08.04.2022, 17:10
(08.04.2022, 17:01)NRW1 schrieb: Habe das ganz anders geprüft
TK 1: 242 bejaht. Aussage vor dem Ermittlungsrichter habe ich nicht verwerten lassen, weil er vorher ausdrücklich ggü. der Polizei geäußert hatte, er wolle einen Verteidiger, daher grober Verstoß.
TK 2:
versuchten mord bejaht, Rücktritt verneint. Raub in einem Satz mangels Finalität verneint.
252 habe ich verneint, weil ich der Meinung war, dass der Diebstahl schon zu diesem Zeitpunkt beendet war. War mir hier nicht sicher, ob man nicht doch eine Vollendung zu diesem Zeitpunkt sehen konnte.
227 (+) aber an sich nicht einschlägig, weil ich schon Vorsatz hinsichtlich mord bejaht hatte.
Tatkomplex 3: versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Regelbeispiel und grunddelikt bejaht.
Dass er einen Verteidiger möchte war aber auf der Polizeiwache. Erst nach der Vernehmung vor dem Richter hat er gesagt dass er einen RA möchte.
Der Diebstahl ist doch erst beendet wenn er Beute gesichert hat. Das war mM im Laden noch nicht der Fall - aber ihr wisst ja: bei SR haben alle immer eine andere Lösung. Macht euch ein schönes Wochenende
08.04.2022, 17:18
Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
08.04.2022, 17:19
(08.04.2022, 17:18)MarioBasler schrieb: Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
Das war doch sein eigenes Auto?!
08.04.2022, 17:20
(08.04.2022, 17:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:18)MarioBasler schrieb: Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
Das war doch sein eigenes Auto?!
Was hast du bei 224 nr 5 zum Vorsatz geschrieben?
08.04.2022, 17:22
(08.04.2022, 17:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:18)MarioBasler schrieb: Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
Das war doch sein eigenes Auto?!
Oha dann hab ich da ne richtigen Bock geschossen
Gut, dass es nur mein Verbesserungsversuch ist :D
08.04.2022, 17:24
(08.04.2022, 17:22)MarioBasler schrieb:(08.04.2022, 17:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:18)MarioBasler schrieb: Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
Das war doch sein eigenes Auto?!
Oha dann hab ich da ne richtigen Bock geschossen
Gut, dass es nur mein Verbesserungsversuch ist :D
Wer weiß was richtig ist...
08.04.2022, 17:25
(08.04.2022, 17:20)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:18)MarioBasler schrieb: Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
Das war doch sein eigenes Auto?!
Was hast du bei 224 nr 5 zum Vorsatz geschrieben?
Habe da viel aus dem Fischer abgeschrieben und am Ende Nr. 5 abgelehnt, weil er diesbzgl. gar keine Vorstellung hatte, aber das kann auch falsch sein.
08.04.2022, 17:29
(08.04.2022, 17:25)MarioBasler schrieb:(08.04.2022, 17:20)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:19)Gast schrieb:(08.04.2022, 17:18)MarioBasler schrieb: Habe in NRW eine etwas andere Lösung:
TK 1: Elektronikmarkt:
- §§ 212 I, 22, 23 I (-), da kein Tötungsvorsatz
- §§ 249, 250 (-), da keine Finalität, Gewalt offensichtlich zwischen Vollendung und Beendigung
- § 252, 250 etc. (-), da mM nach keine Beuteerhaltungsabsicht
- §§ 242 I, 244 Nr. 1 a) (+)
- § 223 I, 224 I Nr. 2, 5 wegen des Stichs; hier war mM nach problematisch, ob er bzgl. § 224 I Nr. 5 Vorsatz hatte, weil er den Detektiv nur "anritzen" wollte
- Aussage habe ich Verwertbarkeit (+); das kann aber auch falsch sein
TK 2:
- §§ 242 I, 243, 22, 23; (P) Indizwirkung des Regelbeispiels durch unmittelbares Ansetzen; wird nach der Schuld diskutiert; aber danach Rücktritt (+) wegen Freiwilligkeit
- §§ 242 I, 243, 22, 23 bzgl. Auto (+)
- §§ 248b, 22, 23 I kurz angesprochen
Das war doch sein eigenes Auto?!
Was hast du bei 224 nr 5 zum Vorsatz geschrieben?
Habe da viel aus dem Fischer abgeschrieben und am Ende Nr. 5 abgelehnt, weil er diesbzgl. gar keine Vorstellung hatte, aber das kann auch falsch sein.
Habe gesagt dass es keine Abweichung vom kausal Verlauf ist; der Täter mus damit rechnen dass das sich das Opfer wehrt oder anderweitig handelt und deshalb ihm das zuzurechnen ist
08.04.2022, 18:10
Mal so eine Frage? Wann war denn dieses Schreiben an oder vom Anwalt, dass er Akteneinsicht wollte und die geschrieben habe, dass das Gutachten noch nicht da ist.
Da waren ja 2 Schreiben vom Anwalt in der Akte.
Habe nämlich beim Beweisverwertungsverbot den 168c mit der Benachrichtungspflicht diskutiert, weil er dann ja schon einen Verteidiger hatte. Kann aber auch sein, dass ich den Sachverhalt so durcheinander gebracht habe und ich hier Bockmist gebaut habe
Da waren ja 2 Schreiben vom Anwalt in der Akte.
Habe nämlich beim Beweisverwertungsverbot den 168c mit der Benachrichtungspflicht diskutiert, weil er dann ja schon einen Verteidiger hatte. Kann aber auch sein, dass ich den Sachverhalt so durcheinander gebracht habe und ich hier Bockmist gebaut habe
08.04.2022, 18:19
(08.04.2022, 18:10)Nds Gast schrieb: Mal so eine Frage? Wann war denn dieses Schreiben an oder vom Anwalt, dass er Akteneinsicht wollte und die geschrieben habe, dass das Gutachten noch nicht da ist.
Da waren ja 2 Schreiben vom Anwalt in der Akte.
Habe nämlich beim Beweisverwertungsverbot den 168c mit der Benachrichtungspflicht diskutiert, weil er dann ja schon einen Verteidiger hatte. Kann aber auch sein, dass ich den Sachverhalt so durcheinander gebracht habe und ich hier Bockmist gebaut habe
Das stand doch im Vermerk von der StA oder? War in der Klausur meiner Erinnerung nach relativ weit hinten abgedruckt, jedenfalls nach der richterlichen Vernehmung meine ich?