06.04.2022, 08:24
(05.04.2022, 16:43)Ref(SH) schrieb:(05.04.2022, 16:42)Ref(SH) schrieb:(05.04.2022, 16:39)Gästeliste schrieb:(05.04.2022, 16:35)Ref(SH) schrieb:(05.04.2022, 16:27)Gästeliste schrieb: Dafür war aber der Kalender, weil fristende eigentlich 06.01.. der war aber anhaltinischer Feiertag. Deswegen fristende 07.01., an dem auch die Zustellung stattfand.
Ich hab den Kalender auch benutzt wegen der Monatsfrist für die Zustellung an den Vfg Kläger (Gerichtsvollzieher wurde von Vfg Klägerin beauftragt) und außerdem konnte man noch die Ladungsfrist 217 ansprechen, dass der Zeuge auch nicht rechtzeitig vom Gericht geladen werden konnte, da er als Beweismittel erst 4 Tage vorher angeboten wurde
Zeugen und sonstige Beweismittel zur Glaubhaftmachung sind im Verfügungsverfahren selbst „mitzubringen“. Gericht hat nicht zu laden.
Also ich hab auch nur gemeint und geschrieben, dass es auch unter diesen Gesichtspunkt nicht gepasst hätte... Als Zusatz Argument.
Auch nur, weil der Vfg Beklagte das ja meinte isv "das Gericht hat ihn nicht geladen..."
Im Bearbeitervermerk stand: alle Ladungen ordnungsgemäß
06.04.2022, 10:57
Also morgen dann in HH RA-Klausur und ein drittes Mal APR verbunden mit Kautelar?
06.04.2022, 12:36
06.04.2022, 13:41
(06.04.2022, 12:36)Gast schrieb:(06.04.2022, 10:57)Gast schrieb: Also morgen dann in HH RA-Klausur und ein drittes Mal APR verbunden mit Kautelar?
Gilt die Klausur von Montag nicht schon als Kautelar?
Jein. Es gibt die besondere Art von Klausuren, die nicht rein kautelar sind, sondern mit dem kautelarischen Teil.
06.04.2022, 14:09
(06.04.2022, 13:41)Salvatorische Klausel schrieb:(06.04.2022, 12:36)Gast schrieb:(06.04.2022, 10:57)Gast schrieb: Also morgen dann in HH RA-Klausur und ein drittes Mal APR verbunden mit Kautelar?
Gilt die Klausur von Montag nicht schon als Kautelar?
Jein. Es gibt die besondere Art von Klausuren, die nicht rein kautelar sind, sondern mit dem kautelarischen Teil.
Aber es würde keine reine Kautelar mehr kommen, oder?!
06.04.2022, 14:11
(06.04.2022, 14:09)Gast schrieb:(06.04.2022, 13:41)Salvatorische Klausel schrieb:(06.04.2022, 12:36)Gast schrieb:(06.04.2022, 10:57)Gast schrieb: Also morgen dann in HH RA-Klausur und ein drittes Mal APR verbunden mit Kautelar?
Gilt die Klausur von Montag nicht schon als Kautelar?
Jein. Es gibt die besondere Art von Klausuren, die nicht rein kautelar sind, sondern mit dem kautelarischen Teil.
Aber es würde keine reine Kautelar mehr kommen, oder?!
Und ist ggf. eine Anwaltsklausur ZHG auch noch möglich?
06.04.2022, 15:11
In diesem Durchgang scheint alles möglich.
06.04.2022, 15:31
Moin, stand in der A2 Klausur in nds irgendwas davon dass die Gesellschaft eingetragen werden soll?
06.04.2022, 15:57
06.04.2022, 18:20