11.09.2018, 15:49
auch bei 112 III muss man die VHM prüfen. Ich denke mal, das ist gemeint...
11.09.2018, 16:21
Was für revisionsgründe habt ihr angenommen?
11.09.2018, 16:35
fehlendes letztes wort
11.09.2018, 16:49
Hessen:
- § 338 Nr. 1 wegen des MuSchu
- § 337 iVm. § 74 wegen des angelehnten Befangenheitsantrags
- § 337 iVm. § 261 wegen des schriftlichen Gutachtens
Abgelehnt:
- § 337 iVm § 275 II abgelehnt, weil Grund der Verhinderung ok
- § 338 Nr. 5 abgelehnt, weil Verteidiger körperlich anwesend war
Irgendwas war noch, hab es vergessen :D
Kann bitte jemand mit der Sachrüge weiterhelfen??
- § 338 Nr. 1 wegen des MuSchu
- § 337 iVm. § 74 wegen des angelehnten Befangenheitsantrags
- § 337 iVm. § 261 wegen des schriftlichen Gutachtens
Abgelehnt:
- § 337 iVm § 275 II abgelehnt, weil Grund der Verhinderung ok
- § 338 Nr. 5 abgelehnt, weil Verteidiger körperlich anwesend war
Irgendwas war noch, hab es vergessen :D
Kann bitte jemand mit der Sachrüge weiterhelfen??
11.09.2018, 17:00
Probleme beim schriftlichen Gutachten und 275 II gab es in NRW nicht oder
Ich denke, dass bei der Sachrüge alles möglich war.
Einige meiner Mitstreiter haben den Tatentschluss bei 212,22,23 StGB abgelehnt. Andere sind erst bei der Rechtswidrigkeit raus und wieder andere haben den Rücktritt angenommen.
Je nach dem dann würde 223,224 StGB entweder abgelehnt oder angenommen.
Abgelehnt bspw. weil keine Norwehrprovokation vorlag und damit 32 StGB gegeben war.
Angenommen, weil ein beendeter Versuch vorlag und dann ein Aufgeben der Tat nicht genügt, sondern eine Handlung zur Abwendung des Erfolgseintrittes erforderlich ist.
Wie hast du es ?
Einige meiner Mitstreiter haben den Tatentschluss bei 212,22,23 StGB abgelehnt. Andere sind erst bei der Rechtswidrigkeit raus und wieder andere haben den Rücktritt angenommen.
Je nach dem dann würde 223,224 StGB entweder abgelehnt oder angenommen.
Abgelehnt bspw. weil keine Norwehrprovokation vorlag und damit 32 StGB gegeben war.
Angenommen, weil ein beendeter Versuch vorlag und dann ein Aufgeben der Tat nicht genügt, sondern eine Handlung zur Abwendung des Erfolgseintrittes erforderlich ist.
Wie hast du es ?
11.09.2018, 17:24
wo waren denn die Probleme im sachlichrechtlichen teil?
ich habe 32 stgb geprüft und dort eine fahrlässige notwehrprovokation angesprochen. Ich habe dann gesagt, dass die notwehrhandlung nicht geboten war. dann habe ich den ausschließungsgrund 33 stgb geprüft und bejaht, da er die grenzen der notwehrhandlung aus angst überschritten hat.
dann eben noch 224 nr. 5 stgb bejaht, was das gericht nicht geprüft hat.
ich habe 32 stgb geprüft und dort eine fahrlässige notwehrprovokation angesprochen. Ich habe dann gesagt, dass die notwehrhandlung nicht geboten war. dann habe ich den ausschließungsgrund 33 stgb geprüft und bejaht, da er die grenzen der notwehrhandlung aus angst überschritten hat.
dann eben noch 224 nr. 5 stgb bejaht, was das gericht nicht geprüft hat.
11.09.2018, 17:31
Ich habe zumindest keine gefunden, dafür gab es ja auch noch die Zulässigkeitsprobleme... ;-)
Habe bei dem SV aber noch § 338 Nr. 3 und Nr. 5 angeprüft, aber iE abgelehnt...
Habe bei dem SV aber noch § 338 Nr. 3 und Nr. 5 angeprüft, aber iE abgelehnt...
11.09.2018, 17:36
Versuchter heimtückemord evtl?
11.09.2018, 17:39
Ich habe 223, 224 Nr. 2 und Nr. 5 geprüft:
- TB (+)
- RW
hier dann § 32
Erforderlichkeit problematisiert
Gebotenheit: hier dann alle Provokationsgeschichten durch, iE dann aber bejaht
§§ 212, 22, 23
- TB (+)
- RW (-), s.o.
- aus anwaltlicher Vorsicht weiter geprüft und den Rücktritt iE bejaht (habe einen unbeendeten Versuch angenommen (Rücktrittshorizont) und daher die freiwillige Aufgabe bejaht)
weitere Delikte dann mit einem Satz abgelehnt... keine Ahnung...
- TB (+)
- RW
hier dann § 32
Erforderlichkeit problematisiert
Gebotenheit: hier dann alle Provokationsgeschichten durch, iE dann aber bejaht
§§ 212, 22, 23
- TB (+)
- RW (-), s.o.
- aus anwaltlicher Vorsicht weiter geprüft und den Rücktritt iE bejaht (habe einen unbeendeten Versuch angenommen (Rücktrittshorizont) und daher die freiwillige Aufgabe bejaht)
weitere Delikte dann mit einem Satz abgelehnt... keine Ahnung...