12.03.2022, 11:36
Ja, öff. Recht scheint auch besser zu sein als Strafrecht. Kommen ja eh fast immer die alten KLausuren dran, die dann in Berlin nachgeschrieben werden.
Der Zivilrechtsfall scheint auch nicht so kompliziert gewesen zu sein wie die Strafrechtsklausur. VSP und Abschleppfall sind Klassiker aus dem Rep. Klausur aus Klägersicht auch. Die ÖR-Klausur lief auch schon. Aber wie man es macht, gefühlt ist es natürlich immer doof.
Der Zivilrechtsfall scheint auch nicht so kompliziert gewesen zu sein wie die Strafrechtsklausur. VSP und Abschleppfall sind Klassiker aus dem Rep. Klausur aus Klägersicht auch. Die ÖR-Klausur lief auch schon. Aber wie man es macht, gefühlt ist es natürlich immer doof.
12.03.2022, 12:15
(12.03.2022, 11:34)Gast schrieb: ich finde immernoch SR war die richtige wahl. in der klausur konnte man (leider nicht ich) extrem viele punkte sammeln, indem man die ganzen beweise sauber darstellt. das war nix wildes und alles schnell im kommentar gefunden. alleine durch ne saubere darstellung der beweise sollte man in der klausur ins obere befriedigend kommen. leider habe ich das materielle recht verhauen bzw. zu wenige anspruchsgrundlagen geprüft. mal schaun.
Anspruchsgrundlagen?
12.03.2022, 12:19
(12.03.2022, 12:15)Gast schrieb:(12.03.2022, 11:34)Gast schrieb: ich finde immernoch SR war die richtige wahl. in der klausur konnte man (leider nicht ich) extrem viele punkte sammeln, indem man die ganzen beweise sauber darstellt. das war nix wildes und alles schnell im kommentar gefunden. alleine durch ne saubere darstellung der beweise sollte man in der klausur ins obere befriedigend kommen. leider habe ich das materielle recht verhauen bzw. zu wenige anspruchsgrundlagen geprüft. mal schaun.Anspruchsgrundlagen?
ich denke der/die schreibende meinte straftatbestände :) nach soner woche ist man schon etwas durch
12.03.2022, 14:45
(12.03.2022, 11:36)Carmen schrieb: Ja, öff. Recht scheint auch besser zu sein als Strafrecht. Kommen ja eh fast immer die alten KLausuren dran, die dann in Berlin nachgeschrieben werden.
Der Zivilrechtsfall scheint auch nicht so kompliziert gewesen zu sein wie die Strafrechtsklausur. VSP und Abschleppfall sind Klassiker aus dem Rep. Klausur aus Klägersicht auch. Die ÖR-Klausur lief auch schon. Aber wie man es macht, gefühlt ist es natürlich immer doof.
Wann und wo lief die ÖR-Klausur denn?
12.03.2022, 21:13
(12.03.2022, 14:45)Gast Bln schrieb:(12.03.2022, 11:36)Carmen schrieb: Ja, öff. Recht scheint auch besser zu sein als Strafrecht. Kommen ja eh fast immer die alten KLausuren dran, die dann in Berlin nachgeschrieben werden.
Der Zivilrechtsfall scheint auch nicht so kompliziert gewesen zu sein wie die Strafrechtsklausur. VSP und Abschleppfall sind Klassiker aus dem Rep. Klausur aus Klägersicht auch. Die ÖR-Klausur lief auch schon. Aber wie man es macht, gefühlt ist es natürlich immer doof.
Wann und wo lief die ÖR-Klausur denn?
VG Giessen 4 K 2613/18.GI glaub ich. Juli letzten Jahres.
13.03.2022, 09:42
Morgen läuft eine StA-Klausur?
13.03.2022, 10:34
(12.03.2022, 10:42)Berlinale schrieb:(12.03.2022, 10:07)Gast schrieb: Die meisten über 25 I 2 gefangen sind? Das ist doch - wenn man da liest - nicht mal zutreffend. Die paar die da geschrieben haben waren sich offenbar auch uneinig. Ob - wie Dienstag - am Sachverhalt geschraubt wurde, ist auch unklar. Gestern wurden einige zusätzliche Hinweise eingebaut, die klar für Mittäterschaft sprechen.
A. Ich habe bei der BMW-GmbH geprüft:
(Betrug alles ggü und zu Lasten der BMW GmbH)
1. § 263 I
(-) keine eigene Handlung des B, weil auf Eingehungsbetrug abgestellt
2. §§ 263 I, 26
(-) weil ich keine Bereicherungsabsicht bei I angenommen habe, und deswegen keine tb, rw vortat
(fand ich plausibel nach Aussage des I und weil der B im Autohaus das Geschäft eigentlich angeleiert hat laut Autohauszeugen (=> hab ich natürlich nicht hingeschrieben, weil keine Zeit mehr)
3. §§ 263 I, 25 I Alt. 2
(-) weil ich bei B keinen Vorsatz / Bereicherungsabsicht gesehen habe. er hat ja die Raten gezahlt, die von seinem ALG II Geld auch gedeckt gewesen sein müssten (kA. ob er Zeitraum abgedeckt gewesen war)
4. § 267 I (herstellen)
(+), keine Zeit das ordentlich zu prüfen oder zu begründen
5. § 267 I, 26 I (gebrauchen)
(+) auch nicht wirklich vertieft geprüft
B. Bei der Audi GmbH:
1. §§ 263 I, II, 22, 23
(+), Eingehungsbetrug. Diesmal mit Bereicherungsabsicht angenommen, weil er vor dem Tatzeitpunkt die Raten für die BMW Karre nicht mehr gezahlt hatte
2. §267 I (herstellen und gebrauchen, gebrauchen tritt zurück weil von anfang an geplant)
C. Autoverkauf an J:
1. § 263 I
(-) weil J nicht gutgläubig
2. § 246 I, II
(+) Anvertraut von I, da er ja davon ausging, die Raten zu bezahlen und das Auto nach 24 Monaten wieder zurückzugeben
D. Beweisprobleme
-> habe ich bei Audi-Betrug eingebaut
=> Anordnung Postbeschlagnahme i.O. aber nicht relevant, weil keine Post gekommen ist
=> Anordnung ggü Post bzgl rückwirkende Auskunft über Zustellungen: Auskunft im Grunde von §99 gedeckt, aber nicht rückwirkend, siehe klarer Wortlaut, Kommentar, Art 10 GG = Verwertungsverbot bzgl Info, dass überhaupt Betrugsfall bei Audi zu Kenntnis gekommen ist? (-), weil keine Fernwirkung
=> Durchsuchung habe ich keine Fehler gesehen, habe das aber auch nur überflogen. Polizei darf auch direkt zu Gericht wegen Anordnung
E. B-Gutachten
- beiordnung (-) weil bereits verteidigerin
- anklage vor strafrichter
- keine u haft
__________________________________________
So:
Ich fand die Klausur eine Katastrophe. Genauso wie Donnerstag. Gestern sollte das eigentlich eine Klausur zur Bestehensgarantie werden. Ich meine, ich hab mir SR extra ausgesucht, weil ich da immer ganz gut abgeschnitten habe. Jetzt bezweifle ich, dass ich mit der überhaupt überm Strich bin. Eher nicht.
So eine Klausur habe ich echt noch nicht erlebt. Diese ganze Leasingscheiße irgendwie auseinander zunehmen. Einfach beknackt. Komplettes Chaos, unübersichtlich und chaotisch geprüft und dann die Sachen, die eigentlich gingen (Beweismittel) schlampig unter Zeitmangel nicht mehr ordentlich hingekriegt. In meinem Konkretum der Anklageschrift steht lediglich: (...)
Mit fallen super viele Sachen ein, die man noch prüfen müsste. Heute um sieben aufgewacht und denke seitdem dass es knapp wird mit bestehen, nach schon zwei ordentlich verkackten Klausuren.
Frage mich, ob das der richtige Weg ist, den die OLG / das KG und die JPA´s gehen. Es gibt immer weniger Leute, die Rechtswissenschaften studieren möchten, immer weniger Leute, die das bis zum Ende durchziehen wollen und das 2. Examen machen. Und ich finde es nur fair, Leuten das alles abzuraten. Der ganze Stress und Druck lohnt sich nicht.
Ich versuch jetzt mit der Klausur abzuschließen. Bringt ja alles nichts.
I feel you.
Aber mach' Dir keine so zermürbenden Sorgen. Du hast doch alle Probleme erkannt. Wie man sich letzlich entscheidet, ist immer eine Frage der Argumentation. Die Ratenzahlung stellt hier ja auch eine nachvollziehbare Weiche den Vorsatz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzulehnen.
Ich denke nicht, dass es eine Katastrophe war. :)
Ich beispielsweise habe nur mit dem Kommentar bei der Postbeschlagnahme gearbeitet, in dem die Neuregelungen noch gar nicht drinstanden (da erst ab Juli 2021 in Kraft). Im Schönfelder / Grüneberg (oder Habersack? verwechsel ich immer) war § 99 II, III StPO aber natürlich schon in der neusten Ausgabe abgedruckt. Das ist ein schlimmer Fehler! Aber nicht, wie man sich hinsichtlich des Vorsatzes im Zeitpunkt der Tat entscheidet, bzw. auf welchen Zeitpunkt man abstellt. Dafür lieferte der Sachverhalt viel zu viele Möglichkeiten, die allesamt mit entspr. Argumenten vertretbar sind. Genauso wie Mittäterschaft oder mittelbare Täterschaft. Für beides gibt es Argumente. Und die "Hints" im SV sprachen ebenso "eindeutig" für mittelbare Täterschaft (I hat sicher 3 Mal in der Vernehmung gesagt "ich war ganz sicher, dass B bezahlen wird", "ich habe niemals damit gerechnet, er würde nicht zahlen" etc.) wie "Hints" zur Mittäterschaft. Hier kommt es lediglich auf eine saubere Argumentation an.
Mach Dich nicht verrückt! Das wird schon passen.
Grüße
13.03.2022, 11:58
"ich war ganz sicher, dass B bezahlen wird", "ich habe niemals damit gerechnet, er würde nicht zahlen"
————————
Na wenn ein Beschuldigter das in einer Beschuldigtenvernehmung so angibt, wird man das wohl für bare Münze nehmen müssen. Das führt ja gar kein Weg dran vorbei.
Es gibt zwischen dem ersten und dem zweiten Examen halt doch Unterschiede.
————————
Na wenn ein Beschuldigter das in einer Beschuldigtenvernehmung so angibt, wird man das wohl für bare Münze nehmen müssen. Das führt ja gar kein Weg dran vorbei.
Es gibt zwischen dem ersten und dem zweiten Examen halt doch Unterschiede.
13.03.2022, 11:59
Morgen StA Klausur
13.03.2022, 12:08
Ja, morgen StA, übermorgen Anwalt (Revisionsklausur) oder ggf. wenn auch unwahrscheinlich Strafurteil