.: V 1
15.01.: V 2
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:
ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Nds).
31.10.2018, 13:54
bald ist es soweit ?
07.11.2018, 10:13
Lässt sich etwas aus der Konstellation "Hessen, Niedersachsen und NRW" ableiten? Wie etwa, dass in dieser Konstellation, wie ja sonst auch eher davon auszugehen ist, dass die Klausuren in NRW entworfen werden? Wann laufen in Hessen und NRW die Klausuren zum Zwangsvollstreckungsrecht?
07.11.2018, 10:43
(07.11.2018, 10:13)Niedersachse 01/2019 schrieb: Lässt sich etwas aus der Konstellation "Hessen, Niedersachsen und NRW" ableiten? Wie etwa, dass in dieser Konstellation, wie ja sonst auch eher davon auszugehen ist, dass die Klausuren in NRW entworfen werden? Wann laufen in Hessen und NRW die Klausuren zum Zwangsvollstreckungsrecht?
In NRW ist es immer die Z3.
07.11.2018, 13:54
Wenn man sich aber mal die Threads derl letzten Monate anguckt, bedeutet das für Hessen und Niedersachen rein gar nix.
10.11.2018, 13:21
Jetzt kam vorgestern in Hessen Wirtschaftsrecht in der Z IV Klausur dran.
Kam es schon mal vor, dass Wirtschaftsrecht 2 x hintereinander abgeprüft wurde?
Kam es schon mal vor, dass Wirtschaftsrecht 2 x hintereinander abgeprüft wurde?
14.12.2018, 15:46
Hat jemand schon die Ladung ?
20.12.2018, 22:12
Ich hab die Ladung leider noch nicht. Irgendwer sonst die Ladung bekommen?
28.12.2018, 20:17
Gilt für unseren Januar Durchgang schon die neue BauO Nrw? Hab irgendwann um den 15.12. herum die Ergänzungslieferung zum Hippel bekommen, genau weiß ich es leider nicht mehr... meine Frage : 134. Ergänzungslieferung einsortieren ?
29.12.2018, 18:48
Also ich habe von meinem ********* nur die 133. Lieferung bekommen, denn zum Zeitpunkt des Versands hatte er die 134. Lieferung noch nicht. Ich mache mich da jetzt nicht verrückt und würde die 134. Lieferung nicht mehr einsortieren, wenn du nicht das zwingende Bedürfnis verspürst. Immerhin darf man ja sowieso den Zettel abgeben, auf dem man seine Auflage etc. notiert.