11.09.2018, 23:07
Vielleicht zur Aufklärung des 258 StPO Problems:
In Berlin/Brandenburg stand im Sachverhalt, dass zuerst der Angeklagte und dann sein Verteidiger das letzte Wort erhalten haben. Hier scheint es tatsächlich eine Abweichung im Sachverhalt zu den anderen Bundesländern gegeben zu haben.
In Berlin/Brandenburg stand im Sachverhalt, dass zuerst der Angeklagte und dann sein Verteidiger das letzte Wort erhalten haben. Hier scheint es tatsächlich eine Abweichung im Sachverhalt zu den anderen Bundesländern gegeben zu haben.
11.09.2018, 23:12
In Nrw gab es doch kein 275 stpo oder? sonst hätte ich es übersehen
12.09.2018, 07:33
Eine Frage zu 33 StGB. Waren im Sachverhalt besondere Hinweise gegeben, die zwingend dazu führen müssen, dass man 33 StGB annimmt ? Ich kann mich nur daran erinnern, dass sinngemäß sowas stand, dass er sich bedrängt fühlt und aus Angst und Wut zu stach. 33 StGB habe ich immer so verstanden, dass es nicht schon jedes Angstgefühl genügt. Vielmehr muss ein gewisser Grad an Intensität erreicht werden, sonst würde die Norm leer laufen.
Gab es Feststellungen dazu?
Gab es Feststellungen dazu?
12.09.2018, 14:14
Zur Frage oben: wohl eher 112 III verfassungskonforme Auslegung.
Fandet ihr die Kampagne bisher auch so "einfach"? Wenn das so weitergeht, ist die Durchfallrate wohl bei 0,5 %. Wüsste nicht, wie und durch welche Klausur man als halbwegs verständiger Kandidat durchfallen sollte. Hoffentlich wartet in Ö-Recht dann kein übler Brocken. Hab das irgendwie im Urin.
Fandet ihr die Kampagne bisher auch so "einfach"? Wenn das so weitergeht, ist die Durchfallrate wohl bei 0,5 %. Wüsste nicht, wie und durch welche Klausur man als halbwegs verständiger Kandidat durchfallen sollte. Hoffentlich wartet in Ö-Recht dann kein übler Brocken. Hab das irgendwie im Urin.
12.09.2018, 14:20
Ist wirklich schon sehr einfach, aber denke, dass die die Kampagne dann extrem hart benoten werden... bin mir nicht so sicher, ob das dankbarer ist als ein Hammer-Durchgang
Naja mal abwarten, nur noch Ö Recht =)
Naja mal abwarten, nur noch Ö Recht =)
12.09.2018, 14:31
Das Problem an solchen Kampagnen ist es dann wohl in den höheren Punktbereich zu kommen. Ich denke, bei der Benotung wird so einiges übel genommen.. Und da ich mir zum Teil so dumme und unnötige Fehler erlaubt habe, geh ich vom schlimmsten aus :D
12.09.2018, 14:58
Hochmut kommt vor dem Fall ?
12.09.2018, 14:59
Ich gehöre zu denen, die § 32 i.E. bejaht haben, so dass ich erst gar nicht zu § 33 kam. Da stand sowas wie "aus Angst vor weiteren Übergriffen". ME hat sich die Anwendung von § 33 StGB deswegen jetzt nicht unbedingt aufgedrängt. War für mich eher ein Hint auf den Verteidigungswillen.
12.09.2018, 15:01
Ich habe im Juli geschrieben in Hessen und aus nicht weiter auszuführenden Gründen jetzt im September und ich muss sagen im Juli waren die Klausuren deutlich schwerer, offener und hinterhältiger gestellt. Im September weiß man zumindest, was man tun soll und die Thematiken sind auch eher gängig.
Eventuell ist es gar nicht so schlecht hier nochmal mitzuschreiben.
Im Ö Recht kommt, wenn nicht willkürlich gezogen wird, bestimmt eine Baugenehmigung und eine Flüchtlingssache :D
Eventuell ist es gar nicht so schlecht hier nochmal mitzuschreiben.
Im Ö Recht kommt, wenn nicht willkürlich gezogen wird, bestimmt eine Baugenehmigung und eine Flüchtlingssache :D
12.09.2018, 15:14
Das habe ich mir auch gedacht. Manchmal muss man auch Glück haben. So streng wird das nun wieder auch nicht bewertet, solange es keine wirklich dummen Fehler sind. Denke zweistellig in den schriftlichen Prüfungen ist in meinem Fall drin (hab aber auch im ersten schon 12). Einfach ein Glückfall, in dieser Kampagne mitschreiben zu können. Beim nächsten Durchgang kann es dann schon wieder der absolute Übertreiber werden.
Wüsste auch nicht, wie man hier durchfallen kann.
Wüsste auch nicht, wie man hier durchfallen kann.