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Nach Einstellungszusage Angebot doch wieder zurücknehmen?
Diesdasananas
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Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#1
09.04.2022, 13:38
Hallo in die Runde!
Ich habe eine Einstellungszusage bekommen von einem Ministerium (Verbeamtung aP) per E-Mail, was ich auch angenommen habe. Die Ernennung soll erst im Herbst erfolgen und der Amtsarztbesuch ist noch nicht erfolgt. 
Jetzt hat es recht kurzfristig und zu meiner eigenen Überraschung doch noch bei meinem Wunschministerium geklappt und ich habe dort ebenfalls eine Einstellungszusage erhalten. Kann ich die erste Zusage meinerseits einfach wieder zurücknehmen? Würde lieber in meinem Wunschministerium anfangen. Nach meiner Recherche und meinem Judiz dürfte das doch eigentlich kein Problem sein, oder? Bin bloß etwas verunsichert, weil das erste Ministerium von mir eine „verbindliche“ Zusage haben wollte. Da noch lange keine Ernennung erfolgt ist/erfolgen wird und das zweite Ministerium schneller ernennen will, steht ja hier auch kein Dienstherrenwechsel im Raum, richtig? 
War jemand von euch mal in derselben Situation? Hab ich irgendetwas übersehen? 
Vielen Dank und LG
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Drin
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Registriert seit: Mar 2022
#2
09.04.2022, 13:57
Ist jetzt wieder so ein Graubereich, streng genommen bittest du um Rechtsberatung, welche hier nicht erteilt wird. Ich an deiner Stelle würde aber wohl zu demselben Ergebnis kommen, Stichwort Ernennung als "mitwirkungspflichtiger VA"
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Diesdasananas
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Beiträge: 86
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Registriert seit: Apr 2022
#3
09.04.2022, 14:05
(09.04.2022, 13:57)Drin schrieb:  Ist jetzt wieder so ein Graubereich, streng genommen bittest du um Rechtsberatung, welche hier nicht erteilt wird. Ich an deiner Stelle würde aber wohl zu demselben Ergebnis kommen, Stichwort Ernennung als "mitwirkungspflichtiger VA"

Ouh ha! Da magst du recht haben  ? Aber Rechtsberatung wollte ich keine - der Schwerpunkt liegt wohl eher auf der Frage, ob jemand schon mal etwas ähnliches durch hat oder ob ich einen offensichtlichen Denkfehler habe. Aber danke. :)
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Drin
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Beiträge: 346
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Registriert seit: Mar 2022
#4
09.04.2022, 15:37
Hatte ich nur mal bei einer Ref Station. Da hab ich der anderen Stelle freundlich abgesagt und alles war gut :)
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Gast
Unregistered
 
#5
09.04.2022, 15:43
Einstellungszusagen haben beiderseits keine Bindungswirkung. Verbindlich ist erst die Ernennung. Sag dem Wunsch-Ministerium "verbindlich" zu und sag dem anderen ab, wenn die Ernennung durch ist.

Ein Ministerium, das die Bewerber ein halbes Jahr warten lässt, muss sich im Übrigen auch nicht wundern, wenn die Bewerber zwischenzeitlich abspringen.
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Diesdasananas
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Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#6
09.04.2022, 16:07
(09.04.2022, 15:43)Gast schrieb:  Einstellungszusagen haben beiderseits keine Bindungswirkung. Verbindlich ist erst die Ernennung. Sag dem Wunsch-Ministerium "verbindlich" zu und sag dem anderen ab, wenn die Ernennung durch ist.

Ein Ministerium, das die Bewerber ein halbes Jahr warten lässt, muss sich im Übrigen auch nicht wundern, wenn die Bewerber zwischenzeitlich abspringen.


Danke dir! Ja, ein halbes Jahr ist schon hart. Auch die finanzielle Überbrückung bis dahin. Handelte sich auch um eine Poolausschreibung, in der sehr viele Juristen gesucht werden - mein schlechtes Gewissen hält sich also in Grenzen. ;)
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Gast
Unregistered
 
#7
09.04.2022, 19:06
Bund oder Land?
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Diesdasananas
Member
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Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#8
09.04.2022, 19:33
(09.04.2022, 19:06)Gast schrieb:  Bund oder Land?


Land!
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Diesdasananas
Member
***
Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#9
09.04.2022, 19:46
(09.04.2022, 19:33)Diesdasananas schrieb:  
(09.04.2022, 19:06)Gast schrieb:  Bund oder Land?


Land!


Zwei verschiedene Länder übrigens! ;)
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Gast
Unregistered
 
#10
09.04.2022, 19:47
Natürlich kannst du die Zusage noch zurück nehmen. Ernennung ist noch nicht erfolgt. Zeit ist doch eh noch genug, die kriegen die Stelle schon noch anders gefüllt.
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