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  5. Weisungsrecht des Dienstherren - Corona
Antworten

 
Weisungsrecht des Dienstherren - Corona
GastBw
Unregistered
 
#1
07.02.2022, 20:32
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Aufgabe von meinem Ausbilder in der Verwaltungsstation (Polizei) bekommen, bei welcher ich leider nicht weiterkomme. 

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen:) 

Es geht um die Frage, ob Polizisten einen Festgenommenen, obwohl dieser auf Corona positiv getestet wurde, transportieren müssen, wie weit also das Weisungsrecht des Dienstherren geht.

Ich habe zwar Zugriff auf Beck-Online, allerdings nicht auf die Kommentare zum BBG und BeamtStG. Meine erste Idee war es, dort nachzuschauen bzgl. der Weite des Weisungsrechts. 

Was speziell das Problem mit Corona angeht, habe ich nach Rspr. gesucht, aber leider nichts gefunden.

Ich bin dankbar für jede Idee! :)
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
07.02.2022, 20:33
Was wäre sonst die Konsequenz? Dass Corona-positive nicht festgenommen werden können?
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Gast
Unregistered
 
#3
07.02.2022, 21:55
OFFENSICHTLICH ist das gedeckt. Das Beamtenrecht vermittelt keinen Anspruch auf Schutz vor Dienstgefahren jeder Art. Namentlich der des Polizisten ist seit jeder schon mit noch ganz anderen Gefahren verbunden.

Was kommt als nächstes? Feuerwehrleute, die sich nicht mehr in die Nähe von Feuer begeben müssen? Offenkundig ist dies nochmals weitaus gefährlicher als jemanden mit einer Vireninfektion tranportieren zu müssen.

Bin hier genau so wie in politishen Debatten überrascht davon, wie beliebig "Corona" offenbar als juritisches Argument herhalten soll.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.198
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
08.02.2022, 08:16
Die Polizei hat regelmäßig mit Infektionskrankheiten zu tun - zu Tuberkulose, Hepatitis usw. findest Du vielleicht sogar Rechtsprechung. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Beamten die mit ihrem Dienst verbundenen besonderen Gefahren hinnehmen müssen - manche, die festgenommen werden sollen, schießen ja sogar, oder denk mal gar an Soldaten, was die hinnehmen müssen.

Die Fürsorgepflicht wird sich eher darin zeigen, dass der Dienstherr für Ausbildung und Schutzausrüstung sorgen muss, um die Gefahren zu minimieren. Die Frage kann also nur sein, ob die Beamten in Deinem Fall Maske usw. gestellt bekommen, was aber sicherlich der Fall ist.

Ich war als Richter auch auf der Corona-Station, weil das Gesetz es so befiehlt, und Ärzte und Pfleger haben da auch gearbeitet, die sind nicht mal Beamte...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2022, 08:17 von Praktiker.)
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GastBW
Unregistered
 
#5
09.02.2022, 21:09
(08.02.2022, 08:16)Praktiker schrieb:  Die Polizei hat regelmäßig mit Infektionskrankheiten zu tun - zu Tuberkulose, Hepatitis usw. findest Du vielleicht sogar Rechtsprechung. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Beamten die mit ihrem Dienst verbundenen besonderen Gefahren hinnehmen müssen - manche, die festgenommen werden sollen, schießen ja sogar, oder denk mal gar an Soldaten, was die hinnehmen müssen.

Die Fürsorgepflicht wird sich eher darin zeigen, dass der Dienstherr für Ausbildung und Schutzausrüstung sorgen muss, um die Gefahren zu minimieren. Die Frage kann also nur sein, ob die Beamten in Deinem Fall Maske usw. gestellt bekommen, was aber sicherlich der Fall ist.

Ich war als Richter auch auf der Corona-Station, weil das Gesetz es so befiehlt, und Ärzte und Pfleger haben da auch gearbeitet, die sind nicht mal Beamte...

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!:)
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