05.10.2021, 19:01
(04.10.2021, 23:33)Praktiker schrieb:(04.10.2021, 22:11)GPA 10/21 schrieb: …ich hab immer „gehofft“, dass man mit einer fertigen Klausur, einem einigermaßen Tatbestand und kongruenten EG jedenfalls bestehen kann. Auch ohne Begründungstiefe (dafür gibts ja dann die hohen Punkte). Meine Probeklausuren am LG waren meistens 8 aufwärts, das hat aber mit der Examensrealität nicht zu tun. Ich finde es verrückt, wieviele „gute“ Referendare hier 2 Punkte kassieren. Ich dachte, sowas bekäme man nur, wenn die Klausur unvollständig ist… Ich hab zwar meine Eegebnisse noch nicht, aber ich stelle mich auf‘s Schlimmste ein…
Ersteres stimmt auch, während Letzteres in den allermeisten Fällen nicht stimmen wird. Wenn gute Referendare dauern 2 Punkte bekämen, hätten wir im Examen nochmal andere Schnitte...
Aufs Schlimmste einstellen kann zwar nicht schaden, aber mach dich nicht verrückt: wenn die Probeklausuren 8 Punkte waren, warum sollst Du dann nicht bestehen??
Vielen, herzlichen Dank für die aufmunternde Nachricht. Die Realität aus Probeklausur und Examen ist einfach sagenhaft unvergleichbar: die Aufregung und der Ernstfallmodus bringen mich um jede Form der Struktur, meine Formulierfähigkeit leidet, kaum Begründungstiefe. Ich hab Normen nur überflogen und dabei Wesentliches überlesen...und ich ärgere mich so so sehr darüber. Hinzu kommt die sehr wohlwollende Bewertung der RichterInnen in den Probeklausuren (auf der man sich gern ausruht...).
Wenn es stimmt, was Du schreibst, und man jedenfalls mit einer vollständigen Klausur und kongruenten TB + EG bestehen darf (unbenommen welche peinlichen Fehler/wie oberflächlich man im materiellen Recht war), dann wünsche ich mir ganz ganz sehr, dass Du all meine Klausuren zum Korrigieren bekommst o. jmd. mit der selben Haltung.
Jedenfalls nochmals vielen Dank für die aufmunternden Worte -gerade sehr wohltuend! Lg
05.10.2021, 21:39
Bitte sehr!
Das Warten ist halt eine ganz blöde Zeit, und man malt es sich immer schlimmer aus. Solange das Ergebnis nicht da ist und man die Korrektur nicht eingesehen hat, kann man aber leider nichts Sinnvolles dazu sagen. Ob Du in der Aufregung wirklich hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben bist oder es Dir nur so scheint, ist ja auch völlig offen. Es gibt da ja durchaus auch positive Überraschungen.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, kannst ja dann berichten, wie es ausgegangen ist.
Das Warten ist halt eine ganz blöde Zeit, und man malt es sich immer schlimmer aus. Solange das Ergebnis nicht da ist und man die Korrektur nicht eingesehen hat, kann man aber leider nichts Sinnvolles dazu sagen. Ob Du in der Aufregung wirklich hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben bist oder es Dir nur so scheint, ist ja auch völlig offen. Es gibt da ja durchaus auch positive Überraschungen.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, kannst ja dann berichten, wie es ausgegangen ist.
05.10.2021, 21:55
Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Es verunsichert einen einfach extrem...
06.10.2021, 09:01
(05.10.2021, 21:55)Gast schrieb: Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Das ist wirklich so schwer zu beurteilen...letztendlich ist es ja nur ein kleiner Denkfehler. Ähnlich wie beim Einspruch gg VU, wobei die Konstellation eben auch sehr viel geübt wurde. WS gg einst. Vfg. ist ja vglw. rar. Tut mir leid für Dich.
Aber immer noch besser als das Abstraktionsprinzip zu verletzen. Und wenn es so ist, wie ein wohlwollender Praktiker hier schrieb, führt das Vergeigen einer Einzelaufgabe (bei Dir: Einkleidung des Falls) nicht a priori zum Durchfallen, wenn der Rest stimmt.
Ich habe bei meinen beiden Klausuren bisher die Sorge, dass der Korrektor mir das 1. Examen abspricht. Materiell hab ich wirklich nichts Gutes gezeigt...
06.10.2021, 16:39
(05.10.2021, 21:55)Gast schrieb: Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Ich kann meine Fehler auch überhaupt nicht einschätzen. In der AG waren ein paar Fehler gefühlt überhaupt kein Problem und man konnte locker noch im zweistelligen Bereich liegen.
Jetzt denke ich mir „Fehler in der vorläufigen Vollstreckbarkeit, gut da bin ich wohl durchgefallen“. „Anspruchsgrundlage übersehen? Höchstens noch ausreichend“.
Und es ist wirklich erschreckend wie viel Zeit einen allein die stressige Situation kostet. Meine Bearbeitungen sind gefühlt auch super oberflächlich, weil ich einfach nur fertig werden will.
03.02.2022, 13:24
(06.10.2021, 16:39)Gast NRW schrieb:(05.10.2021, 21:55)Gast schrieb: Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Ich kann meine Fehler auch überhaupt nicht einschätzen. In der AG waren ein paar Fehler gefühlt überhaupt kein Problem und man konnte locker noch im zweistelligen Bereich liegen.
Jetzt denke ich mir „Fehler in der vorläufigen Vollstreckbarkeit, gut da bin ich wohl durchgefallen“. „Anspruchsgrundlage übersehen? Höchstens noch ausreichend“.
Und es ist wirklich erschreckend wie viel Zeit einen allein die stressige Situation kostet. Meine Bearbeitungen sind gefühlt auch super oberflächlich, weil ich einfach nur fertig werden will.
Wie siehts denn bei euch aus? Ergebnisse mittlerweile gekommen? Wurden Ängste bestätigt, oder wurden Fehler dann doch nicht so schlecht ausgelegt?
03.02.2022, 17:21
(03.02.2022, 13:24)NRWlerin777 schrieb:(06.10.2021, 16:39)Gast NRW schrieb:(05.10.2021, 21:55)Gast schrieb: Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Ich kann meine Fehler auch überhaupt nicht einschätzen. In der AG waren ein paar Fehler gefühlt überhaupt kein Problem und man konnte locker noch im zweistelligen Bereich liegen.
Jetzt denke ich mir „Fehler in der vorläufigen Vollstreckbarkeit, gut da bin ich wohl durchgefallen“. „Anspruchsgrundlage übersehen? Höchstens noch ausreichend“.
Und es ist wirklich erschreckend wie viel Zeit einen allein die stressige Situation kostet. Meine Bearbeitungen sind gefühlt auch super oberflächlich, weil ich einfach nur fertig werden will.
Wie siehts denn bei euch aus? Ergebnisse mittlerweile gekommen? Wurden Ängste bestätigt, oder wurden Fehler dann doch nicht so schlecht ausgelegt?
Meine Klausur (das war die mit der einstweiligen Verfügung) wurde tatsächlich sehr hoch zweistellig bewertet. Keine Ahnung, wie das bei diesen Fehlern möglich war, aber es zeigt nur umso mehr: Nicht verrückt machen, am Ende kommt eh alles anders als man denkt!
03.02.2022, 17:48
(03.02.2022, 17:21)Gast schrieb:(03.02.2022, 13:24)NRWlerin777 schrieb:(06.10.2021, 16:39)Gast NRW schrieb:(05.10.2021, 21:55)Gast schrieb: Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Ich kann meine Fehler auch überhaupt nicht einschätzen. In der AG waren ein paar Fehler gefühlt überhaupt kein Problem und man konnte locker noch im zweistelligen Bereich liegen.
Jetzt denke ich mir „Fehler in der vorläufigen Vollstreckbarkeit, gut da bin ich wohl durchgefallen“. „Anspruchsgrundlage übersehen? Höchstens noch ausreichend“.
Und es ist wirklich erschreckend wie viel Zeit einen allein die stressige Situation kostet. Meine Bearbeitungen sind gefühlt auch super oberflächlich, weil ich einfach nur fertig werden will.
Wie siehts denn bei euch aus? Ergebnisse mittlerweile gekommen? Wurden Ängste bestätigt, oder wurden Fehler dann doch nicht so schlecht ausgelegt?
Meine Klausur (das war die mit der einstweiligen Verfügung) wurde tatsächlich sehr hoch zweistellig bewertet. Keine Ahnung, wie das bei diesen Fehlern möglich war, aber es zeigt nur umso mehr: Nicht verrückt machen, am Ende kommt eh alles anders als man denkt!
Wie lief es insgesamt bei dir?
03.02.2022, 18:17
(03.02.2022, 17:48)Joko schrieb:(03.02.2022, 17:21)Gast schrieb:(03.02.2022, 13:24)NRWlerin777 schrieb:(06.10.2021, 16:39)Gast NRW schrieb:(05.10.2021, 21:55)Gast schrieb: Mir fällt es auch sehr schwer, die Bedeutung von Fehlern einzuschätzen. Jeder macht welche und im zweiten Examen ist einfach auch der Raum für Fehler viel größer, weil es eben nicht nur um materielles Recht geht. Ich hab in jeder Klausur Fehler gemacht und hab auch richtig Angst, wie schlimm die teilweise sind. Hab zB bei nem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung den Tatbestand wie bei einem Rechtsmittel aufgebaut und auch in den EG Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs geprüft. Da ändert sich inhaltlich gar nichts, aber der Aufbau ist halt völlig unbrauchbar. Keine Ahnung, ob das automatisch zum Durchfallen führt.
Es verunsichert einen einfach extrem...
Ich kann meine Fehler auch überhaupt nicht einschätzen. In der AG waren ein paar Fehler gefühlt überhaupt kein Problem und man konnte locker noch im zweistelligen Bereich liegen.
Jetzt denke ich mir „Fehler in der vorläufigen Vollstreckbarkeit, gut da bin ich wohl durchgefallen“. „Anspruchsgrundlage übersehen? Höchstens noch ausreichend“.
Und es ist wirklich erschreckend wie viel Zeit einen allein die stressige Situation kostet. Meine Bearbeitungen sind gefühlt auch super oberflächlich, weil ich einfach nur fertig werden will.
Wie siehts denn bei euch aus? Ergebnisse mittlerweile gekommen? Wurden Ängste bestätigt, oder wurden Fehler dann doch nicht so schlecht ausgelegt?
Meine Klausur (das war die mit der einstweiligen Verfügung) wurde tatsächlich sehr hoch zweistellig bewertet. Keine Ahnung, wie das bei diesen Fehlern möglich war, aber es zeigt nur umso mehr: Nicht verrückt machen, am Ende kommt eh alles anders als man denkt!
Wie lief es insgesamt bei dir?
Knapp unter 9 schriftlich.