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  5. Voreingenommene Prüferin in der mündlichen
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Antworten

 
Voreingenommene Prüferin in der mündlichen
Niedersachsen
Unregistered
 
#1
20.02.2022, 01:44
Hey ihr Lieben,

ich hatte vor einer Woche meine mündliche Prüfungin Niedersachsen. 

Die Vorsitzende fragte mich im Vorgespräch nach meinem Berufswunsch. Nachdem ihr erläuterte dass ich Richterin werden möchte und darüber schwärmte antwortete sie nur lasch : es gäbe auch noch andere Jobs. Man denkt immer nur es gibt entweder RA, Richter oder StA. Dann als sie merkte ich hab es falsch aufgefasst sagt sie nene nicht dass sie denken ich nehme was vorweg. Aber wie sie wissen am Ende rechnet man ja zusammen 

Moral der geschieht : sie hat mich runtergeprüft. 

Bin verzweifelt was kann ich machen? Das war mein Verbesserungsversuch :(
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gast689
Unregistered
 
#2
20.02.2022, 01:58
mit welchen Vornoten bist du in die Prüfung?
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Niedersachsen
Unregistered
 
#3
20.02.2022, 01:59
7,8

Gelandet bei: 7,5
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Gast
Unregistered
 
#4
20.02.2022, 08:21
Bereits dem geschilderten Sachverhalt ist nicht zu entnehmen, dass eine Voreingenommenheit der Vorsitzenden bestand. Sie informierte lediglich, dass es noch andere Berufe abseits der Justiz und der Anwaltschaft gibt.
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Gast
Unregistered
 
#5
20.02.2022, 10:50
Aus der Aussage folgt auch keine Besorgnis der Befangenheit. Ich vermute, dass dieser Satz tatsächlich einfach freundlich gemeint war. Wie lief den die Prüfung ab - auch gerade im Vergleich zu den Mitprüflingen?
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Gast
Unregistered
 
#6
20.02.2022, 13:46
Mit 7,8 im schriftlichen warst du ja auch ein gutes Stück von der Staatsnote entfernt. Man kann halt nicht erwarten über einen Notenpunkt hochgeprüft zu werden.

Denke nicht, dass das angreifbar ist. Wenn der Eindruck der Voreingenommenheit nach dem Vorgespräch entstand hättest du das schon vor der Prüfung anbringen müssen.
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Lars die Ente
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#7
20.02.2022, 14:08
nach meiner Erfahrung ist alles unter 7 Punkte weit vom Prädikat entfernt. ich kenne eine handvoll Referendare, die von 7 punkte nach dem schriftlichen Teil auf 9 Punkte gekommen sind. 

ich sehe es nicht so, dass sie unbedingte voreingenommen war. wir wissen auch nicht wie deine individuellen Leistung in der Prüfung war. es gibt halt einfach Prüfer die bewerten strenger und andere die bewerten leichter. ich kenne auch Prüfer aus dem ersten Examen, die haben immer die gleichen Fragen gestellt. diejenigen zu bekommen war auch wie ein sechser im Lotto. es gehört halt einfach eine große Portion Glück dazu und du hattest halt einfach Pech. dabei ist runterprüften schon echt mies. 

in meiner mündlichen zum ersten Examen hatte ich jemanden der war in der jungen Union tätig und der Prüfer war auch in der CDU. davon war er auch unheimlich begeistert. am ende kamen auch noch aktuelle Fragen aus der kommunalen Politik dran. zufälligerweise war er es auch, der die meisten punkte bekommen hat.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2022, 14:09 von Lars die Ente.)
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Prüfungssystem hat fertig.
Unregistered
 
#8
20.02.2022, 14:51
(20.02.2022, 01:44)Niedersachsen schrieb:  Hey ihr Lieben,

ich hatte vor einer Woche meine mündliche Prüfungin Niedersachsen. 

Die Vorsitzende fragte mich im Vorgespräch nach meinem Berufswunsch. Nachdem ihr erläuterte dass ich Richterin werden möchte und darüber schwärmte antwortete sie nur lasch : es gäbe auch noch andere Jobs. Man denkt immer nur es gibt entweder RA, Richter oder StA. Dann als sie merkte ich hab es falsch aufgefasst sagt sie nene nicht dass sie denken ich nehme was vorweg. Aber wie sie wissen am Ende rechnet man ja zusammen 

Moral der geschieht : sie hat mich runtergeprüft. 

Bin verzweifelt was kann ich machen? Das war mein Verbesserungsversuch :(

Oh man das tut mir leid. Keine Ahnung wie da etwaige Erfolgsaussichten zu bewerten sind. Mag dir einfach nur mein Mitgefühl ausdrücken. Ich bin so froh dieses willkürliche Prüfungssystem für immer hinter mir gelassen zu haben es ist einfach nur krank. Lass dich nicht unterkriegen und alles Gute!
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Gast123456789
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2022
#9
20.02.2022, 15:50
Oh man, das tut mir echt total leid. Finde es bei Jura immer schwer zu ertragen, dass man weiß das doch so vieles einfach vom Glück abhängig ist. 
Und runtergeprüft zu werden ist natürlich doppelt mies. 

Ich denke auch, dass es schwierig sein wird dagegen vorzugehen und es wahrscheinlich der einfachere Weg ist, das Kapitel jetzt für dich abzuschließen. Aber wenn das wirklich dein Traumberuf ist, dann such dir einen Anwalt, der auf Prüfungsrecht spezialisiert ist und fordere das Protokoll an. Vielleicht besteht ja doch noch die geringste Möglichkeit irgendwas rauszuholen.
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 169
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#10
20.02.2022, 16:44
Besorgnis der Befangenheit besteht mEn hier nicht, da ist eher der Wunsch der Vater des Gedankens.

Abseits davon regt es mich schon ewig auf, dass Juristen einfach nie in das für sie geltende Prüfungsrecht sehen.
Sofern dich eine Rügeobliegenheit nach deiner PrO trifft und du nicht gerügt hast, kannst du ohnehin nichts mehr machen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2022, 16:47 von Die Spitze der Sozialkompetenz.)
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