04.02.2022, 19:39
(03.02.2022, 18:09)Gast schrieb: Eine Parteizugehörigkeit bzw. Parteinähe dürfte regelmäßig erst ab R3 aufwärts eine Rolle spielen dürfte und bald wenn es um die Ernennung zum Bundesrichter geht. Wobei selbst dann der Einfluss der Partei überschaubar bleiben dürfte, wenn es nicht gerade um die Position des jeweiligen Präsidenten geht (siehe jüngst etwa die Thematik beim Bundesfinanzhof)
BVerfG ist nochmal ne andere Kiste. Wie der Vorpost schon richtig gesagt hat, spielt hier die Parteinähe eine große Rolle, weil die Ernennung politisch aufgeladen ist.
Ansonsten spielt Parteinähe für die realistisch zu erreichenden Ziele in der Justiz keine Rolle.
Und ganz besonders die Leute hier im Forum dürfte das nicht betreffen.
R3-Stellen interessieren niemanden. Interessant wird es frühestens bei den Leitern der Obergerichte/Mittelbehörden. „Normale“ Bundesrichter sind regelmäßig auch egal, solange sie keine AfD-Mitglieder sind.
05.02.2022, 00:17
Ein Richter an einem Bundesgericht hat uns zu Unizeiten zumindest für seine Fachgerichtsbarkeit mal auf Nachfrage gesagt, dass man 3 Tickets braucht, um Bundesrichter zu werden:
- Ein Länderticket (also aus welchem Bundesland man kommt, ob die gerade besetzen/vorschlagen dürfen)
- Ein Genderticket (m/w(/d))
- Ein Parteiticket (wobei er sich als parteiloser gegenüber einem mit Parteibuch durchgesetzt hatte, also scheint das nicht überragend wichtig zu sein)
- Ein Länderticket (also aus welchem Bundesland man kommt, ob die gerade besetzen/vorschlagen dürfen)
- Ein Genderticket (m/w(/d))
- Ein Parteiticket (wobei er sich als parteiloser gegenüber einem mit Parteibuch durchgesetzt hatte, also scheint das nicht überragend wichtig zu sein)
05.02.2022, 11:55
(04.02.2022, 19:39)Gast schrieb:(03.02.2022, 18:09)Gast schrieb: Eine Parteizugehörigkeit bzw. Parteinähe dürfte regelmäßig erst ab R3 aufwärts eine Rolle spielen dürfte und bald wenn es um die Ernennung zum Bundesrichter geht. Wobei selbst dann der Einfluss der Partei überschaubar bleiben dürfte, wenn es nicht gerade um die Position des jeweiligen Präsidenten geht (siehe jüngst etwa die Thematik beim Bundesfinanzhof)
BVerfG ist nochmal ne andere Kiste. Wie der Vorpost schon richtig gesagt hat, spielt hier die Parteinähe eine große Rolle, weil die Ernennung politisch aufgeladen ist.
Ansonsten spielt Parteinähe für die realistisch zu erreichenden Ziele in der Justiz keine Rolle.
Und ganz besonders die Leute hier im Forum dürfte das nicht betreffen.
R3-Stellen interessieren niemanden. Interessant wird es frühestens bei den Leitern der Obergerichte/Mittelbehörden. „Normale“ Bundesrichter sind regelmäßig auch egal, solange sie keine AfD-Mitglieder sind.
So ist es - das ist zu viel Arbeit für zu wenig Geld, da finden sich in einem Ministerium attraktivere Stellen.
Letztlich geht es aber bei allem gar nicht so sehr um eine formale Mitgliedschaft als darum, dass die richtigen Leute sich zur richtigen Zeit an jemanden erinnern, den sie kennen. Für jede Beförderungsstelle gibt es unzählige geeignete Kandidaten, da nimmt man halt jemanden, den man irgendwoher kennt. Deshalb ist das auch nur sehr eingeschränkt planbar.
05.02.2022, 15:47
(05.02.2022, 11:55)Praktiker schrieb:(04.02.2022, 19:39)Gast schrieb:(03.02.2022, 18:09)Gast schrieb: Eine Parteizugehörigkeit bzw. Parteinähe dürfte regelmäßig erst ab R3 aufwärts eine Rolle spielen dürfte und bald wenn es um die Ernennung zum Bundesrichter geht. Wobei selbst dann der Einfluss der Partei überschaubar bleiben dürfte, wenn es nicht gerade um die Position des jeweiligen Präsidenten geht (siehe jüngst etwa die Thematik beim Bundesfinanzhof)
BVerfG ist nochmal ne andere Kiste. Wie der Vorpost schon richtig gesagt hat, spielt hier die Parteinähe eine große Rolle, weil die Ernennung politisch aufgeladen ist.
Ansonsten spielt Parteinähe für die realistisch zu erreichenden Ziele in der Justiz keine Rolle.
Und ganz besonders die Leute hier im Forum dürfte das nicht betreffen.
R3-Stellen interessieren niemanden. Interessant wird es frühestens bei den Leitern der Obergerichte/Mittelbehörden. „Normale“ Bundesrichter sind regelmäßig auch egal, solange sie keine AfD-Mitglieder sind.
So ist es - das ist zu viel Arbeit für zu wenig Geld, da finden sich in einem Ministerium attraktivere Stellen.
Letztlich geht es aber bei allem gar nicht so sehr um eine formale Mitgliedschaft als darum, dass die richtigen Leute sich zur richtigen Zeit an jemanden erinnern, den sie kennen. Für jede Beförderungsstelle gibt es unzählige geeignete Kandidaten, da nimmt man halt jemanden, den man irgendwoher kennt. Deshalb ist das auch nur sehr eingeschränkt planbar.
Letzteres ist zwar absolut richtig, ändert aber nichts an der Aussage, dass eine Parteinnähe/Zugehörigkeit erst bei den rar gesäten, hohen Stellen eine Rolle spielt (Präsidident Obergerichte etc.).
Dass R3-Stellen "niemanden interessieren" kann deine Meinung sein, allerdings zielt darauf nicht die Frage der Threaderstellerin ab, die nach den generellen Karriereaussichten in der Justiz mit oder ohne Parteibuch gefragt hat.
Im Übrigen würde ich mir keinen Kopf wegen einer etwaigen (fehlenden) Parteizugehörigkeit machen. Für jene Stellen, die ein Jurist im höheren Justizdienst zumindest halbwegs realistisch erreichen kann, braucht es keine Parteizugehörigkeit.
05.02.2022, 15:58
"Niemand interessieren" ist nicht meine Meinung (mich würde R3 durchaus interessieren), sondern die der Parteien und ihrer Mitglieder. Wer Vorsitzender am OLG ist, nutzt einer Partei nichts, und wer durch Parteimitgliedschaft schnell und mühelos aufsteigen will, will nicht ans OLG. Und zu allem Überfluss redet der Präsidialrat mit. Daher werden die betreffenden Personen B3 im Ministerium und nicht R3. Darum ging es nur, und damit sind wir uns im Ergebnis einig: was in der Justiz halbwegs planbar ist, geht mit und ohne Partei ähnlich gut oder schlecht.
05.02.2022, 21:56
(03.02.2022, 12:13)t_m schrieb: Ich habe schon öfter gehört, dass man, um in der Justiz Karriere zu machen, Mitglied in einer Partei sein sollte (bzw. bis hin zu Aussagen wie "Ohne Parteibuch hat man keine Chance, in der Justiz aufzusteigen").
Als "Außenstehende" kann ich überhaupt nicht beurteilen, inwieweit das zutrifft und verstehe auch nicht so ganz, wie das gemeint ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die bloße Mitgliedschaft in irgendeiner Partei da relevant ist. Geht es also dabei darum, in einer Partei (und zwar möglichst eine der im eigenen Bundesland regierenden?) zu netzwerken und Kontakte in die Politik zu haben?
Ist das wirklich so essentiell oder eher ein netter Faktor, aber kein Muss?
Die erste Frage ist ja, wie man "Karriere" definiert. Außerdem sollte man im Folgenden zwischen Geschäftsbereich und Ministerium differenzieren.
Ad. 1: Ich würde einmal sagen, R2 zählt in der Justiz sicherlich als erstrebenswert, aber noch nicht als "Karriere", sondern erst R 3 und aufwärts (Geschäftsbereich) bzw. B 2 und aufwärts (Ministerium).
Ad. 2: Für den Sprung von R 2 (Beisitzer) auf R 3 (Vorsitzender) am Obergericht braucht man nicht zwingend eine parteiliche Affinität; hier ist eher das Verhältnis zum Präsidenten das Entscheidende. Letzteres kann natürlich dadurch beeinflusst werden, dass beide in derselben Partei aktiv sind und sich langjährig kennen bzw. ggf. schon zusammen am Ministerium waren (s.u.).
Für den Sprung von R 2 (alternativ: R 1 mit Amtszulage, ggf. auch A 16 oder sogar nur R 1) auf B 2 am Ministerium ist eine parteiliche Affinität nicht zwingend erforderlich, aber schon äußerst hilfreich. Es gibt einfach sehr wenig Stellen in dem Bereich, weil das MJ als "Durchlauferhitzer" für Beförderungen im Geschäftsbereich dient und regelmäßig nicht auf eine dauerhafte Tätigkeit bis zur Pensionierung angelegt ist. Je nachdem, wer gerade das Ministerium besetzt, spielen parteipolitische Erwägungen schon eine hervorgehobene Rolle.
Ab B 3 und aufwärts ( B 6) würde ich schon sagen, dass eine Parteizugehörigkeit bzw. Nähe den absoluten Regelfall darstellt.
Die Präsidentenstellen (R 3 aufwärts) im Geschäftsbereich werden auch regelmäßig parteilich besetzt mit Leuten, die aus dem Ministerium wieder in den Geschäftsbereich wechseln. (Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen.)
Dass R 3 am Obergericht für Parteien uninteressant ist, würde ich in der Allgemeinheit so nicht sagen. Nicht selten werden ja auch Leute, die im Ministerium eine B 2 Stelle haben, vor einem Regierungswechsel an einem Obergericht auf einer R 3 Stelle "geparkt", um sie später bei einer anderen Regierungskonstellation auf eine B 6 Stelle zurückzuholen.
Zu den Bundesrichterwahlen wurde ja schon viel geschrieben. Hier würde ich auch sagen, dass eine Parteizughörigkeit oder zumindest Nähe den Regelfall darstellt.
Zusammenfassend: Dass die Beförderungspraxis in der Justiz unpolitisch ist, habe ich vielleicht früher im Ref. gedacht, würde das jetzt aber in dieser Allgemeinheit nicht mehr annehmen. Dazu gibt es zu viele Verknüpfungen zwischen dem Geschäftsbereich und dem Ministerium. Für wirklich äußerst gute Juristen gibt es natürlich auch andere Möglichkeiten, aber der Markt um die Beförderungsstellen in dem Bereich ist schon umkämpft.