14.04.2022, 10:31
Hallo,
wisst ihr, ob man als Proberichter in NRW zu dem vorgesehenen Einstellungstermin beginnen kann, wenn eine positive Entscheidung des Amtsarztes noch aussteht? Wenn also beispielsweise der Amtsarzt noch weitere Unrersuchungen verlangt, diese aber nicht rechtzeitig vor dem Dienstantritt durchgeführt werden können?
Beginnt man in diesem Falle zu arbeiten, da der Dienstherr in aller Regel von einem positiven Bescheid ausgehen kann? Oder verschiebt sich der Dienstantritt?
Danke!
wisst ihr, ob man als Proberichter in NRW zu dem vorgesehenen Einstellungstermin beginnen kann, wenn eine positive Entscheidung des Amtsarztes noch aussteht? Wenn also beispielsweise der Amtsarzt noch weitere Unrersuchungen verlangt, diese aber nicht rechtzeitig vor dem Dienstantritt durchgeführt werden können?
Beginnt man in diesem Falle zu arbeiten, da der Dienstherr in aller Regel von einem positiven Bescheid ausgehen kann? Oder verschiebt sich der Dienstantritt?
Danke!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
14.04.2022, 13:15
(14.04.2022, 10:31)Gast schrieb: Hallo,
wisst ihr, ob man als Proberichter in NRW zu dem vorgesehenen Einstellungstermin beginnen kann, wenn eine positive Entscheidung des Amtsarztes noch aussteht? Wenn also beispielsweise der Amtsarzt noch weitere Unrersuchungen verlangt, diese aber nicht rechtzeitig vor dem Dienstantritt durchgeführt werden können?
Beginnt man in diesem Falle zu arbeiten, da der Dienstherr in aller Regel von einem positiven Bescheid ausgehen kann? Oder verschiebt sich der Dienstantritt?
Danke!
Moin,
ich weiß, dass das zu Beginn und während der Corona "Hochphase" so war. Ob das aktuell noch so ist weiß ich allerdings nicht.
Dürfte aber durch n Anruf beim OLG rauszufinden sein.
Interessant wäre ja auch, die "Rückabwicklung" für den Fall der Fälle, da eine Ernennung ja zurückzunehmen wäre (oder ggf. nichtig?) ist.
16.04.2022, 11:45
Sonst noch jemand eine Ahnung?
19.04.2022, 08:18
Kann man meines Wissens. Viele müssten so ein Formular unterschreiben, in dem man versicherte, dass man gesund sei..wurde natürlich darauf hingewiesen, dass man rausfliegt wenn nicht. Lag aber an Corona, da viele Amtsärzte keine Begutachtung durchführen.
19.04.2022, 10:08
(19.04.2022, 08:18)Gast schrieb: Kann man meines Wissens. Viele müssten so ein Formular unterschreiben, in dem man versicherte, dass man gesund sei..wurde natürlich darauf hingewiesen, dass man rausfliegt wenn nicht. Lag aber an Corona, da viele Amtsärzte keine Begutachtung durchführen.
Ich weiß nicht, ob der TE allgemein als Bsp. gefragt hat oder ob es sich um seine Konstellation handelt, aber er hatte gefragt, wie es ist, wenn der AA z.B. noch weitere Untersuchungen verlangt. Das ist m.E. mit der Corona-Ausnahme nicht zu vergleichen, denn wenn weiteres verlangt wird, gab es bereits eine -nicht vollständig zufriedenstellende -Untersuchung. Da kann man dann nicht einfach selbst unterschreiben, dass man gesund ist, wenn der Arzt etwas weiter nachprüfen will.
Vermutlich verschiebt sich einfach die Einstellung. Wobei die "Rückabwicklung" letztlich auch nicht problematisch sein dürfte. Man wird ja zunächst immer nur auf Probe eingestellt. Wenn man die nicht besteht, bleiben die Urteile ja auch in der Welt. Aus welchem Grund dann die Probezeit nicht in eine Einstellung auf Lebenszeit mündet, dürfte unerheblich sein. Tatsächlich glaube ich allerdings, dass man jetzt - wo zumindest bei den AA "nur" der normale Andrang herrscht und nicht mehr die Besonderheiten der Pandemie, deren Ende nicht absehbar ist - die Einstellung verschiebt, bis das finale OK des AA vorliegt.
27.04.2022, 14:57
Macht es Sinn, bestimmte gesundheitliche Problematiken selbst vor dem Termin beim Amtsarzt nochmal vom "normalen" Facharzt untersuchen und sich darüber einen Bericht schreiben zu lassen? Oder schickt der Amtsarzt einen eher sowieso zum Amts-Facharzt, ohne dass er auf den Bericht des normalen Facharztes vertraut?









