08.04.2022, 18:25
(08.04.2022, 18:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 18:10)Nds Gast schrieb: Mal so eine Frage? Wann war denn dieses Schreiben an oder vom Anwalt, dass er Akteneinsicht wollte und die geschrieben habe, dass das Gutachten noch nicht da ist.
Da waren ja 2 Schreiben vom Anwalt in der Akte.
Habe nämlich beim Beweisverwertungsverbot den 168c mit der Benachrichtungspflicht diskutiert, weil er dann ja schon einen Verteidiger hatte. Kann aber auch sein, dass ich den Sachverhalt so durcheinander gebracht habe und ich hier Bockmist gebaut habe
Das stand doch im Vermerk von der StA oder? War in der Klausur meiner Erinnerung nach relativ weit hinten abgedruckt, jedenfalls nach der richterlichen Vernehmung meine ich?
Ok, Mist...dann habe ich wohl alles durcheinander gebracht
08.04.2022, 18:28
(08.04.2022, 18:25)Nds Gast schrieb:(08.04.2022, 18:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 18:10)Nds Gast schrieb: Mal so eine Frage? Wann war denn dieses Schreiben an oder vom Anwalt, dass er Akteneinsicht wollte und die geschrieben habe, dass das Gutachten noch nicht da ist.
Da waren ja 2 Schreiben vom Anwalt in der Akte.
Habe nämlich beim Beweisverwertungsverbot den 168c mit der Benachrichtungspflicht diskutiert, weil er dann ja schon einen Verteidiger hatte. Kann aber auch sein, dass ich den Sachverhalt so durcheinander gebracht habe und ich hier Bockmist gebaut habe
Das stand doch im Vermerk von der StA oder? War in der Klausur meiner Erinnerung nach relativ weit hinten abgedruckt, jedenfalls nach der richterlichen Vernehmung meine ich?
Ok, Mist...dann habe ich wohl alles durcheinander gebracht
Ich weiß es aber auch nicht mehr so
08.04.2022, 20:08
GPA: Was habt ihr beim SGB Komplex?
Habe leider zu wenig Zeit gehabt und mich hat die Soll-Vorschrift verwirrt. Habe nur 263 geprüft und mangels Vermögensschadens verneint.
Habe leider zu wenig Zeit gehabt und mich hat die Soll-Vorschrift verwirrt. Habe nur 263 geprüft und mangels Vermögensschadens verneint.
08.04.2022, 20:24
(08.04.2022, 20:08)Reformatio in peius schrieb: GPA: Was habt ihr beim SGB Komplex?
Habe leider zu wenig Zeit gehabt und mich hat die Soll-Vorschrift verwirrt. Habe nur 263 geprüft und mangels Vermögensschadens verneint.
Habe 263,13 geprüft, und eine Analogie zu 60 SGB gezogen, also ob die Vorschrift dem Beschuldigten irgendwelche Pflichten auferlegt..
das mit dem Schaden ist wahrscheinlich plausibler aber hatte keine Zeit mehr.
08.04.2022, 20:37
(08.04.2022, 20:24)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:08)Reformatio in peius schrieb: GPA: Was habt ihr beim SGB Komplex?
Habe leider zu wenig Zeit gehabt und mich hat die Soll-Vorschrift verwirrt. Habe nur 263 geprüft und mangels Vermögensschadens verneint.
Habe 263,13 geprüft, und eine Analogie zu 60 SGB gezogen, also ob die Vorschrift dem Beschuldigten irgendwelche Pflichten auferlegt..
das mit dem Schaden ist wahrscheinlich plausibler aber hatte keine Zeit mehr.
Wegen Zeitmangel habe ich auch nur schnell 263 wegen fehlendem Vermögensschaden abgelehnt. Er hatte ja einen Anspruch auf die Leistung, er hat die Leistungen nicht durch Täuschung erlangt oÄ, er hat sie nur abredewidrig verbraucht bzw. eingesetzt.
08.04.2022, 20:42
(08.04.2022, 20:37)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:24)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:08)Reformatio in peius schrieb: GPA: Was habt ihr beim SGB Komplex?
Habe leider zu wenig Zeit gehabt und mich hat die Soll-Vorschrift verwirrt. Habe nur 263 geprüft und mangels Vermögensschadens verneint.
Habe 263,13 geprüft, und eine Analogie zu 60 SGB gezogen, also ob die Vorschrift dem Beschuldigten irgendwelche Pflichten auferlegt..
das mit dem Schaden ist wahrscheinlich plausibler aber hatte keine Zeit mehr.
Wegen Zeitmangel habe ich auch nur schnell 263 wegen fehlendem Vermögensschaden abgelehnt. Er hatte ja einen Anspruch auf die Leistung, er hat die Leistungen nicht durch Täuschung erlangt oÄ, er hat sie nur abredewidrig verbraucht bzw. eingesetzt.
Mist
08.04.2022, 20:52
(08.04.2022, 20:37)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:24)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:08)Reformatio in peius schrieb: GPA: Was habt ihr beim SGB Komplex?
Habe leider zu wenig Zeit gehabt und mich hat die Soll-Vorschrift verwirrt. Habe nur 263 geprüft und mangels Vermögensschadens verneint.
Habe 263,13 geprüft, und eine Analogie zu 60 SGB gezogen, also ob die Vorschrift dem Beschuldigten irgendwelche Pflichten auferlegt..
das mit dem Schaden ist wahrscheinlich plausibler aber hatte keine Zeit mehr.
Wegen Zeitmangel habe ich auch nur schnell 263 wegen fehlendem Vermögensschaden abgelehnt. Er hatte ja einen Anspruch auf die Leistung, er hat die Leistungen nicht durch Täuschung erlangt oÄ, er hat sie nur abredewidrig verbraucht bzw. eingesetzt.
Und was ist mit der Vermieterin?
Beim Schaden habe ich erörtert, dass das Jobcenter selbst keinen Vermögensschaden erlitten hat, weil es ohnehin die 400,-€ monatlich hätte zahlen müssen. Habe dann aber erörtert, dass die Vermieterin einen solchen erlitten haben könnte. Diese hat die 5 Monatsmieten nicht erhalten und erlitt somit einen Vermögensschaden. Der Schaden entfiel meiner Meinung nach auch nicht durch den Anspruch der Vermieterin auf Übernahme der Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II, da nach § 8 StGB der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem der Täter das erste Mal hätte handeln, also die Mieter hätte weiterleiten, könne. Macht das iwie Sinn?
08.04.2022, 20:52
Hier fehlte es m.A. bereits an einer Täuschung, weil der Erklärung gegenüber der Sachbearbeiterin kein weitergehender Erklärungswert beigemessen werden konnte. Schließlich erfolgte der Widerruf ohne jegliche Begründung.
08.04.2022, 20:56
(08.04.2022, 20:52)Gast67 schrieb: Hier fehlte es m.A. bereits an einer Täuschung, weil der Erklärung gegenüber der Sachbearbeiterin kein weitergehender Erklärungswert beigemessen werden konnte. Schließlich erfolgte der Widerruf ohne jegliche Begründung.
Ich habe da auch schon keine Täuschung gesehen, höchstens in einem unterlassen in dem er die Beiträge nicht weitergeleitet hat?! Fand das total verwirrend und hatte auch nicht mehr viel Zeit
08.04.2022, 20:58
Eine besondere Garantenstellung bzgl. des Vermögens habe ich abgelehnt. Hier für mich eher nach zivilrechtlichen Vorschriften zu lösen.