10.02.2022, 22:02
Hallo,
ich stelle mir eine Frage, die ich mit Google nicht beantworten konnte: sagen wir, ich werde nach drei Jahren bei Gericht A verplant. 2,3 Jahre später möchte ich gerne das Gericht wechseln, aber innerhalb des Bundeslandes bleiben.
Wie schwierig ist dieser Wechsel? Bewirbt man sich als verplanter Richter auf ausgeschriebene Planstellen? Oder kommuniziert man der Gerichtsleitung, dass man gerne wechseln will und das wird dann - sofern Bedarf an Gericht B besteht - so geklärt?
ich stelle mir eine Frage, die ich mit Google nicht beantworten konnte: sagen wir, ich werde nach drei Jahren bei Gericht A verplant. 2,3 Jahre später möchte ich gerne das Gericht wechseln, aber innerhalb des Bundeslandes bleiben.
Wie schwierig ist dieser Wechsel? Bewirbt man sich als verplanter Richter auf ausgeschriebene Planstellen? Oder kommuniziert man der Gerichtsleitung, dass man gerne wechseln will und das wird dann - sofern Bedarf an Gericht B besteht - so geklärt?
10.02.2022, 23:08
Idr würde das mit einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung laufen. Größte Hindernis könnte in Flächenstaaten mit vielen kleineren Gerichten sein, dass am Wunschgericht schlicht kein Bedarf für eine Lebenszeitplanstelle besteht, auf die du gesetzt werden könntest.
11.02.2022, 09:05
(10.02.2022, 23:08)Gast schrieb: Idr würde das mit einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung laufen. Größte Hindernis könnte in Flächenstaaten mit vielen kleineren Gerichten sein, dass am Wunschgericht schlicht kein Bedarf für eine Lebenszeitplanstelle besteht, auf die du gesetzt werden könntest.
Aber eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung braucht man doch nur bei einem Duenstherrenwechsel, also z.B. von BL A zu BL B oder zwischen Justiz und Verwaltung?
Ich würde eher meinen, dass man sich auf eine ausgeschriebene Planstelle bewirbt und im Erfolgsfall dorthin umgesetzt bzw. zugewiesen wird.
11.02.2022, 10:14
Grundsätzlich geht beides: wenn eine Stelle frei ist darauf bewerben, wenn dort keine Stelle frei, aber Bedarf ist, erst einmal Abordnung. Es gibt ja auch viele Amtsrichter beim LG und mitunter umgekehrt. Auch im ersten Fall aber frühzeitig kommunizieren, um niemandem in die Quere zu kommen...
11.02.2022, 22:05
13.02.2022, 00:35
(11.02.2022, 22:05)Gast schrieb:(11.02.2022, 10:14)Praktiker schrieb: Auch im ersten Fall aber frühzeitig kommunizieren, um niemandem in die Quere zu kommen...
Ich bin mir unsicher, was du damit meinst. Wem sollte eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Planstelle in die Quere kommen?
Dem Kollegen, für den die Stelle ausgeschrieben ist, und dem Personalreferenten, der den Kollegen auf die Stelle setzen will. Vielleicht hat man sie jemandem zugedacht, der jahrelang an einen unbeliebten Standort gependelt ist, oder einem Staatsanwalt, der Richter werden wollte, oder einem Proberichter, der planmäßig werden soll, oder oder oder. Deshalb erst einmal reden.
13.02.2022, 01:07
(13.02.2022, 00:35)Praktiker schrieb:(11.02.2022, 22:05)Gast schrieb:(11.02.2022, 10:14)Praktiker schrieb: Auch im ersten Fall aber frühzeitig kommunizieren, um niemandem in die Quere zu kommen...
Ich bin mir unsicher, was du damit meinst. Wem sollte eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Planstelle in die Quere kommen?
Dem Kollegen, für den die Stelle ausgeschrieben ist, und dem Personalreferenten, der den Kollegen auf die Stelle setzen will. Vielleicht hat man sie jemandem zugedacht, der jahrelang an einen unbeliebten Standort gependelt ist, oder einem Staatsanwalt, der Richter werden wollte, oder einem Proberichter, der planmäßig werden soll, oder oder oder. Deshalb erst einmal reden.
Ich hatte befürchtet, dass du auf so etwas hinauswolltest. Solche Praktiken mag es geben; mit dem Leistungsprinzip sind sie unvereinbar.
Aber wie soll das "erst einmal reden" aussehen, wenn man sich auf so etwas denn einlassen will? Im Justizminsterium anrufen und sagen: "Ich wollte nur mal fragen, ob das nur eine Pseudoausschreibung ist. Ich will ja niemandem in die Quere kommen."?

13.02.2022, 10:46
Ach, das muss mit dem Leistungsprinzip gar nicht mal unvereinbar sein. Beispielsweise ist es zulässig, Stellen auszuschreiben, die sich ausschließlich an Proberichter richten - das steht dann allerdings (jedenfalls in BW) auch dabei.
Und ansonsten: wer sagt denn, dass Du gegenüber dem Konkurrenten einen Leistungsvorsprung hast und nicht umgekehrt? Dann macht Deine Bewerbung trotzdem Mühe, weil Du vielleicht eine Anlassbeurteilung brauchst und ein Auswahlvermerk geschrieben werden muss und man warten muss, ob Du dagegen vorgehen willst. Also Arbeit und Verzögerung für nichts. Wenn Du dagegen frühzeitig sagst, dass Du nach XY wechseln willst, wird man vielleicht sagen: diesmal stehen die Chancen schlecht, aber wir denken daran bei nächster Gelegenheit, oder hat vielleicht noch eine Variante, an die Du noch gar nicht gedacht hast.
Das Personalwesen ist ein hochkompliziertes Geschäft, miteinander reden erleichtert vieles.
Und ansonsten: wer sagt denn, dass Du gegenüber dem Konkurrenten einen Leistungsvorsprung hast und nicht umgekehrt? Dann macht Deine Bewerbung trotzdem Mühe, weil Du vielleicht eine Anlassbeurteilung brauchst und ein Auswahlvermerk geschrieben werden muss und man warten muss, ob Du dagegen vorgehen willst. Also Arbeit und Verzögerung für nichts. Wenn Du dagegen frühzeitig sagst, dass Du nach XY wechseln willst, wird man vielleicht sagen: diesmal stehen die Chancen schlecht, aber wir denken daran bei nächster Gelegenheit, oder hat vielleicht noch eine Variante, an die Du noch gar nicht gedacht hast.
Das Personalwesen ist ein hochkompliziertes Geschäft, miteinander reden erleichtert vieles.
13.02.2022, 12:35
Mein Ausbilder am LG meinte auch, dass es in BW nur einen Bewerber pro ausgeschrieben Stelle gibt. Andere Bewerbungen sind unerwünscht. Kriegst sonst einen Anruf mit der Bitte, die Bewerbung zurückzuziehen.
13.02.2022, 22:25
(13.02.2022, 12:35)guga schrieb: Mein Ausbilder am LG meinte auch, dass es in BW nur einen Bewerber pro ausgeschrieben Stelle gibt. Andere Bewerbungen sind unerwünscht. Kriegst sonst einen Anruf mit der Bitte, die Bewerbung zurückzuziehen.
So war es früher, hat sich aber etwas gebessert. Trotzdem: wenn man sich beruflich verändern will, spricht man zuerst einmal mit dem Personalreferat, das liegt doch auf der Hand.