14.01.2022, 15:19
(14.01.2022, 14:59)Gast schrieb:(14.01.2022, 12:00)Gast Gast schrieb:(14.01.2022, 11:43)Gast schrieb:(14.01.2022, 10:58)GastNRW90 schrieb: Also müsste ich - wenn ich nicht plane Rechnungen zu schreiben - überhaupt keine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen?
Sorry, ich stehe wirklich massiv auf dem Schlauch
Doch. Und Du musst auch Deine Einkünfte angeben in der Erklärung. Die sind aber innerhalb der Kleinunternehmergrenzen dann nicht steuerpflichtig
Also ich war auch mal für wenige Monate Einzelanwalt ohne Umsatz. Habe vorab nichts beim Finanzamt angegeben oder angefragt und habe am Jahresende ganz normal meine Steuererklärung gemacht und dort angegeben, dass ich für die Zeit als Anwalt selbstständig war ohne Einkünfte. Habe dann noch mein Arbeitszimmer für den Zeitraum abgesetzt sowie meine Zahlungen ans Versorgungswerk. Lief alles problemlos.
Und da hat das FA nicht an der Gewinnerzielungsabsicht gezweifelt?
Nö. Ich hab's halt mal eine kurze Zeit versucht aber bekanntlich rennen einem Anwalt die Mandanten heutzutage nicht mehr die Bude ein es wäre sicher anders ausgegangen, wenn ich es über zwei Jahre gemacht hätte und mir erstmal 'nen SUV auf "Kanzleikosten" geleast hätte.
15.01.2022, 10:02
(14.01.2022, 11:43)Gast schrieb:(14.01.2022, 10:58)GastNRW90 schrieb: Also müsste ich - wenn ich nicht plane Rechnungen zu schreiben - überhaupt keine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragen?
Sorry, ich stehe wirklich massiv auf dem Schlauch
Doch. Und Du musst auch Deine Einkünfte angeben in der Erklärung. Die sind aber innerhalb der Kleinunternehmergrenzen dann nicht steuerpflichtig
Wenn ihr selbst keinen Durchblick habt, helfen eure Posts ins Blaue hinein dem TE leider auch nicht.
Warum er eine Ustnr beantragen sollte, wenn er weder Ausgangs- noch Eingangsumsätze hat, erschließt sich mir nicht.
Also korrekterweise zeigst du dem FA deine Selbständigkeit an, mehr nicht. (Nicht vergessen, sie auch wieder rechtzeitig abzumelden, solltest du wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln.)
Und sofern du ALG I beziehst, bist du ohnehin veranlagungspflichtig, also musst eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Die USt juckt dich in dem Zusammenhang nicht.