14.03.2022, 17:15
@Berlin: Wie seid ihr damit umgegangen, dass Brieftasche und Feuerzeug geklaut worden sind? An welcher Stelle habt ihr das unterschiedlich dargestellt? Habs am Ende komplett ignoriert und getan als obs gleich ist....da muss irgendwo noch was eingebaut gewesen sein....
14.03.2022, 17:16
(14.03.2022, 17:15)Hessin22 schrieb:(14.03.2022, 17:12)Gast schrieb: Also in Hessen ist auch keiner hinterhergerannt. Allerdings war auf der Rückseite des Bearbeitervermerks eine ganze von Normen angegeben, die ausgeschlossen waren. So u. a. 211, 212, 244, ...
Im BV stand, dass die Anzeige über Online-Wache nicht der elektronischen Form des § ... StPO entspricht und nicht die Identität der Person geprüft wird.
Aber in Berlin ist ja wirklich heftig, wenn dort noch weitere Tatkomplexe eingebaut waren.
Heißt das jetzt, dass ein Strafantrag gestellt wurde oder keiner?
Ergo: es wurde KEIN Strafantrag gestellt. Im BV war noch in Hessen der Hinweis, dass sie keine Angehörigen hat, die dann Antragsberechtigt wären.
14.03.2022, 17:18
(14.03.2022, 17:16)Gast schrieb:(14.03.2022, 17:15)Hessin22 schrieb:(14.03.2022, 17:12)Gast schrieb: Also in Hessen ist auch keiner hinterhergerannt. Allerdings war auf der Rückseite des Bearbeitervermerks eine ganze von Normen angegeben, die ausgeschlossen waren. So u. a. 211, 212, 244, ...
Im BV stand, dass die Anzeige über Online-Wache nicht der elektronischen Form des § ... StPO entspricht und nicht die Identität der Person geprüft wird.
Aber in Berlin ist ja wirklich heftig, wenn dort noch weitere Tatkomplexe eingebaut waren.
Heißt das jetzt, dass ein Strafantrag gestellt wurde oder keiner?
Ergo: es wurde KEIN Strafantrag gestellt. Im BV war noch in Hessen der Hinweis, dass sie keine Angehörigen hat, die dann Antragsberechtigt wären.
So hatte ich das auch verstanden. Habe leider diesen Ring im 1. TK auch übersehen und einfach alles mangels Strafantrag sofort eingestellt :D
14.03.2022, 17:18
(14.03.2022, 17:14)Gast schrieb: Wenn es in Berlin tatsächlich kein Hinweis auf den Ring gab, hätte man wahrscheinlich im TK 1 nur kurz darstellen müssen, dass mangels wirksamen Strafantrages ein Verfahrenshindernis besteht. Das hätte dann natürlich erhebliche Zeit gespart, die man dann in den anderen TKs (insb. mit Kreditkarte) aufbringen konnte.
In der Online-Strafanzeige stand der Ring doch drin? "Totenschädelring". Bzgl. des Strafantrags gibts unterschiedliche Meinungen. Wird atm nen Streit geführt, der noch nicht vom BGH entschieden ist. Man hätte höchstens sagen können, der Ring ist nicht nachzuweisen, da die Strafanzeige für sich zu dünn ist und die Oma auch nix gesehen hat. Allerdings sprach für mich die blutende Wange als Indiz dafür, dass der Ring genutzt wurde. Bin mittlerweile der Meinung man hätte den Tatbestand des 224 I Nr. 2 wegen Ring erläutern sollen, aber auf Beweisebene rausfliegen sollen.
14.03.2022, 17:59
Was lief in der S1 in NRW?
14.03.2022, 18:04
Was habt ihr aus dem Tod der P gemacht? Welche Delikte habt ihr geprüft? War fahrlässige Tötung in Hessen erlassen? Kann mich grade nicht mehr erinnern
14.03.2022, 18:14
(14.03.2022, 18:04)Delkre schrieb: Was habt ihr aus dem Tod der P gemacht? Welche Delikte habt ihr geprüft? War fahrlässige Tötung in Hessen erlassen? Kann mich grade nicht mehr erinnern
Ich prüfte KV mit Todesfolge, ließ es aber nicht durchgegen wg. Problematik Fluchtfälle z. B Fenstersturz aus Angst geflohen. Im Ergebnis habe ich keine Strafverfolgung angenommen, da stolpern kein untypischer Kausalverlauf.
14.03.2022, 18:18
(14.03.2022, 18:14)Gast schrieb:(14.03.2022, 18:04)Delkre schrieb: Was habt ihr aus dem Tod der P gemacht? Welche Delikte habt ihr geprüft? War fahrlässige Tötung in Hessen erlassen? Kann mich grade nicht mehr erinnern
Ich prüfte KV mit Todesfolge, ließ es aber nicht durchgegen wg. Problematik Fluchtfälle z. B Fenstersturz aus Angst geflohen. Im Ergebnis habe ich keine Strafverfolgung angenommen, da stolpern kein untypischer Kausalverlauf.
Aber in dem Fluchtfall flieht doch normalerweise die angegriffene Person.. in 227 steht doch "Tod der verletzten Person". Wie kommt man überhaupt zu der Frage des spezifischen Zurechnungszusammenhangs? Hab das null geblickt :(
14.03.2022, 18:20
(14.03.2022, 18:14)Gast schrieb:(14.03.2022, 18:04)Delkre schrieb: Was habt ihr aus dem Tod der P gemacht? Welche Delikte habt ihr geprüft? War fahrlässige Tötung in Hessen erlassen? Kann mich grade nicht mehr erinnern
Ich prüfte KV mit Todesfolge, ließ es aber nicht durchgegen wg. Problematik Fluchtfälle z. B Fenstersturz aus Angst geflohen. Im Ergebnis habe ich keine Strafverfolgung angenommen, da stolpern kein untypischer Kausalverlauf.
Habe super viel Zeit verloren mit der Frage, was eigentlich genau in Betracht kommt, da 222 ausgeschlossen war und es ja keine kv an dem Opfer gegeben hat. Die sind ja nur auf sie zugegangen, es gab keine Berührung o.ä.
Habe dann versuchte kv mit Todesfolge genommen, weil eine vollendete kv nicht zu begründen war....
14.03.2022, 18:22
(14.03.2022, 18:18)Delkre schrieb:(14.03.2022, 18:14)Gast schrieb:(14.03.2022, 18:04)Delkre schrieb: Was habt ihr aus dem Tod der P gemacht? Welche Delikte habt ihr geprüft? War fahrlässige Tötung in Hessen erlassen? Kann mich grade nicht mehr erinnern
Ich prüfte KV mit Todesfolge, ließ es aber nicht durchgegen wg. Problematik Fluchtfälle z. B Fenstersturz aus Angst geflohen. Im Ergebnis habe ich keine Strafverfolgung angenommen, da stolpern kein untypischer Kausalverlauf.
Aber in dem Fluchtfall flieht doch normalerweise die angegriffene Person.. in 227 steht doch "Tod der verletzten Person". Wie kommt man überhaupt zu der Frage des spezifischen Zurechnungszusammenhangs? Hab das null geblickt :(
Der Fall dürfte angelehnt an BGH „Gubener Hetzjagd“ (Urt. v. 9.10.2002 – 5 StR 42/02 (BGHSt 48, 34 ff.) sein.