22.04.2022, 16:20
Hallo, ich habe mein zweites Examen erfolgreich hinter mich gebracht und arbeite als Jurist in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens. Nun überlege ich, ob ich mich als Rechtsanwalt zulassen soll. Eigentlich nur, um mich selbst oder Freunde zu vertreten. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt?
Mein Plan:
1. Berufshaftpflicht abschließen
2. Zulassung beantragen
3. Bea einrichten
4. Ins Versorgungswerk einzahlen
Übersehe ich etwas? Bin über Erfahrungsberichte gespannt.
Mein Plan:
1. Berufshaftpflicht abschließen
2. Zulassung beantragen
3. Bea einrichten
4. Ins Versorgungswerk einzahlen
Übersehe ich etwas? Bin über Erfahrungsberichte gespannt.
23.04.2022, 00:23
Du brauchst die Genehmigung deines Arbeitgeber für diese Nebentätigkeit
23.04.2022, 01:01
23.04.2022, 10:18
Du musst ein Kleingewerbe anmelden und eine Steuererklärung machen. Wenn du nur Ausgaben und keine Einnahmen hast, wird die das Finanzamt deine Gewinnerzielungsabsicht anerkennen und du musst ggf Rückzahlungen leisten.
Mit Haftpflichtversicherung, Kammerbeitrag, Papier, Drucker etc zahlst du am Ende nur rauf
Mit Haftpflichtversicherung, Kammerbeitrag, Papier, Drucker etc zahlst du am Ende nur rauf
23.04.2022, 11:20
(23.04.2022, 10:18)bln schrieb: Du musst ein Kleingewerbe anmelden und eine Steuererklärung machen. Wenn du nur Ausgaben und keine Einnahmen hast, wird die das Finanzamt deine Gewinnerzielungsabsicht anerkennen und du musst ggf Rückzahlungen leisten.
Mit Haftpflichtversicherung, Kammerbeitrag, Papier, Drucker etc zahlst du am Ende nur rauf
Kleingewerbe als Rechtsanwalt. Da spricht ein Kenner der Materie.

Kammerbeitrag zahlt man als Syndikus sowieso, Versorgungswerk wird über die Tätigkeit als Syndikus abgedeckt. Drucker haben die meisten eh zu Hause.
Der einzig relevante Kostenpunkt ist die Haftpflicht. Ich zahle 130 € im Jahr bei der R+V. Das hat man nach einem RVG-Kleinstmandat wieder drin. Mandatsanfragen kommen ohne aktive Akquise, sobald die Leute im Bekanntenkreis hören, dass Du niedergelassener Rechtsanwalt bist.
23.04.2022, 20:49
Dich selbst "vertreten" kannst du ja auch so. Mit den Freunden usw überleg dir gut. Die Alltagsprobleme sind meist doch bei einem spezialisierten Kollegen besser aufgehoben.
Wenn man das nicht ernsthaft als Nebenbusiness betreiben will lohnt sich das mE mit der Zulassung nicht außer man will unbedingt privat als Rechtsanwalt sich bezeichnen.
Wenn man das nicht ernsthaft als Nebenbusiness betreiben will lohnt sich das mE mit der Zulassung nicht außer man will unbedingt privat als Rechtsanwalt sich bezeichnen.
25.04.2022, 11:42
(23.04.2022, 20:49)omnimodo schrieb: Dich selbst "vertreten" kannst du ja auch so. Mit den Freunden usw überleg dir gut. Die Alltagsprobleme sind meist doch bei einem spezialisierten Kollegen besser aufgehoben.
Wenn man das nicht ernsthaft als Nebenbusiness betreiben will lohnt sich das mE mit der Zulassung nicht außer man will unbedingt privat als Rechtsanwalt sich bezeichnen.
Dem würde ich in der Pauschalität widersprechen. Bin ebenfalls seit einigen Jahren zusätzlich zur Haupttätigkeit als Syndikus noch niedergelassener RA. Kleingewerbe ist natürlich Quatsch (Stichwort Freiberufler). In der Regel genügt es dem FA die Tätigkeit als niedergelassener RA anzuzeigen.
Wenn man sich nicht ganz dumm anstellt, kann man mit der Zeit im größeren Bekanntenkreis eine gewisse Mandantschaft aufbauen. Selbst wenn man nur nach RVG abrechnet, kommt hier je nach Streitwert ein lukrativer Nebenverdienst zusammen. Komplexere Fälle kann man natürlich extern abwickeln lassen, aber zumindest initial eine erste Einschätzung abgeben. Ansonsten gerade Verkehrsunfälle und andere ähnlich konstant gleich gelagerten Fälle sind für die Tätigkeit super geeignet.
25.04.2022, 16:10
Wie ist das denn, wenn man sich zulässt und im Anschluss als Unternehmensjurist arbeitet. Muss man das der Kammer melden und wird einem die Zulassung entzogen, wenn der AG es nicht genehmigt?
28.04.2022, 15:22
(25.04.2022, 16:10)Gasto schrieb: Wie ist das denn, wenn man sich zulässt und im Anschluss als Unternehmensjurist arbeitet. Muss man das der Kammer melden und wird einem die Zulassung entzogen, wenn der AG es nicht genehmigt?
In dem Fall solltest du dir von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass er dir die Nebentätigkeit genehmigt. Wird er machen und hast du Anspruch drauf, wenn betriebliche Belange nicht berührt werden (insbesondere du nicht in Konkurrenz mit deinem Arbeitgeber trittst).
Im Endeffekt ist es nichts anderes als jeder anderer Nebenjob auch.
Die Zulassung wird dir natürlich nicht entzogen, das käme einem Berufsverbot gleich. Das eine ist Arbeitsrecht zwischen dir und deinem Arbeitgeber, das andere Verwaltungsrecht zwischen dir und der Kammer - zwei völlig unterschiedliche Rechtsverhältnisse.
Syndikusrechtsanwälte haben oft noch zusätzlich eine Zulassung als RA, wenn sie neben ihrem Hauptjob auf privater Ebene kleine Fälle bearbeiten wollen (z.B. für die Familie). In dem Fall darfst du nämlich nicht mit Syndikus-RA unterschreiben.
Ob es sich lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Ich merke immer wieder, dass es einen Unterschied macht, ob ich mich in Behörden oder woanders mit RAin X vorstelle oder ohne den Zusatz. Man wird komplett anders behandelt.
Und ein RA betreibt natürlich kein Gewerbe, sondern ist Freiberufler!
04.05.2022, 16:43
Spannende Thematik! Danke für den Thread und die Antworten!
Ergänzende Frage: Wenn du als Volljurist im Unternehmen arbeitest und später erst deine RA-Zulassung erhältst (= Syndikus-RA), kannst du dann selbst entscheiden, ob du auch ins Versorgungswerk einzahlst und nicht mehr in die GRV? Als Syndikus ist das doch grundsätzlich möglich, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder?
Ergänzende Frage: Wenn du als Volljurist im Unternehmen arbeitest und später erst deine RA-Zulassung erhältst (= Syndikus-RA), kannst du dann selbst entscheiden, ob du auch ins Versorgungswerk einzahlst und nicht mehr in die GRV? Als Syndikus ist das doch grundsätzlich möglich, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder?