01.03.2022, 00:00
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu dem Thema "Nebenjob" für Volljuristen*innen.
Welcher Nebenjob würde sich für eine Syndikusjuristin empfehlen neben der Tätigkeit als Syndikus? Habt ihr einen Nebenjob, z.B. Prüfer im Stex/Klausurkorrektor/Rechtsanwalt/Wissmit?
Gerne könnt ihr mal eure Erfahrungen hier erzählen (zB in etwa: "Richter Zivildezernat, daneben Prüfer im 2. Stex", oder "angestellter RA, daneben Lehrbeauftragter an Gammeluni ( )" usw.)
Ist das Aufnehmen eines Nebenjobs empfehlenswert neben der Haupttätigkeit oder wird das bereits zu anstrengend?
Lohnt sich das Aufnehmen eines Nebenjobs steuerlich, da dies wohl Steuerklasse VI wäre?
Würde mich über zahlreiche Beiträge freuen.
Dankeschö!
ich habe ein paar Fragen zu dem Thema "Nebenjob" für Volljuristen*innen.
Welcher Nebenjob würde sich für eine Syndikusjuristin empfehlen neben der Tätigkeit als Syndikus? Habt ihr einen Nebenjob, z.B. Prüfer im Stex/Klausurkorrektor/Rechtsanwalt/Wissmit?
Gerne könnt ihr mal eure Erfahrungen hier erzählen (zB in etwa: "Richter Zivildezernat, daneben Prüfer im 2. Stex", oder "angestellter RA, daneben Lehrbeauftragter an Gammeluni ( )" usw.)
Ist das Aufnehmen eines Nebenjobs empfehlenswert neben der Haupttätigkeit oder wird das bereits zu anstrengend?
Lohnt sich das Aufnehmen eines Nebenjobs steuerlich, da dies wohl Steuerklasse VI wäre?
Würde mich über zahlreiche Beiträge freuen.
Dankeschö!
01.03.2022, 10:37
Hatte bisher noch keinen nebenjob (plane aber zeitnah als Prüfer im Staatsexamen).
Dennoch zumindest für die steuerliche Seite mal ein Denkanstoß: Wenn du für eine juristische Person des öffentlichen Rechts tätig wirst, ist das ganze bis EUR 3.000 steuerfrei (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG).
Dennoch zumindest für die steuerliche Seite mal ein Denkanstoß: Wenn du für eine juristische Person des öffentlichen Rechts tätig wirst, ist das ganze bis EUR 3.000 steuerfrei (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG).
01.03.2022, 10:45
Hi,
Ich hänge mich hier mal an :-)
ich bin Syndikus in einem großen Automobilkonzern und hab mir auch schon überlegt, mich nebenbei als Rechtsanwalt noch selbständig zu machen. Mein Unternehmen erlaubt die Doppelzulassung und stellt einen für Gerichtstermine bspw. frei. Da ich Vollzeit arbeite (so um die 40h) würden eigentlich nur kleine Mandate und/oder Terminsvertretungen in Betracht kommen.
Alternativ hatte ich überlegt, Wirtschaftsmediation anzubieten.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung, wie man sowas am besten angeht?
VG
Ich hänge mich hier mal an :-)
ich bin Syndikus in einem großen Automobilkonzern und hab mir auch schon überlegt, mich nebenbei als Rechtsanwalt noch selbständig zu machen. Mein Unternehmen erlaubt die Doppelzulassung und stellt einen für Gerichtstermine bspw. frei. Da ich Vollzeit arbeite (so um die 40h) würden eigentlich nur kleine Mandate und/oder Terminsvertretungen in Betracht kommen.
Alternativ hatte ich überlegt, Wirtschaftsmediation anzubieten.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung, wie man sowas am besten angeht?
VG
01.03.2022, 10:53
Wenn ihr so sehr auf arbeiten steht, hättet ihr doch auch gleich Anwalt / GK wählen können?
01.03.2022, 11:11
Der Vorteil der Nebentätigkeit zur GK ist aber die bessere Dosierbarkeit. Zumindest stelle ich mir das so vor. Ich war, bevor ich Syndikus wurde, 1 1/2 Jahre in einer GK und die Dauerbelastung war schon recht heftig.
01.03.2022, 11:39
01.03.2022, 13:16
Hier Verwaltungsjurist und nebenbei Referent für verschiedene Institutionen. Der Vorteil ist natürlich die Planbarkeit und die gute Bezahlung.
01.03.2022, 15:47
(01.03.2022, 13:16)bremer_2020 schrieb: Hier Verwaltungsjurist und nebenbei Referent für verschiedene Institutionen. Der Vorteil ist natürlich die Planbarkeit und die gute Bezahlung.
Welche Referenten/Dozententätigkeit ist denn gut bezahlt? Ich kenn das nur aus der Uni und das steht in keinem Verhältnis mit Vorbereitungen, Korrekturen, Prüfungserstellung etc
01.03.2022, 18:14
(01.03.2022, 15:47)Gast schrieb:(01.03.2022, 13:16)bremer_2020 schrieb: Hier Verwaltungsjurist und nebenbei Referent für verschiedene Institutionen. Der Vorteil ist natürlich die Planbarkeit und die gute Bezahlung.
Welche Referenten/Dozententätigkeit ist denn gut bezahlt? Ich kenn das nur aus der Uni und das steht in keinem Verhältnis mit Vorbereitungen, Korrekturen, Prüfungserstellung etc
Das sind Referententätigkeiten für andere Verwaltungseinheiten. Das ganze läuft über Studieninstitute und ist von der Bezahlung nicht mit universitären Tätigkeiten zu vergleichen. Eine Nachbereitung gibt es nicht und die Vorbereitung fällt eigentlich nur einmal an.
02.03.2022, 00:31
Wenn ich mich mal einklinken darf:
Ist es einem RA erlaubt nebenberuflich (mehrere) operative (Kapital-)Gesellschaften zu gründen/führen?
Auf diesem Weg dürften berufsrechtliche Einschränkungen nicht zum Tragen kommen, da keine Personenidentität besteht. Oder irre ich mich etwa?
Ist es einem RA erlaubt nebenberuflich (mehrere) operative (Kapital-)Gesellschaften zu gründen/führen?
Auf diesem Weg dürften berufsrechtliche Einschränkungen nicht zum Tragen kommen, da keine Personenidentität besteht. Oder irre ich mich etwa?